Hallo liebe Forumsgemeinde. Ich habe folgende Frage. Ich habe ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss begonnen.Vorher war ich ALG2 Empfänger. Es handelt sich dabei um ein Beschäftigungsverhältniss in der sog. Entgeltvariante und dieses ist auf 9 mon. befristet. Dieses wird also durch die Arge gefördert. Ich habe aber einen regulären Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten mit dem Träger geschlossen.Einen Anspruch auf ALG2 habe ich nicht mehr. Wenn dann müsse ich Wohngeld beantragen wurde mir gesagt.Mein Einkommen wird in unserer Bedarfsgemeinschaft bei meinem Partner angerechnet. Ich war bis dato überglücklich die Arge zumindest erstmal für 9 mon. los zu sein und habe gerade begonnen mich wieder wie ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu fühlen.Doch heute habe ich Post von meiner SB bekommen. Sie fordert mich auf die beigelegte Eingliederungsvereinbahrung unterschrieben zurück zu senden. In dieser soll ich mich dazu verpflichten nach Stellen zu suchen, mon. mind. 5 Bewerb. zu schreiben, mich nur im zeit und ortsnahen Bereich aufzuhalten usw. nun meine Frage: muss ich, trotzdem ich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss (in der EG Variante )ausübe mit 40h /W , mit normalem Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten und ich keine Leistungen des Jobcenters beziehe eine Eingliederungsvereinbahrung unterschreiben? Ich hoffe einer von Euch kann mir eine Antwort geben *Daumen drück * Liebe Grüße Sabine