EOS Inkasso fordert im Auftrag der Arbeitsagentur Geld von 2003 - 2007

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Friendofhell

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Hallo, ich bin in der selben Situation wie in diesen Fällen.

https://www.elo-forum.org/schulden/183337-eos-did-fordert-auftrag-arbeitsagentur-ausbildungsbeihilfe-10-jahren.html

und

https://www.elo-forum.org/schulden/182613-arbeitsamt-laesst-verjaehrte-forderung-privatem-inkasso-eintreiben-rechtens.html .

Ich hatte dem Inkasso Büro auch eine Antwort geschrieben, die so lautete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.
Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB) aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.
Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.
Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“."

Nun kam schnell eine Antwort zurück.
Diese sah genauso aus, wie aus diesem Thread inkl. der 2 Nachweise ohne Zustellungsnachweise:
https://www.elo-forum.org/2200976-post5.html .

Ich soll wohl von 01.04.2003 - 30.04.2003 und vom 11.03.2004 - 16.03.2004 zuviel Arbeitslosengeld, vom 17.03.2004 - 31.03.2004 und 04.09.2004 - 20.09.2004 zuviel Arbeitslosenhilfe bekommen haben.
Am 04.12.2005 Mahngebühren.

Ich selbst kann mich jetzt absolut nicht erinnern. Finde es auch eine Frechheit nach solch einer langen Zeit jemanden anzuschreiben ohne sich zwischenzeitlich mal zu melden.

Eigentlich habe ich jetzt schon einen Antwortbrief geschrieben, den ich hier aus dem Forum entnehmen konnte. Dieser lautet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 11.04.2018.
Ich weise hiermit nochmals die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren würde die geltend gemachte Forderung auch verjährt sein und aus diesem Grund erhebe ich vorsorglich darauf, die Einrede der Verjährung.

In Ihren Schreiben ist die Rede von einen rechtskräftigen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der der Forderung zugrunde liegen soll, belegen Sie mir, was und in welchem Zeitraum mir zugestellt wurde.

Mit freundlichen Grüßen".

Bin jetzt aber nicht sicher, was ich genau machen soll.
in den O.g. Threads, steht leider nicht wie die Sache ausgegangen ist, dort schreiben kann ich als neuling hier leider auch noch nicht. also sorry, dass ich euch hier um Hilfe bitte...

MfG Andreas
 

Doppeloma

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Hallo Friendofhell, :welcome:


Warum stellst du deine Frage dann nicht auch in diesem Bereich, die Kenner solcher Situationen schauen nicht in alle Themen rein, darum habe ich das mal verlegt.

Ich hatte dem Inkasso Büro auch eine Antwort geschrieben, die so lautete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.
Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB) aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.
Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.
Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“."

Soweit ja nicht schlecht, das hast du hoffendlich auch nachweislich (per Übergabe-Einschreiben) geschickt, ob der Verweis auf ein SG -Urteil dabei besonders geschickt ist wage ich zu bezweifeln, da geht es doch um was ganz anderes ... ?

Du schreibst doch, dass es schon so lange her ist, dass du selber nicht mehr weißt, ob du jemals Bescheide dazu erhalten hast ... zudem wurde da nicht gegen ein Inkasso verhandelt sondern gegen den Leistungsträger.

Nun kam schnell eine Antwort zurück.
Diese sah genauso aus, wie aus diesem Thread inkl. der 2 Nachweise ohne Zustellungsnachweise:
https://www.elo-forum.org/2200976-post5.html .

Was sind das nun konkret für "Nachweise", du hast die Vollmacht (vom Arbeitsamt) verlangt, die es überhaupt erlauben würde das Geld bei dir einzutreiben, die Bescheide könntest du höchstens bei den damaligen Ämtern verlangen, die bekommt ja ein Inkasso-Unternehmen auch nicht zu sehen.

Das Inkasso muss dann einen Mahnstopp stellen und den Auftrag zur Klärung an das Amt zurückgeben, was die Forderungsbescheide (angeblich) mal ausgestellt haben will.

