Hallo Papiergruschtler,
Wenn ich mir die Schicksale und Probleme der Menschen in diesem Forum anschaue, dämmert mir, dass ich noch mit verhältnismäßig rosigen Voraussetzungen in den Ring der Bürokratiemühle steige…
....wir werden sehen was passiert, ich werde berichten…
Damit hast du schon den "Kern der Sache" bei dir getroffen und ich kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen und dich fragen warum du überhaupt noch darüber nachdenkst, dich (länger als nötig) auf den "Tanz" mit der AfA einzulassen nach der Aussteuerung ... ???
Es ist aber
NICHT richtig, dass du auch (wahlweise) Rente für Schwerbehinderte beantragen "darfst" wenn die AfA dich (nach der ÄD-"Begutachtung" schriftlich auffordert Reha oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.

Dabei hofft ja die AfA darauf, dass es (rein theoretisch) noch eine rückwirkende Bewilligung von EM-Rente geben könnte und somit die Erstattung von Leistungen der AfA ... eine Rente für Schwerbehinderte beantragt man aber (in der Regel) erst für die Zukunft.
Über die sonstigen finanziellen Nachteile dieser Renten-Art wurdest du ja schon informiert, darf man fragen wie alt du konkret aktuell bist ???
Die "Verbesserungen" (der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung) ab 01.01.2019 werden für dich kaum noch große Auswirkungen haben, denn eine "Hochrechnung" bis zur regulären Altersgrenze gibt es ja bisher gar nicht und das kann ja (bei dir) auch nicht mehr so viel ausmachen wenn du schon Ü 60 bist ...
Dafür zieht man dir insgesamt bis zu 10,8 % ab bei einer EM-Rente und das bleibt dann auch lebenslang so.
Ich gehe noch mal in deinen Erstbeitrag zurück, auch wenn davon Einiges schon beantwortet wurde ...
Ich war langjährig Vollzeit beschäftigt. ....... Seit Januar 2018 durchgehend AU und Krankengeld. Jetzt kam von der Krankenkasse die Mitteilung zum Ablauf des Krankengeldes Ende Juli.
ALG-I-Ansprüche sind vorhanden (bin seit 30 Jahren beschäftigt).
Soweit alles folgerichtig und wenn in deiner Renteninformation der Anspruch auf eine Rente wegen Schwerbehinderung schon festgestellt wurde, sind auch die Wartezeiten dafür bereits erfüllt, allerdings
MUSS der Ausweis zum Zeitpunkt dieser Berentung auch immer noch gültig sein ...
Du schreibst ja von einer Befristung (des Schwerbehinderten-Ausweises) und das Risiko wäre mir zu hoch, wenn es aktuell (zum Ende des Jahres 2019) noch sicher möglich ist, diese Renten-Art in Anspruch zu nehmen.
Denn eine EM-Rente bekommt man nicht unbedingt, nur weil man die beantragen soll "auf Wunsch der AfA", das darf ich dir aus eigener Erfahrung bestätigen, zudem würde ich in deiner Situation die höheren Abschläge darauf nicht mehr in Kauf nehmen wollen ...
Jedenfalls nicht wenn es sich ganz einfach und problemlos vermeiden lässt.
Ich habe einen Schwerbehinderten-Ausweis und könnte zum Dezember (also in ca. einem halben Jahr) abschlagfrei in Rente gehen.
Dann solltest du nicht mehr lange zögern den Antrag darauf auch offiziell zu stellen, das geht übrigens bei der DRV (mit Ausweis) sehr gut online, habe ich selber gemacht beim Antrag auf Übergang in die Altersrente letztes Jahr.
Dann kannst du diese Antragstellung (im Juli genügt) auch der AfA schon nachweisen und es wäre widersinnig wenn die dann noch einen Antrag auf EM-Rente verlangen würden ...
Den würde die DRV wohl auch gar nicht mehr bearbeiten (müssen) wenn bereits ein Antrag auf eine andere Rentenart von dir
VORHER schon gestellt wurde.
Wenn ich den Antrag bei der AfA auf Nahtlosigkeit nun stelle, was ist dann evtl. zu beachten? Es wird z.B. geraten, das Arbeitslosengeld so lange wie möglich zu kassieren, da sich damit Monat für Monat die spätere Rente erhöht. Lässt sich das überhaupt steuern?
Du kommst ganz wie üblich zur AfA wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld (und beantragst deswegen dein ALGI), wenn du bereits einen Antrag auf die Rente wegen Schwerbehinderung laufen hast solltest du durchaus offen damit umgehen und mit etwas Glück wird dich die AfA bis zum Übergang in diese Rente dann in Ruhe lassen.
Denn ernsthaft "vermitteln" kann man dich (aus vielen Gründen) sowieso nicht mehr und der Zeitraum ist ja dann recht "überschaubar", wer bitte hat dir denn geraten lieber das ALGI noch "voll zu nutzen" anstatt recht bald deine Ruhe zu haben und dein Rentnerleben genießen zu können ???
Die AfA kann dafür auch verlangen, dass du dich um (andere) Arbeit kümmern sollst und sei es nur, um dir dein Dasein dort nicht zu leicht zu machen ... dass es völlig unrealistisch ist wissen die auch aber das werden sie dir gegenüber nicht zugeben ... es liegt
IMMER NUR AN DIR ... 🙄
Oder kann man mich nötigen, die mir zustehende Rente für Schwerbehinderte gleich zu beantragen?
