wolliohne
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Text
ie Beauftragung Dritter mit der Vermittlung führt seit Mai 2009 (auch ohne erfolgreich abgeschlossene Vermittlung) zur Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Nebeneffekt der statistischen Neuregelung: Alle Arbeitslosen können nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit selbst bestimmen, ob und wann ihre Arbeitslosigkeit (statistisch) endet.
(„Rechtsanspruch auf Beendigung der Arbeitslosigkeit im Sinne der Statistik der BA“)
Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), hatte dazu im November 2008 in einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ angemerkt: „Dies kann nicht im Sinne einer ‚sauberen’ Erfassung der Arbeitslosenzahlen sein.“1
Seit Mai 2009 führen alle Neueintritte in „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (§ 46 SGB III neu) zur Beendigung der Arbeitslosigkeit in der Statistik der BA.
Für einen Teil der in diesem Paragrafen zusammengefassten und neu geregelten Maßnahmen galt dies auch schon vor Inkrafttreten des „Gesetz(es) zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ am 1. Januar 2009.
Neu ist: Auch die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung führt (auch ohne erfolgreich abgeschlossene Vermittlung) zur Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Die Statistik der BA kommt in einer quantitativen Abschätzung zu dem Ergebnis, dass bis November 2009, bei vergleichbarem Fördervolumen wie im April 2009, die Zahl der registrierten Arbeitslosen wegen dieser Umstellung um insgesamt 190.000 Arbeitslose niedriger ausfällt.
(Nicht nur) Zynikerinnen könnten auch darin eine „Erklärung“ für den unterschiedlichen Umgang der Bundesregierung mit der drohenden Insolvenz von Opel (überwiegend Männer) und der (drohenden) Insolvenz von Arcandor bzw. Karstadt/Quelle (überwiegend Frauen) sehen.
Die Beschäftigung in Wirtschaftszweigen mit überwiegend männlichen Beschäftigten unterliegt stärkeren zyklischen Schwankungen als die Beschäftigung in Wirtschaftszweigen mit überwiegend weiblichen Beschäftigten.
Zudem lassen sich Frauen (noch immer) leichter aus der Arbeitsmarktstatistik und dem Arbeitsmarkt verdrängen
als Männer
Volltext und Quelle:
https://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/dukumente/2009-06-20-BIAJ-Statistik.pdf
Nebeneffekt der statistischen Neuregelung: Alle Arbeitslosen können nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit selbst bestimmen, ob und wann ihre Arbeitslosigkeit (statistisch) endet.
(„Rechtsanspruch auf Beendigung der Arbeitslosigkeit im Sinne der Statistik der BA“)
Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), hatte dazu im November 2008 in einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ angemerkt: „Dies kann nicht im Sinne einer ‚sauberen’ Erfassung der Arbeitslosenzahlen sein.“1
Seit Mai 2009 führen alle Neueintritte in „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (§ 46 SGB III neu) zur Beendigung der Arbeitslosigkeit in der Statistik der BA.
Für einen Teil der in diesem Paragrafen zusammengefassten und neu geregelten Maßnahmen galt dies auch schon vor Inkrafttreten des „Gesetz(es) zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ am 1. Januar 2009.
Neu ist: Auch die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung führt (auch ohne erfolgreich abgeschlossene Vermittlung) zur Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Die Statistik der BA kommt in einer quantitativen Abschätzung zu dem Ergebnis, dass bis November 2009, bei vergleichbarem Fördervolumen wie im April 2009, die Zahl der registrierten Arbeitslosen wegen dieser Umstellung um insgesamt 190.000 Arbeitslose niedriger ausfällt.
(Nicht nur) Zynikerinnen könnten auch darin eine „Erklärung“ für den unterschiedlichen Umgang der Bundesregierung mit der drohenden Insolvenz von Opel (überwiegend Männer) und der (drohenden) Insolvenz von Arcandor bzw. Karstadt/Quelle (überwiegend Frauen) sehen.
Die Beschäftigung in Wirtschaftszweigen mit überwiegend männlichen Beschäftigten unterliegt stärkeren zyklischen Schwankungen als die Beschäftigung in Wirtschaftszweigen mit überwiegend weiblichen Beschäftigten.
Zudem lassen sich Frauen (noch immer) leichter aus der Arbeitsmarktstatistik und dem Arbeitsmarkt verdrängen
als Männer
Volltext und Quelle:
https://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/dukumente/2009-06-20-BIAJ-Statistik.pdf