Der Leistungsträger hat dann zunächst mal nachzuweisen, dass du überhaupt mal Forderungsbescheide erhalten hast, das zu klären ist nicht Angelegenheit des Inkasso-Büros. :icon_evil:

Ich soll wohl von 01.04.2003 - 30.04.2003 und vom 11.03.2004 - 16.03.2004 zuviel Arbeitslosengeld, vom 17.03.2004 - 31.03.2004 und 04.09.2004 - 20.09.2004 zuviel Arbeitslosenhilfe bekommen haben.
Am 04.12.2005 Mahngebühren.

Ob das stimmen kann (wenigstens rein theoretisch) kannst du nur selber wissen und ansonsten hat dir das zuständige Amt den Nachweis zu führen, in welchen Bescheiden dir das wann mitgeteilt wurde.
Also verlange vom Amt (oder der übergeordneten / aktuell zuständigen Stelle) Kopien dieser Bescheide und den Nachweis WANN genau dir die zugestellt wurden ... :idea:
Dir liegen KEINE Bescheide dazu vor ...

Ich selbst kann mich jetzt absolut nicht erinnern. Finde es auch eine Frechheit nach solch einer langen Zeit jemanden anzuschreiben ohne sich zwischenzeitlich mal zu melden.

Das ist ja der Trick dabei, dass die Betroffenen oft selbst nichts Genaues mehr wissen nach so langer Zeit und viele zahlen dann (um keinen Ärger zu bekommen, mit den Behörden) ohne es weiter zu hinterfragen ...

Wäre schon gut wenn du die Schreiben mal (anonymisiert) einstellen würdest, ehe du weiter darauf reagierst ... gibt es einen (neuen) Zahlungstermin, warum hast du nicht direkt die Einrede der Verjährung geltend gemacht nach so langer Zeit ???

Eigentlich habe ich jetzt schon einen Antwortbrief geschrieben, den ich hier aus dem Forum entnehmen konnte. Dieser lautet:

Deine Mühen (nur) an das Inkasso dürften ziemlich vergeblich sein, ich würde sogar noch weiter gehen und das Ganze an das KRM in Nürnberg senden (alle aktuellen Unterlagen im Anhang beifügen) und parallel mit gleicher Post die Geschäftsleitung der zuständigen AfA (früheres Arbeitsamt) anschreiben, zur Klärung dieser Angelegenheit beizutragen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 11.04.2018.
Ich weise hiermit nochmals die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren würde die geltend gemachte Forderung auch verjährt sein und aus diesem Grund erhebe ich vorsorglich darauf, die Einrede der Verjährung.

In Ihren Schreiben ist die Rede von einen rechtskräftigen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der der Forderung zugrunde liegen soll, belegen Sie mir, was und in welchem Zeitraum mir zugestellt wurde.

Mit freundlichen Grüßen".

Kann man noch ein wenig "dran feilen" aber sonst schon mal ein guter Ansatz, ich denke mal da kommt noch was von anderen Usern ...

Bin jetzt aber nicht sicher, was ich genau machen soll.
in den O.g. Threads, steht leider nicht wie die Sache ausgegangen ist, dort schreiben kann ich als neuling hier leider auch noch nicht. also sorry, dass ich euch hier um Hilfe bitte...

Na-Ja, lesen kann man auch als Neuling überall ...

In einem ähnlichen Fall (noch nicht ganz so alt) hatte ich mal dem Sohn einer Bekannten was geschrieben, der angeblich Erstattungsbescheide erhalten haben sollte.

Das war schon zu Hartz 4 -Zeiten und da war seine Mutter die Antragstellerin (er gehörte zur BG ) gewesen, bezog aber inzwischen eine Rente und war seit einigen Jahren schon nicht mehr im Bezug von ALGII .
Er selbst alleine noch nie, er hatte bereits ausgelernt und verdiente sein eigenes Geld, dann bekam er Post vom Inkasso, dass es eine Rückforderung an ihn (persönlich) geben soll vom JC .

