(k)einEinzelfall
Elo-User*in
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Hallo!
Im Juni 2016 erhob ich Untätigkeitsklage beim VwG, da das Bafög-Amt nicht fristgerecht über meinen Widerspruch entschieden hatte. Das Amt erließ dann einen teilweisen Abhilfebescheid und ich beantragte die Umwandlung des Verfahrens als Klage gegen den Widerspruchsbescheid. Das Verfahren sollte unter der Bedingung der Gewährung von PKH geführt werden.
Im November 2017 wurde mein PKH-Antrag abgelehnt. Es folgte die Beschwerde, die unmittelbar zurückgewiesen wurde. Das Verfahren wurde der nächsthöheren Instanz vorgelegt, die nun die Beschwerde ebenfalls zurückwies.
Heute erreichte mich das Schreiben des VwG im Anhang. Damit weiß ich gerade nicht recht was anzufangen. Welche Vorteile/Nachteile hätte es für mich denn, das Gericht durch Urteil bzw. Bescheid entscheiden zu lassen?
Oder wäre es nicht vielmehr so, dass ich das Klageverfahren für erledigt erklären/zurücknehmen müsste, weil die Klagebedingung (= Gewährung von PKH) nicht erfüllt ist? Und dann im Hinblick auf die Untätigkeitsklage Kostenentscheidung beantragen? Das wäre dann auch die Äußerung zur Sache selbst, oder?
Danke schonmal!
Im Juni 2016 erhob ich Untätigkeitsklage beim VwG, da das Bafög-Amt nicht fristgerecht über meinen Widerspruch entschieden hatte. Das Amt erließ dann einen teilweisen Abhilfebescheid und ich beantragte die Umwandlung des Verfahrens als Klage gegen den Widerspruchsbescheid. Das Verfahren sollte unter der Bedingung der Gewährung von PKH geführt werden.
Im November 2017 wurde mein PKH-Antrag abgelehnt. Es folgte die Beschwerde, die unmittelbar zurückgewiesen wurde. Das Verfahren wurde der nächsthöheren Instanz vorgelegt, die nun die Beschwerde ebenfalls zurückwies.
Heute erreichte mich das Schreiben des VwG im Anhang. Damit weiß ich gerade nicht recht was anzufangen. Welche Vorteile/Nachteile hätte es für mich denn, das Gericht durch Urteil bzw. Bescheid entscheiden zu lassen?
Oder wäre es nicht vielmehr so, dass ich das Klageverfahren für erledigt erklären/zurücknehmen müsste, weil die Klagebedingung (= Gewährung von PKH) nicht erfüllt ist? Und dann im Hinblick auf die Untätigkeitsklage Kostenentscheidung beantragen? Das wäre dann auch die Äußerung zur Sache selbst, oder?
Danke schonmal!