NEIN, dazu kann und darf dich die AfA
NICHT zwingen aber man kann dir gerne dort das Leben so zur "Hölle" machen, dass du es freiwillig machen wirst spätestens zum Dezember, denn es ginge ja auch schon sofort mit sehr geringem Abschlag wie
@saurbier schon angemerkt hat
Die AfA darf aber (gesetzlich nach SGB III)
NUR verlangen eine reguläre Altersrente (also mit 65 + X Monaten) zu beantragen oder eben die EM-Rente die es aber
NUR aus rein gesundheitlichen Gründen gibt, wenn überhaupt.
Die Zeit bis zum regulären Rentenalter als Zurechnungszeit zu erhalten und erstmal Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist das für mich denkbar?
Vergiss nicht, dass die DRV auch rechnen kann und eine EM-Rente bekommt man nicht mal eben so weil man meint das wäre "günstiger" für die eigenen Finanzen ... dazu hast du ja bereits Berichte gelesen und ich selbst musste auch fast 3 Jahre um die EM-Rente kämpfen.
Aber ich hatte keine andere Wahl (nach der Aussteuerung aus dem Krankngeld), damals war es für mich noch lange hin bis zur Altersrente (war erst Mitte 50) und einen Schwerbehinderten-Ausweis habe ich auch nie bekommen (habe es "nur" bis GdB 40 geschafft).
Noch ein Aspekt: Die Schwerbehinderung ist bis exakt Dezember 2019 attestiert. Sollte aufgrund gesundheitlicher Besserung oder amtlicher Fehleinschätzung diese nicht weiter über 2019 hinaus gelten, könnte mir das bei der Beantragung der abschlagfreien Rente für Schwerbehinderte Probleme bereiten, wenn alles verzögert wird?
Der Ausweis wurde nicht "attestiert" sondern befristet bewilligt und wenn man sich dazu so die neuesten Informationen durchliest, soll auch im Schwerbehinderten-Recht wieder mal so Manches "erschwert" (und noch genauer geprüft) werden ... da würde ich mich lieber nicht auf eine problemlose Verlängerung (nach aktuellem Ablauf) verlassen wollen.
Wie lange die DRV dann braucht bis du den Bescheid bekommst ist dafür unwichtig, du stellst den Antrag zur Zahlung dieser Rente ab dem Tag "X" (
z.B. 01.12.2019 soll diese Rente beginnen) und das gilt dann auch, an diesem Tag "X" (also am 01.12.2019)
MUSS dein Ausweis noch gültig sein ... was danach kommt ist völlig
EGAL ...
Ab wann genau du diese Rente in Anspruch nehmen möchtest ist deine freie Entscheidung wenn du die Möglichkeit (lt. deinem Renten-Konto) bereits erworben hast, dann legst du selbst diesen Tag / Monat "X" fest und die DRV hat sich danach zu richten.
Zusätzliche Bedingung ist aber
IMMER, dass der Schwerbehinderten-Ausweis an diesem Tag "X" auch noch gültig ist ...
Man könnte sich noch über Widerspruch und Klage gegen eine Aufhebung der Schwerbehinderung wehren aber wer möchte das schon unbedingt, wenn er das nur "passend" (und früh genug) planen braucht ... und diese Rente dann auch mit Sicherheit bewilligt bekommen muss ???
Der Antrag auf eine Altersrente (auch auf eine vorgezogene oder die wegen Schwerbehinderung) sollte ohnehin ca. 6 Monate vor dem geplanten Beginn gestellt werden, damit der Bescheid rechtzeitig da ist und die Zahlungen der Rente dann auch pünktlich aufgenommen werden.
Die AfA muss aus der Nahtlosigkeit noch bis zum Vormonat (also 11/ 2019) weiter ALGI zahlen und sollte sich was verzögern (bei der DRV) muss sie auch noch weiter zahlen und kann dann (ab Dezember) Erstattungen dafür von der DRV verlangen.
Kommt aber bei solchen Renten-Anträgen eher sehr selten vor wenn der Antrag früh genug gestellt wurde und das Rentenkonto bereits geklärt ist ...
Ob man da noch über (vielleicht) 20 € Rente mehr oder weniger lange nachdenken sollte, wage ich zu bezweifeln aber das ist nur meine persönliche Meinung denn der Gesundheit dient das in der Regel nicht und Niemand bekommt den "Garantieschein" für ein besonders langes Rentnerleben zusammen mit dem Bescheid geliefert.
Zuletzt interessiert mich noch, ob die Antragstellung im Onlineportal sinnvoll ist? Ich habe einen Zugang mit Personalausweis und könnte den Antrag auf ALG online ausfüllen. Eine tolle Anleitung, was genau angekreuzt werden muss (für die Nahtlosigkeit) habe ich ja
hier gefunden.
Dazu wurde dir ja schon geantwortet, der Online-Antrag ist völlig ungeeignet nach einer Aussteuerung auch wenn das gerne von den AfA-SB anders behauptet wird und angeblich schneller geht ...
Nach dem Absenden hast du keine Kontrolle mehr darüber wo dein Antrag bleibt und wann der überhaupt mal bearbeitet wird, es ist aktuell ohnehin noch viel zu früh dafür.
Auch dazu kannst du hier viel nachlesen, du hättest dich frühestens Anfang / Mitte Juli dort melden müssen, aktuell bist du noch weiter AU und die KK "ist dein Boss" und zahlt dir weiter Krankengeld bis zur Aussteuerung ... die AfA ist erst am Tag
NACH der Aussteuerung für dich zuständig.
Das nimmt die AfA aber oft auch nicht mehr so ernst wenn man sich dort schon deswegen gemeldet hat und macht viele Dinge schon (Begutachtungen deines "Restleistungsvermögens" / Einladungen um über deine berufliche Situation mit dir sprechen zu wollen z.B.) , die eigentlich erst
NACH der Aussteuerung erfolgen dürfen ...
MfG Doppeloma