Davon wusste er auch NICHTS, denn Bescheide auf seinen Namen hatte es nie gegeben, das lief immer über seine Mutter, also kann man jetzt nicht verlangen, dass ER was zurück zahlen soll.

Wir forderten das Inkasso dann auf den Auftrag an die Behörde zurück zu geben, damit die Forderung geklärt werden könne und haben auch ein Storno der Mahnkosten sowie den Mahnstopp verlangt.
Denn eine Mahnung hatte er natürlich auch nie erhalten, wie es in dem Inkasso-Schreiben geschrieben wurde.

Gleichzeitig wurde eine Forderung nach Klärung und Zusendung von Bescheid-Kopien verlangt, um sich dazu bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen.

Die Behördestelle wo mal die Leistungen herkamen gab es inzwischen nicht mehr, also haben wir das an eine übergeordnete JC -Stelle der Stadt geschickt (natürlich die Inkasso-Schreiben in Kopie beigefügt) und als Krönung das gleiche Schreiben auch noch an das KRM Nürnberg per Mail.

Es dauerte zwar einige Monate aber dann bekam er schriftlich, dass die Forderung als "storniert" anzusehen ist ... die geforderten Bescheide hat man dort scheinbar (zum Kopieren) auch nicht "gefunden" ??? :icon_hihi:

Ich denke mal in deinem Falle dürfte das (durch den sehr langen Zeitraum) noch einfacher sein, denen klar zu machen, dass sie von dir nichts mehr bekommen werden. :icon_evil:

Es stand nicht mal die Kunden-Nummer / BG -Nummer auf dem Schreiben vom Inkasso, die haben wir denen auch nicht verraten ... jedenfalls war die Sache damit dann erledigt.

Auch in deinem Falle muss die Behörde erst mal belegen können, dass es diese Bescheide wirklich gibt UND, zusätzlich, dass sie dir auch zugestellt wurden auf dem Postwege ... nur was man mal erhalten hat, kann man auch "zur Kenntnis nehmen" ... :icon_hihi:

Für den Zugangsnachweis (der Bescheide) bei dir wäre die Behörde zuständig, dürfte schwierig werden nach so langer Zeit und OHNE PZU - Zustellung ... :idea:

Konzentriere dich auf das was wirklich wichtig ist, es nützt dir wenig dich darüber aufzuregen, dass man sich jahrelang nicht dazu gemeldet hat ... das wird jetzt DEIN Vorteil sein ...

MfG Doppeloma
 

Friendofhell

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Könntest du die Inkasso-Schreiben mal einstellen (persönliche Daten unkenntlich machen)?


Ja, gerne. Ich stelle morgen Mittag alles hier rein..
@Doppeloma. Ich habe mich erst gestern hier angemeldet. Erst ab 5 Beiträgen könnte ich hier Posten,bzw.weil es jetzt hier hin verschoben wurde,ging es. Ich werde morgen Nachmittag alles hier Posten und ganz genau deinen Beitrag lesen,da ich Spätdienst habe und dieses in Ruhe lesen möchte.. Vielen Dank erstmal für eure Mühe..
 
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Friendofhell

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Hallo,
dieses war der erste Brief auf den ich wie folgt antwortete:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.
Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB) aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.
Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.
Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“."

Frist wurde hier eingehalten und Brief wurde normal verschickt. Dieser muss auch angekommen sein, wurde ja im 2. Antwortbrief von EOS bestätigt.

Hier der 2 Brief von EOS.Hier habe ich auf die Kopien des Fragebogens und die art der Forderungen verzichtet. diese sind ja oben mit kopiert ( außer dem Fragebogen).
@ Doppeloma, ich habe mich hier durchgelesen und auch so die Antwort geschrieben wie ich es hier aus dem Forum entnehmen konnte. Diesesmal warte ich ab, was ihr mir empfehlt weiter vorzugehen. Frist wäre normal der 21.04.2018, denke mal das es da nicht auf ein oder zwei Tage ankommt, oder??

