Hallo gepog,
das ist kein Beschäftigungsverhältnis, sondern eine geförderte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvarinte.
Anstelle von
ALG II wird die Entgeltvariante gezahlt, was bedeutet, dass Du, egal ob Aufstocker oder nicht, weiter den Schikanen der
ARGE ausgesetzt bist.
Maßnahmen, wozu diese
AGH auch zählt, entbinden nicht von der Pflicht, sich weiter zu bewerben.
Das mit der Ortsabwesenheit gehört nicht in eine
EGV, weil das im Gesetz geregelt ist.
Experten raten davon ab, weil bei Verstoß gegen die
EAO sanktioniert werden darf und noch eine Sanktionierung möglich ist, wegen Verstoß gegen die
EGV.
Also würde man sich hier per Vertrag eine zusätzliche Bestrafung ermöglichen.