Brauche bitte eine Info was Sinn macht. Weiß nicht ob beides geht.
Kann einen Überprüfungsantrag stellen um rückwirkend Wohngeld geltend zu machen und kann Regelsätze überprüfen lassen für nahezu den gleichen Zeitraum(bis 2005).
Geht beides? Nur einer, wenn dann welcher?
Kann einen Überprüfungsantrag stellen um rückwirkend Wohngeld geltend zu machen und kann Regelsätze überprüfen lassen für nahezu den gleichen Zeitraum(bis 2005).
Geht beides? Nur einer, wenn dann welcher?