Nun hoffe ich das ihr mir helfen könnt, wie ich jetzt weiter vorzugehen habe.
Vielen dank vorab...

sorry...hier der Rest....
 

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axellino

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Nun hoffe ich das ihr mir helfen könnt, wie ich jetzt weiter vorzugehen habe.

Soweit wie Du jetzt hier bist, nachdem die unbekannte Forderung gegenüber den von der BA beauftragten externen Inkasso erstmal zurückgewiesen wurde, Vorlage von Nachweisen in form der angeblich vorliegenden bestandkräftigen Rückforderungsbescheide samt Zustellnachweis verlangt wurde und der gleichzeitig vorsorgliche Verweis auf die Verjährung, waren zwei User in ihren dazugehörigen damaligen Themen auch schon.

Man war sich daraufhin in den damaligen Themen insofern einig, das man das von der BA beauftragte und auf Erfolgsbasis arbeitende externe Inkasso, erstmal links liegen lässt und auf deren belanglose Schreiben nicht mehr reagiert, solange die verlangten konkreten Nachweise nicht vorgelegt werden und erst wieder reagiert, wenn sich der "angebliche" Forderungsinhaber die BA oder ggfls. dessen Vollstreckungsgehilfe meldet, der wenn überhaupt nur von der BA beauftragt und ggfls. los geschickt werden könnte und nicht von einen daher gelaufenen beauftragten externen Inkasso, da es sich ja um eine öffentlich-rechtliche Forderung handeln würde.

Die User in ihren damaligen Themen haben sich bis zum heutigen Tag auch noch nicht wieder gemeldet, so das man wohl "wahrscheinlich" davon ausgehen kann, das in der Angelegenheit wohl derzeit noch nix weiter konkretes geschehen ist. Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, das es der BA Datenrechtlich untersagt ist, Forderungsbescheide, so denn diese überhaupt existieren, an einen extern beauftragten Inkassodienstleister weiter zu geben und sollte dies zutreffend sein, dann kann man natürlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, bis das extern beauftragte Inkasso hierzu etwas vorlegt.

Man kann sich im weiteren natürlich auch die Frage stellen und somit auch hin und her spekulieren, warum muss die BA ein externes Inkasso beauftragen, welches für sie auf Erfolgsbasis arbeitet, um zu versuchen solche Uralt Forderungen einzutreiben und man geht nicht selber das ganze an.
Vielleicht sind diese Uralt Forderungen, so denn diese dem Grundsatz nach überhaupt berechtigt wären, ggfls. uneinbringlich geworden und man hat selbst keine konkreten Nachweise betreffend dieser mehr in der Hand, somderm ggfls. nur noch ein paar kleine Datensätze auf einer Festplatte und man versucht einfach mal sein Glück ins Blaue hinein und beauftragt einen externen Inkassodienstleister zum Forderungseinzug, vielleicht könnte man damit ja ggfls. Glück haben :popcorn:

Nun gut, sollte man sich im ganzen selbst sicher sein, das keine berechtigte Forderung der BA vorliegt und sich die BA somit einer unberechtigten Forderung berühmt und das extern beauftragte Inkasso und ggfls. auch die BA geben keine ruhe und gehen immer weiter auf die Nerven, dann sollte man sich durchaus nicht davor scheuen und dies ggfls. mit einer kurzen vorherigen Ankündigung ans Inkasso/BA , den Spiess mit einer negativen Feststellungsklage (§ 55 Abs.1 Nr.1 SGG) umzudrehen und spätestens zu diesen Zeitpunkt, würde dann das ganze ein jehes Ende haben. Bei so einer negativen Feststellungsklage wird Klage erhoben, mit dem Antrag festzustellen, das sämtliche Zahlungsansprüche nicht bestehen (darum "negative" Feststellungsklage). Der prozessuale Vorteil so einer negativen Feststellungsklage liegt darin, das die Gegenseite, also z.B. hier die BA , sämtliche geltend gemachte Ansprüche beweisen müsste.
 

