Hallo,
wie genau muss man wirklich vorgehen, wenn man ein Erbe ausschlagen will?
Ich hatte bereits den Fall einer Erbausschlagung und würde dieses mal ungerne auf den letzten Drücker die Frist ausreizen, weil das Jobcenter mit im Boot sitzt.
Fall 1: Mich erreichte 1,5Jahre nach dem Tod eines Angehörigen die Nachricht des zuständigen Amtsgerichtes. Person vor mir hat aufgrund Verschuldung die Erbschaft ausgeschlagen. Amtsgericht vor Ort war keine Hilfe was Auskunft betrifft. Also habe ich das Jobcenter schriftlich informiert. Es kam dann ein Schreiben zurück, zwecks vorläufiger Leistungseinstellung, wegen Erbschaft.
Das ging hin und her und ich musste wegen Mitwirkungspflichten dann auch noch ein Nachlassverzeichnis verschaffen.
Als die Frist zur Ausschlagung fast ablief, habe ich das Erbe ausgeschlagen. Es folgte Leistungseinstellung Jobcenter, 2 Monate später die Information, dass das Erbe hochverschuldet war. Das hätte das Jobcenter auch aus dem Zettel entnehmen können, warum die Person vor mir das Erbe ausschlug. Auf den Kosten des Auskunftsersuchens blieb ich sitzen.
Dieses Risiko möchte ich dieses mal wirklich minimieren! Denn die Postlaufzeit ist sehr lang gewesen mit fast 2 Wochen nach Poststempel. Ich habe also nur noch 4 Wochen Zeit zur Ausschlagung.
Leider steht dieses mal aber nur ausgeschlagen:"aus allen Berufungsgründen"
Die verstorbene Person ist mir völlig unbekannt, die Person, die vorher ausschlug ebenfalls. Schreibende Amtsgericht sitzt 650km von mir entfernt. Ich kenne auch kaum einen Verwandten, da ich bereits als Kind woanders wohnte.
Ich gehe von Überschuldung aus, weil die Verstorbene Person auch vor 1 Jahr verstorben ist und offensichtlich mehrere vor mir ausgeschlagen haben.
Aufgrund der kurzen Frist von nur noch 4 Wochen: Was genau muss ich im Alg2-Bezug jetzt machen? Kann ich einfach ausschlagen oder muss ich erst dem Jobcenter mitteilen, dass ich Erbe geworden bin?
wie genau muss man wirklich vorgehen, wenn man ein Erbe ausschlagen will?
Ich hatte bereits den Fall einer Erbausschlagung und würde dieses mal ungerne auf den letzten Drücker die Frist ausreizen, weil das Jobcenter mit im Boot sitzt.
Fall 1: Mich erreichte 1,5Jahre nach dem Tod eines Angehörigen die Nachricht des zuständigen Amtsgerichtes. Person vor mir hat aufgrund Verschuldung die Erbschaft ausgeschlagen. Amtsgericht vor Ort war keine Hilfe was Auskunft betrifft. Also habe ich das Jobcenter schriftlich informiert. Es kam dann ein Schreiben zurück, zwecks vorläufiger Leistungseinstellung, wegen Erbschaft.
Das ging hin und her und ich musste wegen Mitwirkungspflichten dann auch noch ein Nachlassverzeichnis verschaffen.
Als die Frist zur Ausschlagung fast ablief, habe ich das Erbe ausgeschlagen. Es folgte Leistungseinstellung Jobcenter, 2 Monate später die Information, dass das Erbe hochverschuldet war. Das hätte das Jobcenter auch aus dem Zettel entnehmen können, warum die Person vor mir das Erbe ausschlug. Auf den Kosten des Auskunftsersuchens blieb ich sitzen.
Dieses Risiko möchte ich dieses mal wirklich minimieren! Denn die Postlaufzeit ist sehr lang gewesen mit fast 2 Wochen nach Poststempel. Ich habe also nur noch 4 Wochen Zeit zur Ausschlagung.
Leider steht dieses mal aber nur ausgeschlagen:"aus allen Berufungsgründen"
Die verstorbene Person ist mir völlig unbekannt, die Person, die vorher ausschlug ebenfalls. Schreibende Amtsgericht sitzt 650km von mir entfernt. Ich kenne auch kaum einen Verwandten, da ich bereits als Kind woanders wohnte.
Ich gehe von Überschuldung aus, weil die Verstorbene Person auch vor 1 Jahr verstorben ist und offensichtlich mehrere vor mir ausgeschlagen haben.
Aufgrund der kurzen Frist von nur noch 4 Wochen: Was genau muss ich im Alg2-Bezug jetzt machen? Kann ich einfach ausschlagen oder muss ich erst dem Jobcenter mitteilen, dass ich Erbe geworden bin?