Im Jahr 2013 liegt das entscheidende Datum, um die heutige Praxis der Leiharbeit in Deutschland
zu beenden – wenn die Gewerkschaften den Mut dazu haben. Denn am 31. Oktober 2013 laufen die Tarifverträge der Leiharbeitgeber-Verbände mit den DGB-Gewerkschaften aus, wenn sie bis zum 30. April 2013 gekündigt werden. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen LeiharbeitnehmerInnen,
für die kein Tarifvertrag gilt, bei gleicher Arbeit dasselbe Entgelt erhalten wie die ArbeitnehmerInnen des entleihenden Betriebs. Nur: die Gewerkschaften halten zu diesem Thema merkwürdig still. Man würde erwarten, dass sie voll Jubel das Ende der unterbezahlten Leiharbeit ankündigen. Das Gegenteil ist der Fall.
Auf keiner gewerkschaftlichen Webseite findet man einen
Hinweis auf die rechtliche Sachlage.
Wie ist das möglich?
https://archiv.labournet.de/GewLinke/disk/info/leiharbeit13.pdf
zu beenden – wenn die Gewerkschaften den Mut dazu haben. Denn am 31. Oktober 2013 laufen die Tarifverträge der Leiharbeitgeber-Verbände mit den DGB-Gewerkschaften aus, wenn sie bis zum 30. April 2013 gekündigt werden. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen LeiharbeitnehmerInnen,
für die kein Tarifvertrag gilt, bei gleicher Arbeit dasselbe Entgelt erhalten wie die ArbeitnehmerInnen des entleihenden Betriebs. Nur: die Gewerkschaften halten zu diesem Thema merkwürdig still. Man würde erwarten, dass sie voll Jubel das Ende der unterbezahlten Leiharbeit ankündigen. Das Gegenteil ist der Fall.
Auf keiner gewerkschaftlichen Webseite findet man einen
Hinweis auf die rechtliche Sachlage.
Wie ist das möglich?
https://archiv.labournet.de/GewLinke/disk/info/leiharbeit13.pdf