Friendofhell

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Erstmal Danke für die Mühe. Was genau soll ich jetzt Unternehmen?? Zurückschreiben, ja oder nein? Wenn ja,was genau soll ich jetzt auf den 2 Brief antworten,bzw.wie soll ich jetzt vorgehen??
 

axellino

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Was genau soll ich jetzt Unternehmen??

Was Du jetzt machen "sollst", das werde ich sicher nicht schreiben, das wirst im Endeffekt selbst entscheiden müssen.
Ich schreibe nur das, was ich hier persönlich derzeit machen würde und das ist gleich mit dem Vorgehen

Man war sich daraufhin in den damaligen Themen insofern einig, das man das von der BA beauftragte und auf Erfolgsbasis arbeitende externe Inkasso, erstmal links liegen lässt und auf deren belanglose Schreiben nicht mehr reagiert, solange die verlangten konkreten Nachweise nicht vorgelegt werden und erst wieder reagiert, wenn sich der "angebliche" Forderungsinhaber die BA oder ggfls. dessen Vollstreckungsgehilfe meldet, der wenn überhaupt nur von der BA beauftragt und ggfls. los geschickt werden könnte und nicht von einen daher gelaufenen beauftragten externen Inkasso, da es sich ja um eine öffentlich-rechtliche Forderung handeln würde.

und sollte sich irgendwann diesbezüglich die BA bei Dir melden oder ggfls. sein Vollstreckungsgehilfe kündigt sich bei Dir an oder sogar der unglaublich Fall tritt ein und das beauftragte externe Inkasso, legt Dir Kopien der Rückforderung zugrundeliegenden Erstattungsbescheide vor, dann kannst dich sehr gerne hierzu wieder melden.

Du hast die Dir derzeit unbekannte Forderung gegenüber dem Inkasso zurückgewiesen und hast die Vorlage konkreter Nachweise betreffend dieser verlangt (Erstattungsbescheide samt Zustellnachweis) und erhalten hast Du vom Inkasso, eine allgemein gehaltene Vollmacht (§ 174 BGB) und dazu, ein erstmal nix sagendes und belangloses Schreiben vom Inkasso, natürlich ist die Forderung berechtigt und diese unterliegt natürlich der 30 j. Verjährungsfrist und wenn Du nicht zahlst, dann wird es natürlich noch teurer für dich und die BA wird Dir diesbezüglich mit den Knüppel hinterher laufen und wenn Du den geforderten Betrag nicht auf einmal zahlen kannst, dann fülle das mit beigefügte Schreiben aus und unterschreibe es und somit hättest Du dann auch gleich, obwohl Dir die Rückforderung unbekannt ist und Du diese derzeit auch nicht nachvollziehen kannst, damit ein Schuldeingeständnis an der Backe.

Man ist natürlich scharf auf das Erfolgshonorar der BA und da kann man es natürlich mit so einen Gekritzel mal versuchen und ich möchte eigentlich gar nicht wissen, wieviele Betroffene, obwohl ihnen eine Rückforderung eigentlich unbekannt war, nach so einen Schreiben eines beauftragten externen Inkassos eingeknickt sind und einfach daraufhin gezahlt haben.

So denn Dir also die Forderung derzeit weiterhin unbekannt ist und bleibt, dann würde ich mich mit dem ollen Inkasso hier gar nicht weiter auseinander setzen, bringt nix und führt derzeit zu nix und ich würde derzeit mit denen nicht weiter kommunizieren, weder schriftlich noch telefonisch, bis ebend ggfls. konkrete Nachweise von denen auf den Tisch gelegt werden, aber wie ich schon darlegte, wird es daran wohl von Seiten des Inkassos oder sogar ggfls. auch der BA aus hapern, entweder gibt es keine oder ebend keine mehr oder ebend die BA darf aus Datenrechtlichen Gründen keine ans beauftragte externe Inkasso weitergeben, aber das sollte in keinsterweise derzeit dein Problem sein. Man behauptet eine Forderung gegen dich zu haben und will von Dir Kohle, dann soll man Dir gefälligst auch die dementsprechenden konkreten Nachweise die angeblich der Forderung zugrundeliegen vorlegen, die Du sogar auch schriftlich zur Vorlage angefordert hattest.
Wird das nicht gemacht, dann gibt es verständlicherweise auch keine Kohle und das Inkasso kann sich das hoffnungsvoll ersehnte Erfolgshonorar der BA , natürlich damit dann auch abschminken. :popcorn:
 
