Startbeitrag
- Mitglied seit
- 17 Apr 2018
- Beiträge
- 18
- Bewertungen
- 10
Hallo, ich bin in der selben Situation wie in diesen Fällen.
https://www.elo-forum.org/schulden/183337-eos-did-fordert-auftrag-arbeitsagentur-ausbildungsbeihilfe-10-jahren.html
und
https://www.elo-forum.org/schulden/182613-arbeitsamt-laesst-verjaehrte-forderung-privatem-inkasso-eintreiben-rechtens.html .
Ich hatte dem Inkasso Büro auch eine Antwort geschrieben, die so lautete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.
Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB) aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.
Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.
Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“."
Nun kam schnell eine Antwort zurück.
Diese sah genauso aus, wie aus diesem Thread inkl. der 2 Nachweise ohne Zustellungsnachweise:
https://www.elo-forum.org/2200976-post5.html .
Ich soll wohl von 01.04.2003 - 30.04.2003 und vom 11.03.2004 - 16.03.2004 zuviel Arbeitslosengeld, vom 17.03.2004 - 31.03.2004 und 04.09.2004 - 20.09.2004 zuviel Arbeitslosenhilfe bekommen haben.
Am 04.12.2005 Mahngebühren.
Ich selbst kann mich jetzt absolut nicht erinnern. Finde es auch eine Frechheit nach solch einer langen Zeit jemanden anzuschreiben ohne sich zwischenzeitlich mal zu melden.
Eigentlich habe ich jetzt schon einen Antwortbrief geschrieben, den ich hier aus dem Forum entnehmen konnte. Dieser lautet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 11.04.2018.
Ich weise hiermit nochmals die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren würde die geltend gemachte Forderung auch verjährt sein und aus diesem Grund erhebe ich vorsorglich darauf, die Einrede der Verjährung.
In Ihren Schreiben ist die Rede von einen rechtskräftigen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der der Forderung zugrunde liegen soll, belegen Sie mir, was und in welchem Zeitraum mir zugestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen".
Bin jetzt aber nicht sicher, was ich genau machen soll.
in den O.g. Threads, steht leider nicht wie die Sache ausgegangen ist, dort schreiben kann ich als neuling hier leider auch noch nicht. also sorry, dass ich euch hier um Hilfe bitte...
MfG Andreas
https://www.elo-forum.org/schulden/183337-eos-did-fordert-auftrag-arbeitsagentur-ausbildungsbeihilfe-10-jahren.html
und
https://www.elo-forum.org/schulden/182613-arbeitsamt-laesst-verjaehrte-forderung-privatem-inkasso-eintreiben-rechtens.html .
Ich hatte dem Inkasso Büro auch eine Antwort geschrieben, die so lautete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.
Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB) aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.
Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.
Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“."
Nun kam schnell eine Antwort zurück.
Diese sah genauso aus, wie aus diesem Thread inkl. der 2 Nachweise ohne Zustellungsnachweise:
https://www.elo-forum.org/2200976-post5.html .
Ich soll wohl von 01.04.2003 - 30.04.2003 und vom 11.03.2004 - 16.03.2004 zuviel Arbeitslosengeld, vom 17.03.2004 - 31.03.2004 und 04.09.2004 - 20.09.2004 zuviel Arbeitslosenhilfe bekommen haben.
Am 04.12.2005 Mahngebühren.
Ich selbst kann mich jetzt absolut nicht erinnern. Finde es auch eine Frechheit nach solch einer langen Zeit jemanden anzuschreiben ohne sich zwischenzeitlich mal zu melden.
Eigentlich habe ich jetzt schon einen Antwortbrief geschrieben, den ich hier aus dem Forum entnehmen konnte. Dieser lautet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 11.04.2018.
Ich weise hiermit nochmals die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren würde die geltend gemachte Forderung auch verjährt sein und aus diesem Grund erhebe ich vorsorglich darauf, die Einrede der Verjährung.
In Ihren Schreiben ist die Rede von einen rechtskräftigen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der der Forderung zugrunde liegen soll, belegen Sie mir, was und in welchem Zeitraum mir zugestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen".
Bin jetzt aber nicht sicher, was ich genau machen soll.
in den O.g. Threads, steht leider nicht wie die Sache ausgegangen ist, dort schreiben kann ich als neuling hier leider auch noch nicht. also sorry, dass ich euch hier um Hilfe bitte...
MfG Andreas