flowerpower1
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Ich war vor 3 Monaten bei meinem Hausarzt und habe ihm mitgeteilt, dass ich untr Depressionen, Angstzustände und teilweise Wahnvorstellungen leide. Nach 2 Terminen hat er mir eine Überweisung an einen Psychater überrreicht und Anti Depressiva verschrieben. Ich teilte ihm mit, dass ich aus diesen Gründen den Wohnort verlassen muss, was er mir in einem kleinen Schreiben mit ''Ein Wohnortswechsel wird ärztlich befürwortet und eine fachärztliche Behandlung angestrebt'' bestätigt hat. Einen Termin bei einem Psychater konnte ich in 2012 nicht mehr bekommen und mein Sachbearbeiter meinte: ''Sie haben jetzt eine Umzugszustimmung, suchen sie sich eine Wohnung im neuen Ort und sie können sich dann da helfen lassen. Wenn es hier vor ORt nicht geht, ist das das Beste''
Von meinem Jobcenter habe ich schriftliche eine Umzugszustimmung erhalten, meinem Vermieter gekündigt aber leider in den Zielorten keine Wohnung finden können, sodass ich leider hier im Wohnort mit meinem Vermieter um 1 Monat verlängern musste (Zum Glück gings). Ich habe mich auch jetzt auf einen neuen Ort festgelegt, wo ich sofort eine Wohnung bekommen kann und spätestens zum 1.3 dann dort bin.
Meine Sachbearbeiterin hat mir eine neue EGV ausgehändigt, die ich dieses Mal unterschrieben habe (Hätte ich auch nicht müssen). Ich habe vorher nie eine unterschrieben. In der steht folgendes drin:
Ziele: Feststellung der Leistungsfähigkeit.
Träger unterstützt sie mit: Einschaltung des ärztlichen und sozialpsychatrischen Dienstes.
Bemühung von mir: Wird den Termin beim ärztlichen Dienst wahrnehmen. Sollte er nicht erscheinen, wird es eine Sanktion von 10% für 3 Monate zur Folge haben. Veränderung teilt er an den Arbeitsvermittler mit.
Zusätzlich habe ich einen Gesundheitsbogen bei ihr ausgefüllt und leider oder dummerweise (?) eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht meines Hausarztes unterschrieben. Ich denke ich bin dazu nicht verpflichtet. Beim ärztlichen Dienst von der Agentur würde ich hingehen, definitiv, aber sie hat mir gesagt, dass sie die Entbindung er Schweigepflicht unterschreiben müssen und die gebraucht wird etc. Der Termin für den Dienst kann erst in 3-4 Monaten sein, und dann im neuen Ort da ich zum 1.3 ja spätestens weg bin.
Nun: Ich habe gelesen, dass das Jobcenter gar nicht jemanden dazu zwingen darf rein rechtlich, seinen Hausarzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Das ist alles freiwillig und auch für einen ärztlichen/sozialpsychatrischen Dienst ist es nicht erforderlich, dass man seinen Hausarzt entbindet. Die EGV ist schon fragwürdig an sich, aber würde den ärztlichen Dienst ja in eigenem Interesse in Anspruch nehmen, obwohl ich eigentlich meinen eigenen Facharzt aufsuchen möchte. Diagnosen, Befunde etc haben in den Händen der Sachbearbeiter doch nichts zu tun. Der Dienst ja, aber Zwang zur Entbindung der Schweigepflicht.....???
Kann ich das formlos widerrufen? ich werde ihr sagen, dass ich mich an die EGV halte, in eigenem Interesse Hilfe haben möchte, aber einfach nicht möchte, dass ich eine Schweigepflichtsentziehung mitmachen muss. Habe es heute erst unterschrieben bei ihr.
Wo muss der Widerruf hingescickt werden? Was machen?
Von meinem Jobcenter habe ich schriftliche eine Umzugszustimmung erhalten, meinem Vermieter gekündigt aber leider in den Zielorten keine Wohnung finden können, sodass ich leider hier im Wohnort mit meinem Vermieter um 1 Monat verlängern musste (Zum Glück gings). Ich habe mich auch jetzt auf einen neuen Ort festgelegt, wo ich sofort eine Wohnung bekommen kann und spätestens zum 1.3 dann dort bin.
Meine Sachbearbeiterin hat mir eine neue EGV ausgehändigt, die ich dieses Mal unterschrieben habe (Hätte ich auch nicht müssen). Ich habe vorher nie eine unterschrieben. In der steht folgendes drin:
Ziele: Feststellung der Leistungsfähigkeit.
Träger unterstützt sie mit: Einschaltung des ärztlichen und sozialpsychatrischen Dienstes.
Bemühung von mir: Wird den Termin beim ärztlichen Dienst wahrnehmen. Sollte er nicht erscheinen, wird es eine Sanktion von 10% für 3 Monate zur Folge haben. Veränderung teilt er an den Arbeitsvermittler mit.
Zusätzlich habe ich einen Gesundheitsbogen bei ihr ausgefüllt und leider oder dummerweise (?) eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht meines Hausarztes unterschrieben. Ich denke ich bin dazu nicht verpflichtet. Beim ärztlichen Dienst von der Agentur würde ich hingehen, definitiv, aber sie hat mir gesagt, dass sie die Entbindung er Schweigepflicht unterschreiben müssen und die gebraucht wird etc. Der Termin für den Dienst kann erst in 3-4 Monaten sein, und dann im neuen Ort da ich zum 1.3 ja spätestens weg bin.
Nun: Ich habe gelesen, dass das Jobcenter gar nicht jemanden dazu zwingen darf rein rechtlich, seinen Hausarzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Das ist alles freiwillig und auch für einen ärztlichen/sozialpsychatrischen Dienst ist es nicht erforderlich, dass man seinen Hausarzt entbindet. Die EGV ist schon fragwürdig an sich, aber würde den ärztlichen Dienst ja in eigenem Interesse in Anspruch nehmen, obwohl ich eigentlich meinen eigenen Facharzt aufsuchen möchte. Diagnosen, Befunde etc haben in den Händen der Sachbearbeiter doch nichts zu tun. Der Dienst ja, aber Zwang zur Entbindung der Schweigepflicht.....???
Kann ich das formlos widerrufen? ich werde ihr sagen, dass ich mich an die EGV halte, in eigenem Interesse Hilfe haben möchte, aber einfach nicht möchte, dass ich eine Schweigepflichtsentziehung mitmachen muss. Habe es heute erst unterschrieben bei ihr.
Wo muss der Widerruf hingescickt werden? Was machen?