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Doppeloma

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Hallo Friendofhell,

@ Doppeloma, ich habe mich hier durchgelesen und auch so die Antwort geschrieben wie ich es hier aus dem Forum entnehmen konnte.

Hast du ja auch völlig richtig gemacht, du hast die Forderung abgewiesen, da dir solche Bescheide nicht vorliegen, aus welchem konkreten Grund brauchst du dem Inkasso nicht erklären.

Du hast Nachweise dazu verlangt, dass es diese Bescheide überhaupt gibt und Kopien hast du davon nicht erhalten ...
Dass dir (inzwischen rechtskräftige) verbindliche Bescheide vorliegen sollen (in dem 2. Schreiben), ist also eine reine Behauptung, die durch NICHTS wirklich bewiesen ist. :icon_evil:

Diese "Auflistung" (aus dem ersten Schreiben) ist ein trauriger "Witz", in dem Schreiben an den Sohn meiner Bekannten wurden wenigstens noch konkrete Daten für die angeblichen "Forderungs-Bescheide" genannt und dass sich die Rückforderung (angeblich) aus den KdU ergeben haben soll.

Ein wenig mehr Anspruch darauf was genau und warum zurück gefordert wird, hat man schon wenn Jemand meint Geld zu bekommen (und nicht gerade wenig) aus Sachverhalten die viele Jahre zurück liegen.

Zudem hat man normal eine BA -Kunden-Nummer, die scheint dem Inkasso aber auch bei dir nicht bekannt zu sein ... :icon_hihi:

Dieser "Nachweis" zur Berechtigung von der BA ist doch "Mumpitz", du wolltest die Vollmacht haben, dass die KONKRET DEINE Forderung überhaupt eintreiben dürfen.
Dass die (angeblich) allgemein was für die BA machen dürfen muss dich doch gar nicht interessieren, außerdem kann so einen "Wisch" am PC jeder schreiben ich sehe da nicht viel was (so richtig "amtlich") wirklich auf die BA schließen lässt. :icon_evil:

Diesesmal warte ich ab, was ihr mir empfehlt weiter vorzugehen. Frist wäre normal der 21.04.2018, denke mal das es da nicht auf ein oder zwei Tage ankommt, oder??

Du hast NICHTS von dem bekommen, was du berechtigt verlangt hast, um diese (angebliche) Forderung ernsthaft prüfen zu können oder prüfen zu lassen. :icon_evil:

Da steht was von "AA Mainz", hast du denn von denen überhaupt mal Geld bekommen ???

Kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen, ich würde aktuell GAR NICHTS mehr machen, die werden sich schon melden (oder die BA ) wenn man noch was will von dir.

Die (vom Inkasso) genannte Frist muss dich doch gar nicht interessieren, bis dahin sollst du das Geld überweisen, was die überhaupt nicht zu bekommen haben ... :icon_evil:

Dass die BA das so gar nicht machen darf (an Inkasso übergeben) wußte ich selber noch nicht, den Weg über das KRM kann man sich ja immer noch vorbehalten, wenn die keine Ruhe geben sollten. :idea:

Also alles gut wegheften, wer weiß wofür man es noch brauchen wird und ein dringender Tipp noch wenn du zukünftig Sachen verschickst, wo es um irgendwelche Geld-Forderungen geht.

