entgeltvariante+eingliederungsvereinbahrung ?

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gepog

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28 Jun 2008
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Hallo liebe Forumsgemeinde. Ich habe folgende Frage. Ich habe ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss begonnen.Vorher war ich ALG2 Empfänger. Es handelt sich dabei um ein Beschäftigungsverhältniss in der sog. Entgeltvariante und dieses ist auf 9 mon. befristet. Dieses wird also durch die Arge gefördert. Ich habe aber einen regulären Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten mit dem Träger geschlossen.Einen Anspruch auf ALG2 habe ich nicht mehr. Wenn dann müsse ich Wohngeld beantragen wurde mir gesagt.Mein Einkommen wird in unserer Bedarfsgemeinschaft bei meinem Partner angerechnet. Ich war bis dato überglücklich die Arge zumindest erstmal für 9 mon. los zu sein und habe gerade begonnen mich wieder wie ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu fühlen.Doch heute habe ich Post von meiner SB bekommen. Sie fordert mich auf die beigelegte Eingliederungsvereinbahrung unterschrieben zurück zu senden. In dieser soll ich mich dazu verpflichten nach Stellen zu suchen, mon. mind. 5 Bewerb. zu schreiben, mich nur im zeit und ortsnahen Bereich aufzuhalten usw. nun meine Frage: muss ich, trotzdem ich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss (in der EG Variante )ausübe mit 40h /W , mit normalem Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten und ich keine Leistungen des Jobcenters beziehe eine Eingliederungsvereinbahrung unterschreiben? Ich hoffe einer von Euch kann mir eine Antwort geben *Daumen drück * Liebe Grüße Sabine
 
Hallo Gepog,

Daß du kein Geld mehr vom Jobcenter bekommst, heißt nicht, daß sie dich nicht weiterhin in die Pflicht nehmen können, dich zu bewerben. Auch wenn du jetzt an dieser Maßnahme teilnimmst, bist du weiterhin offiziell ALG II Bezieher, nur steht dir wegen der Einnahmen, die du durch die Arbeitsgelegenheit in Entgeltvariante erziehlst, aktuell kein Geld zu.

Geht es in der Eingliederungsvereinbarung nur um die Verpflichtung dich zu bewerben oder ist darin die Teilnahme an der Maßnahme festgelegt?
In jedem Fall bist du weiterhin verpflichtet, auch Eingliederungsvereinbarungen abzuschließen und den darin festgelegten Pflichten nachzukommen. Leider.

Auch wenn du einen Job hast und mit ALG II aufstockst, hast du die gleichen Verpflichtungen wie jemand, der nichts verdient, also Bewerbungen schreiben und Eingliederungsvereinbarungen abschließen.

Gruß
Hagal
 
Hallo gepog,

das ist kein Beschäftigungsverhältnis, sondern eine geförderte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvarinte.

Anstelle von ALG II wird die Entgeltvariante gezahlt, was bedeutet, dass Du, egal ob Aufstocker oder nicht, weiter den Schikanen der ARGE ausgesetzt bist.

Maßnahmen, wozu diese AGH auch zählt, entbinden nicht von der Pflicht, sich weiter zu bewerben.

Das mit der Ortsabwesenheit gehört nicht in eine EGV, weil das im Gesetz geregelt ist.
Experten raten davon ab, weil bei Verstoß gegen die EAO sanktioniert werden darf und noch eine Sanktionierung möglich ist, wegen Verstoß gegen die EGV.
Also würde man sich hier per Vertrag eine zusätzliche Bestrafung ermöglichen.
 
Hallo ihr lieben, ich danke euch vielmals für die Antworten auch wenn sie mir nicht gefallen... tolles Forum hier macht weiter so , ich werde weiterhin fleißig mitlesen *denk* liebe Grüße Sabine
 
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