Hallo Honig im Kopf,
Ich brauche echt mal
Hilfe .
Die wirst du hier in diesem Themen-Bereich vermutlich schneller bekommen und auch selber finden, deine Frage gehört nicht unbedingt in den regulären
ALGI -Bereich, aber das kannst du ja nicht wissen.
Zudem habe ich deine Überschrift auch etwas erweitert, damit schneller erkannt wird, worum es wirklich geht bei dir ...
Durch eine Aufhebungsvereinbarung (aus dringenden betrieblichen Gründen) wurde dann mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.2014 beendet.
Ich wäre auch sonst aus dringenden betrieblichen Gründen zum gleichen Termin gekündigt worden.
Ist zwar nicht nachvollziehbar warum du einen Aufhebungsvertrag machst, wenn man dich aus betrieblichen Gründen sowieso entlassen hätte, das ist aber inzwischen tatsächlich für die
AfA NICHT mehr relevant.
Glaube es einfach mal wenn es dir hier so geschrieben und bestätigt wird, Sperrzeiten sind mehr als 12 Monate nach dem Sperrzeitereignis (also Auflösung deines Arbeitsvertrages) als verjährt zu betrachten.
Dafür gibt es durchaus auch gesetzliche Regelungen im
SGB III, aber die sind dir wahrscheinlich auch zu kompliziert, es sind ja seither deutlich mehr als 12 Monate vergangen, das spielt bei der
AfA jetzt wirklich keine Rolle mehr.
Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis, dass dein
AG dir deswegen nicht selber kündigen wollte ???
Im November 2015 bekam ich den Bescheid (nach Antrag durch Aufforderung meiner Krankenkasse) der DRV ,
das ich rückwirkend (Februar 2015) volle Erwerbsminderungsrente erhalte, die jetzt noch bis Oktober 2018 läuft.
Ich nehme mal an die
KK hatte dich aufgefordert eine Med. Reha bei der
DRV zu beantragen und das wurde dort (als sinnlos für deine Erwerbsfähigkeit) abgelehnt und dir daher eine EM-Rente bewilligt.
Falls meine EMR nicht verlängert werden sollte, muss man sich ja beim Arbeitsamt arbeitslos melden, oder?
Darum solltest du dir aktuell noch gar keine so großen Gedanken machen, die
DRV wird dir rechtzeitig (meist 4 - 5 Monate vor Ablauf der Befristung) ein Formular dafür zuschicken und vielleicht auch Befund-Formulare für deine Ärzten schon mit dabei legen.
Das Problem wird dann aber sein, das meine Ärzte der Meinung sind das ich dann nicht schon wieder arbeiten kann. Es hat sich auch nichts an meiner Krankheit verbessert.
Wenn deine Ärzte das so einschätzen und du in der ganzen Rentenzeit auch weiter regelmäßig in Behandlung gewesen bist, wird das kein besonderes Problem sein, dir das auch schriftlich zu bestätigen...
Mitgeschickte Befund-Formulare lässt du dann ausfüllen und wenn Keine dabei sind kannst du trotzdem was Aktuelles bei deinen Ärzten ausdrucken lassen und dem Antrag dann schon (in Kopie) beifügen.
Zusätzlich kann die
DRV dich auch noch zu einem Gutachter und / oder in eine Reha schicken, um über deinen Verlängerungs-Antrag besser entscheiden zu können.
Das muss aber alles nicht so sein, oft wird auch einfach weiter verlängert und du bekommst bald den Bescheid dazu von der
DRV wie lange die EM-Rente nun weiter gezahlt wird.
Die erste Verlängerung geht meist recht problemlos "über die Bühne" und dann hast du wieder bis zu 3 Jahren deine Ruhe ... Manchmal wird auch schon ohne Befristung weiter verlängert, dafür kommt es aber auch etwas auf dein Lebens-Alter an (Renten-Nah ?) und auf die Schwere deiner Erkrankungen.
Was passiert denn dann???
In deinem Falle ist es eher unwahrscheinlich, dass du dir jetzt schon Gedanken um Verzögerung oder gar Ablehnung der Verlängerung machen solltest, du nimmst dir damit nur zu früh schon die Zeit, dich um deine Genesung zu kümmern.
Und mal angenommen, ich müsste mich wirklich arbeitslos melden, inwiefern würde dann das Arbeitsamt noch die Aufhebungsvereinbarung interessieren???
Das "Arbeitsamt" heißt inzwischen "Agentur für Arbeit" (
AfA ) und du meldest dich auch nicht "arbeitslos", sondern beantragst
ALGI nach § 145
SGB III (
Nahtlosigkeit) weil du die Verlängerung deiner EM-Rente noch nicht erhalten hast und die Zahlung deiner EM-Rente im November enden wird.
Du bist aber immer noch in deiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt, stellst dich aber mit deinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Diesen Begriff (und die Erklärungen dazu) wirst du hier in vielen Beiträgen wiederfinden, wo es um Aussteuerung aus dem Krankengeld geht.
Da brauchst du dich wirklich erst Ende Oktober / Anfang November bei der
AfA melden (wenn überhaupt erforderlich), denn man wird dir auch anraten abzuwarten, ob der Bescheid nicht doch noch rechtzeitig vorliegen wird ...und dann läuft ja deine Renten-Zahlung (wahrscheinlich) weiter.
Bekommst du natürlich schon eher eine Ablehnung der Verlängerung von der
DRV , dann solltest du
Widerspruch einlegen, damit diese Entscheidung noch mal überprüft werden muss, damit wäre wohl schon klar, dass du das Geld von der
AfA im November auch benötigen wirst.
Ich denke aber schon, dass du rechtzeitig vorher den neuen Bewilligungs-Bescheid von der
DRV bekommen wirst und der Weg zur
AfA gar nicht erforderlich ist ...
Spätestens im Mai / Juni solltest du diese Post von der
DRV erhalten und wenn du dann nicht mehr warten möchtest, kannst du das Formular auch im Internet finden und fertig machen.
Ich hatte zunächst auch eine EM-Rente mit Befristung und bekam schon nach weniger als 2 Wochen den Bescheid zur Verlängerung, sogar direkt bis zur Altersrente, allerdings war ich da auch schon Ü 60.
kann man das evlt. auch nachlesen???
Für den Fall, dass du doch noch zur
AfA musst, solltest du dich mit den Themen und Beiträgen zu "Aussteuerung " und "§ 145
SGB III" intensiver befassen (und rechtzeitig deine Fragen dazu stellen), der Vorgang wäre bei Ablauf der EM-Rente dann fast genau so.
Du müsstest dir aber ab dem 01.11.2018 auch wieder eine
AU -Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen lassen, denn deine EM-Rente endet ja am 31.10. wenn sie nicht vorher schon mit einem neuen Bescheid darüber hinaus verlängert wird, dann hat sich das
ALLES bis zum nächten Mal erledigt.
Bleibe bitte mit allen weiteren Fragen dazu hier in diesem Thema, damit der Überblick über dein Problem nicht verloren geht.
MfG Doppeloma