Mach das IMMER per Übergabe-Einschreiben und niemals mit "normaler Post" ... nicht immer bekommt man eine Antwort die sich auf das eigene Schreiben bezieht, es ist besser für solche Sachen einen eigenen Nachweis zu haben, wann und wie man darauf reagiert hat.

MfG Doppeloma
 

Friendofhell

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Super und Danke erstmal für eure Antworten..dann werde ich mal abwarten..

Bei uns lief damals alles über Mainz, da bekam ich auch mal Geld,da ich leider Arbeitslos wurde.

Werde euch definitiv auf dem laufenden halten.
Vielleicht äußert sich hier der ein oder andere noch, würde mich freuen...

Bis dahin Danke nochmals und LG...
 

Friendofhell

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Hallo,
hier mal wieder ein Schreiben von EOS. Wie oben beschrieben habe ich ja auf den letzen Brief nicht geantwortet. Denke mal, das werde ich jetzt auch nicht machen, oder???
 

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axellino

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Denke mal, das werde ich jetzt auch nicht machen, oder???

Hat sich mit dem jetzt erhaltenen Inkasso Wisch irgendetwas geändert und kannst Du somit jetzt die angeblich gegen dich vorliegende Rückforderung der BA nachvollziehen, ich meine wohl nicht, oder??
 

Friendofhell

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Hallo, und wieder kam ein Schreiben. Dieses mal sehr kurz gehalten. Da ich bis jetzt immer noch nicht die vorliegende Rückforderung nachvollziehen kann, gehe ich mal davon aus, auch hier nicht zu Antworten, bzw. anzurufen, was ich auch so nicht machen würde.
 

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Hallo, und wieder kam ein Schreiben. Dieses mal sehr kurz gehalten. Da ich bis jetzt immer noch nicht die vorliegende Rückforderung nachvollziehen kann, gehe ich mal davon aus, auch hier nicht zu Antworten, bzw. anzurufen, was ich auch so nicht machen würde.

Ich persönlich würde hier auch erstmal nix weiter machen und bloss nicht, wie im Schreiben dargelegt, dort anrufen :icon_evil:
Da hat man gleich so ein speziell geschulten Call Center Agenten an der Strippe, der einen bis sich sämtliche Balken biegen, das blaue vom Himmel erzählt.:icon_laber:
 

Friendofhell

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Hallo..
es ist mal wieder soweit. Gestern kam ein neues Schreiben an. Ich gehe mal davon aus, das ich hier auch nicht reagiere...Vorab ein schönes Wochenende.....gruss
 

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Hallo..
es ist mal wieder soweit. Gestern kam ein neues Schreiben an. Ich gehe mal davon aus, das ich hier auch nicht reagiere...Vorab ein schönes Wochenende.....gruss

Ich persönlich würde so erstmal weiter machen oder hat sich hierzu ggfls. etwas geändert ??

Da ich bis jetzt immer noch nicht die vorliegende Rückforderung nachvollziehen kann,.....

Aufjedenfall möchte ich noch anmerken, das ich es Super finde, das Du uns alle auf den laufenden hälst und fortlaufend in der Angelegenheit weiter berichtest :icon_daumen:, auch wenn diese an sich selbst, für dich natürlich nervend ist.

VG
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Hallo, Danke... Bin ja auch froh, wenn ich am ende geholfen bekomme. Hier hatte ich ja vermisst zu lesen wie es bei dem ein oder anderen ausgegangen ist. Vielleicht ist es auch bei den betreffenden Personen noch nicht so weit. Ich habe mir vorgenommen bis zum Schluss alles hier zu dokumentieren. Soll ja auch anderen helfen.
 

Friendofhell

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Hallo an alle, es geht weiter. Habe inzwischen wieder Post bekommen. Nun wurde mir ein Vergleich angeboten, knapp 200,00 Euro weniger.

Ist es sinnvoll die Damen und Herren nochmals auf die Zustellungsurkunden aufmerksam zu machen. Möchte halt vermeiden das ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht. Ansonsten warte ich nochmals ab, was deren nächste Schritte sind.
Danke vorab...
 

