G
Gelöschtes Mitglied 26423
Gast
Hallo Freunde der netten Unterhaltung mit Mitarbeitern vom JC………
Evtl. ist das hier schon 100 mal besprochen worder aber:
Ich kann – natürlich ohne Hilfe meiner Freunde von der MaßArbeit Landkreis OS – am 15.03.2013 im HDZ NRW Hol – und Bringdienst anfangen. Gute Perspektive da öffentlicher Dienst. Ich als „alter Opa“ mit 52 kann noch etwas für die Rente tun.
Ich wohne 41 Kilometer einfache Fahrt vom HDZ entfernt. Bedingt dadurch, dass ich im zweischichten Dienst tätig bin und auch alle 14 Tage am Wochenende arbeiten muss, ist es notwendig mit dem PKW dorthin zu gelangen. (das evtl. Argument der MaßArbeit: fahren Sie günstig mit dem Bus bzw. mit der Bahn) wäre hinfällig, da es frühmorgens um 06:00 Arbeitsbeginn keine Verbindung von Melle nach Bad Oeynhausen gibt.
Ich würde als sogenannter Aufstocker fungieren. Meine Fragen:
1. Könnte ich die notwendigen Fahrtkosten (82 Kilometer täglich) x 5 a 0,20 € als Kosten geltend machen ?
2. Könnte ich noch zusätzlich die KFZ Versicherung und KFZ Steuer geltend machen ?
3. Könnte ich zusätzlich noch die notwendige Arbeitskleidung geltend machen ?
4. Mein aktuelles Auto oder auch kurz „Schrotti“ genannt (Baujahr 1994 Golf III 195.000 Kilometer) hat diverse Mängel die es mir unmöglich machen täglich 80 Kilometer verkehrssicher zu fahren (Stoßdämpfer kaputt, Spur zieht nach links etc.) . Könnte ich bewirken, dass die notwendigen Reparaturkosten von der MaßArbeit übernommen werden ?
Für die Rechenexperten die Eckdaten:
Netto ca. 1.150 €
Miete kalt: 345 €
Nebenkosten: 55 €
Heizkosten: 80 € (Warmwasserzubereitung enthalten)
KFZ Steuer und Versicherung pro Jahr ca. 550 €
Meine Ehefrau ist Erwerbsunfähig und bedingt durch das niedrige Gehalt zahlen wir keine Lohnsteuer und können somit auch keine Werbekosten absetzen.
Wie Ihr aus meinen threads entnehmen könnt, sind die MaßArbeit und ich nicht gerade die allerbesten Freunde……..

Freiwillig rücken die nichts heraus. Ich müsste auf jeden Fall per EA klagen. Hätte ich Chancen?
By the way: ich habe schon per Mail diese Fragen an die MaßArbeit gesandt. Ich erhielt – wie vermutet – keine Antwort (hierzu mein letztes thread im elo – forum)
Ich danke Euch für alle Antworten

Evtl. ist das hier schon 100 mal besprochen worder aber:
Ich kann – natürlich ohne Hilfe meiner Freunde von der MaßArbeit Landkreis OS – am 15.03.2013 im HDZ NRW Hol – und Bringdienst anfangen. Gute Perspektive da öffentlicher Dienst. Ich als „alter Opa“ mit 52 kann noch etwas für die Rente tun.
Ich wohne 41 Kilometer einfache Fahrt vom HDZ entfernt. Bedingt dadurch, dass ich im zweischichten Dienst tätig bin und auch alle 14 Tage am Wochenende arbeiten muss, ist es notwendig mit dem PKW dorthin zu gelangen. (das evtl. Argument der MaßArbeit: fahren Sie günstig mit dem Bus bzw. mit der Bahn) wäre hinfällig, da es frühmorgens um 06:00 Arbeitsbeginn keine Verbindung von Melle nach Bad Oeynhausen gibt.
Ich würde als sogenannter Aufstocker fungieren. Meine Fragen:
1. Könnte ich die notwendigen Fahrtkosten (82 Kilometer täglich) x 5 a 0,20 € als Kosten geltend machen ?
2. Könnte ich noch zusätzlich die KFZ Versicherung und KFZ Steuer geltend machen ?
3. Könnte ich zusätzlich noch die notwendige Arbeitskleidung geltend machen ?
4. Mein aktuelles Auto oder auch kurz „Schrotti“ genannt (Baujahr 1994 Golf III 195.000 Kilometer) hat diverse Mängel die es mir unmöglich machen täglich 80 Kilometer verkehrssicher zu fahren (Stoßdämpfer kaputt, Spur zieht nach links etc.) . Könnte ich bewirken, dass die notwendigen Reparaturkosten von der MaßArbeit übernommen werden ?
Für die Rechenexperten die Eckdaten:
Netto ca. 1.150 €
Miete kalt: 345 €
Nebenkosten: 55 €
Heizkosten: 80 € (Warmwasserzubereitung enthalten)
KFZ Steuer und Versicherung pro Jahr ca. 550 €
Meine Ehefrau ist Erwerbsunfähig und bedingt durch das niedrige Gehalt zahlen wir keine Lohnsteuer und können somit auch keine Werbekosten absetzen.
Wie Ihr aus meinen threads entnehmen könnt, sind die MaßArbeit und ich nicht gerade die allerbesten Freunde……..




Ich danke Euch für alle Antworten