Endgültigen Bescheid erhalten nun aber BK Abrechnung gefordert

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Chameleon

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Mal eine grundsätzliche Frage.

Ich habe für die Jahre 2016 und 2017, endgültige Bescheide für die Festsetzung meines ALG II Bezugs erhalten.

Nun möchte aber die SB die Betriebskostenabrechnung für diese Jahre erhalten.

Geht das? Dachte ist nun alles endgültig mit dem. Bescheid.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo@Chameleon

wenn das Jobcenter die Kosten der Unterkunft für diesen Zeitraum gezahlt hat, dann mußt du bitte die Betriebskostenabrechung einreichen.

Bleibt die Frage wurden die Kosten im vollen Umfang übernommen?
 

Helga40

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Mit "endgültig bewilligt" ist nur der Zustand hergestellt, den andere LE, deren Leistungen nicht vorläufig bewilligt wurden, von Anfang an hatten. Trotzdem sind da noch Aufhebungen möglich, z. B.weil Einkommen verschwiegen wurde usw.
 
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