kscheirich
Elo-User*in
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Eine Frage:
Ist es richtig das man entschuldigte Fehlzeiten(z.B. Krankheit) während einer Maßnahme nachholen muß?
In der Rechtsfolgenbelehrung steht nichts davon, einen Gesetzestext dazu habe ich auch noch nicht entdeckt.
Uns wird das mündlich so mitgeteilt, vom SB und vom Maßnahmenträger.
Also wenn man 4 Wochen Maßnahme machen muss, und man ist eine Woche krank, dann muss man praktisch 5 Wochen machen.
Kann das sein?
Ist es richtig das man entschuldigte Fehlzeiten(z.B. Krankheit) während einer Maßnahme nachholen muß?
In der Rechtsfolgenbelehrung steht nichts davon, einen Gesetzestext dazu habe ich auch noch nicht entdeckt.
Uns wird das mündlich so mitgeteilt, vom SB und vom Maßnahmenträger.
Also wenn man 4 Wochen Maßnahme machen muss, und man ist eine Woche krank, dann muss man praktisch 5 Wochen machen.
Kann das sein?