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axellino

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Nun wurde mir ein Vergleich angeboten, knapp 200,00 Euro weniger

Na, alle Achtung :feiern:

Ist es sinnvoll die Damen und Herren nochmals auf die Zustellungsurkunden aufmerksam zu machen.

Das bleibt natürlich Dir überlassen, aber wie ich hier in den Thread und teils auch in den anderen angemerkt hatte und mir auch persönlich berichtet wurde, wird Dir das von der BA beauftragte externe Inkasso, keine Kopie eines gegen dich vorliegenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheid samt Zustellnachweis vorlegen oder ebend nicht vorlegen können, da sie diesen, so denn überhaupt einer existiert, Datenrechtlich ggfls. nicht in die Finger bekommen dürfen.
Meinst Du nicht auch selber, wenn sie es denn könnten, hätten sie Dir und auch allen anderen potentiellen Kunden, nicht schon längst konkrete Nachweise vorgelegt, um ggfls. auch ihre Erfolgsaussichten auf eine Provision von der BA , steigern zu können.

Möchte halt vermeiden das ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht.

Und hier auch, glaubst Du nicht auch, wenn die BA etwas konkretes gegen dich in den Händen halten würde oder ebend, ggfls. "noch" in den Händen halten würde, wie ein bestandskräftigen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid aus den auch vollstreckt werden könnte, das es all die Jahre nicht längst zu einer Vollstreckungshandlung gekommen wäre oder zumindest dessen Ankündigung und somit ggfls. ein Vollstreckungsorgan vor deiner Türe gestanden hätte.

Ansonsten warte ich nochmals ab, was deren nächste Schritte sind.

Bei einer gegen mich gerichteten Forderung, die mir unbekannt ist und die ich somit nicht nachvollziehen kann und mir auf Verlangen auch keine konkreten Nachweise vorgelegt werden, um dies ggfls. auch zu können, bliebe aufjedenfall mein Portmane zu oder ebend, erstmal zu :wink:
 

Friendofhell

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Hallo, und schon kam das nächste Schreiben angeflattert. Hier wird auch wieder die volle Summe verlangt. Vom Vergleich (knapp 800,00 Euro), wieder auch knapp 1000,00 Euro. Ist ein normales Schreiben, werde dennoch versuchen es hochzuladen..
 

Friendofhell

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Hallo, hier das Schreiben. Den Fragebogen hab ich jetzt nicht mit hinzugefügt, dieser ist ja allgemein bekannt.
 

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Friendofhell

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Hallo, jetzt geben die richtig Gas. 2x Briefe kurz hintereinander..Kommt nun bald das Finale??
Wäre von den anderen, die das miterlebt haben interessant, wie das ausgegangen ist??
Kam es soweit, dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stand??
Gruss
 

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TazD

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Bleib bei deiner bisherigen Strategie. Nicht reagieren, aber alles vorsorglich aufheben.

Nur mal so als Denkanstoß:
Wäre ich Gläubiger und hätte entsprechende Urkunden in den Händen, mit denen ich eine Zahlungsverpflichtung des Schuldners nachweisen könnte, dann würde ich bestimmt nicht zig "Bitte,bitte"-Schreiben an den Schuldner rausschicken. Da hätte ich spätestens nach der zweiten Zahlungsaufforderung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt und als nächste Stufe einen Vollstreckungsbescheid in den Händen halten können.
Aber spätestens wenn es zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid kommt und es ins streitige Verfahren übergeht, dann müsste das Inkasso vor Gericht die Hosen runterlassen. Können sie aber nicht und wissen die ganz genau.

Mit deinem ersten Schreiben hast du denen schon gezeigt, dass du nicht einfach zahlst, sondern dich gegen die Forderung wehrst. Deswegen kommt da auch kein Mahnbescheid, weil der Inkasso-Klitsche klar ist, dass die dann nur verlieren können.

Also, wie gesagt. Bleib bei deiner Strategie und dem, was @axellino hier schon empfohlen hat.
 
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