... Außerdem solle die Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte von geringfügig
Beschäftigten verbessert werden. Diese seien arbeitsrechtlich allen anderen
Beschäftigten gleichgestellt.
Die begünstigenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Regelungen hätten aber offensichtlich den falschen Eindruck erweckt, geringfügig Beschäftigte hätten einen rechtlich weniger
schutzwürdigen Arbeitnehmerstatus. Deshalb solle die Einhaltung arbeitsrechtlicher
Vorschriften zur zwingenden Voraussetzung für die Anwendung der gesetzlichen
Sondervorschriften für geringfügig Beschäftigte gemacht werden.
Arbeitgeber, die arbeitsrechtliche Vorschriften nicht beachten würden, müssten damit rechnen, dass
sie nachträglich für ihre Arbeitnehmer höhere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen
müssen. Die zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) müsse dann auf
Hinweis von Amts wegen ein Überprüfungsverfahren beim Arbeitgeber einleiten.
Zuwiderhandlungen sollen dann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu
5 000 Euro belegt werden können.
Die Vorlage soll in der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011 zunächst
vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden. ...