Equal Pay - Betrieb meldet einfach ab -

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Ali21

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Ich arbeite seit ende November im selben Betrieb und würde mitte September von Equal Pay "profitieren". Ich weiss aber das der Entleiherbetrieb alle Mitarbeiter abmeldet die kurz davor sind Equal Pay zu erhalten. Offenbar geht es darum das die Firma nicht bekannt geben möchte was die Festangestellen verdienen.

Ist dies so überhaupt rechtens, oder handelt es sich schlichtweg um ein Schlupfloch? Der Betrieb holt sich ja einfach neue Leiharbeiter. Hat man Möglichkeiten sich zu beschweren (zB Agentur für Arbeit, Betriebsrat der Firma...)?

Und wie sieht es mit dem Lohn aus, wenn ich als Leiharbeiter mehr verdiene als die Festangestellten?
Laut Tarifvertrag bekomme ich 10,13 /Std. die Festangestellten 9,84 € (soweit ich informiert bin).
 
Warum sollte es dem Entleiher verboten werden, die entliehenen Arbeitnehmer wieder abzumelden? Es gibt keine Rechtsgrundlage, die einem Entleiher vorschreibt, wie lange er mindestens die entliehenen Arbeitnehmer bei sich beschäftigen muss, egal, ob er sie braucht oder nicht.
 
Hallo Ali21 ,

leider ist diese Reform des AüG in Verbindung mit Equal Pay für viele Betroffene nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde.

Per Gesetz gibt es keine Regelung, wie lange ein Entleiher einen Leiharbeiter MINDESTENS beschäftigen muss. Somit steht es dem Entleiher im Übereinkommen mit dem Verleiher schon nach gesetzlichen Grundregularien frei, wie lange er ein und den selben Leiharbeiter in sein Unternehmen bucht. ( bezogen auf Deine Fragestellung )

Dein Anspruch auf Equal-Pay wäre damit futsch, wenn der EL Dich vor Erreichen der 9-Monatsfrist in ununterbrochenem Einsatz dann vorzeitig abbestellt und nicht binnen weniger als 3 Monaten dort wiederanfordert.

Dieses nur ganz vereinfacht nach gesetzlichen Grundbestimmungen ohne abweichende Tarifverträge oder Betriebsabsprachen im Entleihbetrieb.

Ist dies so überhaupt rechtens, oder handelt es sich schlichtweg um ein Schlupfloch?

Leider rechtens und in solch einem löchrig-halbherzigen Machwerk des AüG gerne und einfach genutzt von den Entleihern. Die müssen sich ihrerseits ja nur an DAS halten, was sie mit dem Verleiher vertraglich aushandelten.


Hat man Möglichkeiten sich zu beschweren (zB Agentur für Arbeit, Betriebsrat der Firma...)?

Wenn der Entleihbetrieb einen Betriebsrat hat, kannst Du dort zwar gerne mal vorsprechen, aber in der Regel bringt das nichts, wenn dort eine limitierende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender TV gilt mit entsprechenden Klauseln zum Einsatz von Leiharbeitern. Letztlich können die auch argumentieren, dass einige Leiharbeiter in Anpassung der aktuellen Auftragslage abbestellt werden mussten. Dann betrifft es vertraglich nur noch Verleiher und Entleiher im reinen Überlassungsvertrag an sich untereinander. Ein Anrecht auf Verbleib im Kundenbetrieb hast Du hier leider nicht.

Und wie sieht es mit dem Lohn aus, wenn ich als Leiharbeiter mehr verdiene als ....

Das ist dann eine Sache zwischen Dir und Deiner ZAF im dort geltenden Vertrag. Wenn Dir dort grundlegend ein Basis-Stundenlohn von 10,15 Euro laut Tarif ohne einsatzbezogene Zulagenanteile zugesichert wurde, muss Dir Deine ZAF diesen Lohn auch bei einsatzfreien Zeiten oder Einsätzen in anderen Betrieben weiter bezahlen.

Selbst wenn Du dann in einen Betrieb mit Mindestlohn für die eigene Belegschaft vermittelt werden würdest von Deiner ZAF , müsste sie Dir den vertraglich vereinbarten Basislohn ( ohne etwaig vereinbarter Sonderzulagen für den erstmalig - speziellen Kundeneinsatz ) weiterhin bezahlen.
 
Offenbar geht es darum das die Firma nicht bekannt geben möchte was die Festangestellen verdienen.
Oder die Leiharbeiter werden dann einfach zu teuer.
Ist dies so überhaupt rechtens, oder handelt es sich schlichtweg um ein Schlupfloch?
Ein rechtlich sauberes Schlupfloch, sozusagen.

Diese Vorgehensweise ist übrigens nicht unüblich.
Real z.B. macht das auch.
https://aktion.arbeitsunrecht.de/de/schwarzer-freitag/real

Hat man Möglichkeiten sich zu beschweren (zB Agentur für Arbeit, Betriebsrat der Firma...)?
Beschweren kannst du dich überall, aber es wird nichts bringen.

leider ist diese Reform des AüG in Verbindung mit Equal Pay für viele Betroffene nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde.
[...]
Leider rechtens und in solch einem löchrig-halbherzigen Machwerk des AüG gerne und einfach genutzt von den Entleihern.
Anders ausgedrückt: Diese gesetzliche Regelung ist Murks.
 
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