Entziehung von Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt aufgrund fehlender Mitwirkung. Wie kann man jetzt vorgehen?

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jason83

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Hallo Liebe Leute hier im Forum.

Ein guter Freund von mir hat folgendes Problem.
Er war kurzzeitig Arbeiten und hat sich was mit der Bandscheibe zugezogen.
Er sollte vom Amt aus Erwerbsminderungsrente beantragen,
hat er auch soweit gemacht, ist dann aber nicht zum Arzt gefahren, der das beurteilt.
Weil der Arzt zu weit weg war.
Sorry, weiß nicht, wie man das in Fachsprache nennt.

Heute holte er das schreiben, was ich anhänge, aus sein Briefkasten.
Er steht jetzt grade vor dem Nichts.

Kann mir jemand helfen beziehungsweise sagen was man jetzt noch machen kann?

Ich würde ihm gerne helfen.
 

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Hier hilft es nur die fehlende Mitwirkung nachzuholen um wieder Leistungen zu erhalten. Um zu sehen wie man da gezielt vorgehen könnte muss man zuerst auch den Ablehnungsbescheid der DRV sehen.
 
Weil der Arzt zu weit weg war
Das ist kein Argument.
Sorry, weiß nicht, wie man das in Fachsprache nennt
Das weiß ich auch nicht, ich persönlich nenne das Dummheit, da es eigentlich jedem klar sein sollte, dass der Arzt natürlich zu konsultieren ist, zumal es eine Begutachtung durch die DRV war.
Kann mir jemand helfen beziehungsweise sagen was man jetzt noch machen kann?
Das steht im Bescheid: Schnellstmöglich einen neuen Termin mit dem Gutachter abstimmen. Das bedeutet zeitnah, am Besten heute, die DRV schriftlich kontaktieren und angeben, dass man dem Gutachter selbstverständlich ab sofort uneingeschränkt zur Verfügung steht. Eine Kopie dieses Schreibens an das JC und diesem mitteilen, dass die Mitwirkung damit zeitnah nachgeholt wird, auch in Zukunft einwandfrei mitgewirkt werden wird und daher die Zahlung sofort wieder aufzunehmen ist.
 
Wenn der Gutachter wirklich so weit von dir entfernt ist und es dir nicht möglich ist dort hin zu fahren, rufe und frage nach einem anderen Gutachter.

Diese Möglichkeit hat man. Habe ich bei meinem zweiten Gutachter auch getan, nur das es andere Gründe waren. Ein Versuch ist es aber wert
 
Hey, einfach anrufen und nach einem Gutachter in der nähe Fragen und gegen den Bescheid einen widerspruch einlegen.
Das klappt meistens
Langsam, hier geht es um zwei Bescheide, bei denen nicht klar ist, ob dir Fristen zumindest bei einem nicht schon abgelaufen sind. Zum einen um den Versagungssbescheid der DRV zur Erwerbsminderung wegen fehlender Mitwirkung und zum anderen gegen den Aufhebungsbescheid des Jokecenters, ebenfalls wegen fehlender Mitwirkung. Deshalb habe ich auch schon in Beitrag #nachdem DRV Bescheid gefragt und gerade bei dem stellt sich die Frage nach der Widerspruchsfrist.
 
es dir nicht möglich ist dort hin zu fahren
Um ihn selbst geht nicht, ein Kumpel hat sich dort nicht vorgestellt, von gesundheitlichen Gründen, die den Kumpel daran gehindert haben, beim Gutachter zu erscheinen, habe ich nichts gelesen und ein derart wichtiger Fakt wäre sicher erwähnt worden.

Was der Kumpel als "zu weit" betrachtet, ist auch subjektiv, für mich sind 7km Fußweg Pillepalle, für den Bandscheibengeplagten können 100m ein unüberwindbares Problem sein.

Selbst wenn der Kumpel gesundheitliche Problematik hätte, die es ihm unmöglich macht, beim Gutachter anzutraben, hätte das im Vorfeld geklärt werden und z.B. durch ein Attest des behandelnden Arztes nachgewiesen werden müssen. Dazu müsste der Kumpel aber so schwer krank sein, dass er quasi den Kopf unter dem Arm hat. Einfach so wegbleiben geht nunmal nicht. Wenn der Kumpel wieder Leistungen vom JC haben mag, sollte er zeitnah seinen Pflichten nachkommen.
Hey, einfach anrufen
Hey. Wie soll der Anruf rechtssicher bewiesen werden? Is wichtig. Grade hier, wo es um die finanzielle Existenz geht.
Das klappt meistens
Eher nicht.
gegen den Bescheid einen widerspruch einlegen.
Kann er. Bringt aber nix, wenn den Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen wird.
 
Widerspruch ist immer ein anfang, dann soll es ein Anwalt für sozialrecht machen.
Wenn ein Widerspruch überhaupt noch möglich ist.

Wenn man nichts tut, dann weiß man das es nichts bringt.
Das ist sicherlich richtig aber telefonisch bringt hier überhaupt nichts. Hier geht es darum das gleich zweimal die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt wurde.
Ein Widerspruch gegen den Bescheid des Jokecenters kann daher überhaupt erst Erfolg haben wenn die Mitwirkung bei der DRV nachweislich erfüllt wurde und die DRV dem Widerspruch statt gibt. Das hätte zur Folge das auch die Mitwirkung beim Jokecenter erfüllt wäre und dieses wieder leisten müsste.
Aktuell hat sich der "Freund" des TE so ins Knie geschossen das voraussichtlich noch nicht einmal eine EA beim SG helfen dürfte.
 
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