Nein alte Mieter, die schon länger die Wohnung bewohnen können hier nichts erreichen. Info von Rundfunk und Fernsehen.
Der Vemieter muss nur "neu" Mieter und Käufer diese Energieausweise vorlegen und hier haben die meisten Hemmungen, der Vermieter/Verkäufer zu fragen, leider.
Meine Wohnung 1965 erbaut, ist damals mit Hartfaserplatten mit Sterophor ausgestattet worden, und der VM gibt an, dies sei noch immer ausreichend. Nur das damals Öl gerade mal 9 Pfennig gekostet hat. Heute um 80 Cent der Liter.
Heute Gas, Umstellung in den neunziger Jahren, preiswerter als Öl, dann der Schock Gas stieg auf die Höhe des Olpreises.
Deshalb sind Gasnachforderungen in die 1000€ keine Seltenheit.
Nur die Regiuerung hat die Altbauwohnungen wieder mit einem Sondergesetz belegt, die müssen teils nicht nachrüsten.
So kann man teils an den Dächern schon erkennen, gerade jetzt bei Frost und Schnee, wo gut isoliert ist und wo die Dachpfannen, von der Wohnung aus beheizt werden.
Aber das sind die Wohnräume, die durch
Hartz IV gemietet werden dürfen, im unteren Sedment.Die Heizkosten werden nicht gesehen, und somit hat
Arge ,
Grusi und Sozialamt weiterhin genügend Streitpunkte mit den Hilfeempfängern in der Hand, um Sanktionen und Gerichtsverfahren zu veranlassen.