EMR-Verlängerung noch nicht entschieden, wie geht es weiter ... Anspruch auf ALG I ???

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Honig im Kopf

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Guten Morgen,

erst einmal vielen Dank für die Aufnahme.

Ich brauche echt mal Hilfe .

Ich war ich seit Juli 2014 wegen Depressionen AU geschrieben.

Durch eine Aufhebungsvereinbarung (aus dringenden betrieblichen Gründen) wurde dann mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.2014 beendet.

Ich wäre auch sonst aus dringenden betrieblichen Gründen zum gleichen Termin gekündigt worden.

Kündigungsfristen wurden eingehalten.

Und ich war auch danach weiterhin AU geschrieben.

Im November 2015 bekam ich den Bescheid (nach Antrag durch Aufforderung meiner Krankenkasse) der DRV ,
das ich rückwirkend (Februar 2015) volle Erwerbsminderungsrente erhalte, die jetzt noch bis Oktober 2018 läuft.

Nun meine Fragen an euch:

Falls meine EMR nicht verlängert werden sollte, muss man sich ja beim Arbeitsamt arbeitslos melden, oder?

Das Problem wird dann aber sein, das meine Ärzte der Meinung sind das ich dann nicht schon wieder arbeiten kann. Es hat sich auch nichts an meiner Krankheit verbessert.

Was passiert denn dann???

Und mal angenommen, ich müsste mich wirklich arbeitslos melden, inwiefern würde dann das Arbeitsamt noch die Aufhebungsvereinbarung interessieren???

Ich hoffe das ich diesen Beitrag einigermaßen verständlich hinbekommen habe, es fällt mir unheimlich schwer.


Schon mal vielen lieben Dank im Voraus für die hoffentlich kommenden Antworten!!!


Liebe Grüße
 

bla47

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Falls du noch bis 1 Tag vor Antragstellung Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, macht das die Rentenversicherung für dich weiter und die richtige Adresse wäre erst mal Agentur für Arbeit.
Das müsste in deinem Rentenbescheid stehen.
Ein ( möglicher ) Grund für eine Sperrzeit ist nach 1 Jahr und 1 Tag verjährt. Du bist also gar nicht betroffen.
Ca. April / Mai kommt automatisch ein Weiterbewilligung Antrag der Rente. Hast du mittlerweile wieder Unterlagen gesammelt oder gar eine ( Schwer-) behinderung....bitte unbedingt beilegen.:biggrin:
3 Monate vorher arbeitssuchend melden ist wichtig, falls die Rente bis dahin nicht verlängert wurde.
 

Doppeloma

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Hallo bla47,

3 Monate vorher arbeitssuchend melden ist wichtig, falls die Rente bis dahin nicht verlängert wurde.

Das ist überflüssig wenn es um die Verlängerung einer EM-Rente geht, das gilt als "Nahtlosigkeits-Fall" (§ 145 SGB III) da ist keine "Arbeitsuchend-Meldung" nötig (er sucht ja keine Arbeit, er warrer auf die Rentenverlängerung).

Der TE verliert ja keinen Job in 3 Monaten (der ist ja schon lange weg) sondern seine EM-Rente wird vielleicht nicht (pünktlich) verlängert.

Da man den Antrag auf Verlängerung meist erst 4-5 Monate vor Ablauf der Befristung stellt, ist dazu sehr häufig noch nichts entschieden 3 Monate vor Ablauf der Zeitrente.

Die AfA weist bei zu früher Meldung deswegen meist selbst darauf hin, dass man noch abwarten sollte, der Bescheid zur Verlängerung der EM-Rente könne ja noch rechtzeitig kommen ... so eilig haben die das nicht damit, Nahtlosigkeits-Fälle nach EM-Zeitrenten aufnehmen und bezahlen zu müssen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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Doppeloma

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Hallo Honig im Kopf, :welcome:

Ich brauche echt mal Hilfe .

Die wirst du hier in diesem Themen-Bereich vermutlich schneller bekommen und auch selber finden, deine Frage gehört nicht unbedingt in den regulären ALGI -Bereich, aber das kannst du ja nicht wissen.
Zudem habe ich deine Überschrift auch etwas erweitert, damit schneller erkannt wird, worum es wirklich geht bei dir ...

Durch eine Aufhebungsvereinbarung (aus dringenden betrieblichen Gründen) wurde dann mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.2014 beendet.
Ich wäre auch sonst aus dringenden betrieblichen Gründen zum gleichen Termin gekündigt worden.

Ist zwar nicht nachvollziehbar warum du einen Aufhebungsvertrag machst, wenn man dich aus betrieblichen Gründen sowieso entlassen hätte, das ist aber inzwischen tatsächlich für die AfA NICHT mehr relevant. :icon_evil:

Glaube es einfach mal wenn es dir hier so geschrieben und bestätigt wird, Sperrzeiten sind mehr als 12 Monate nach dem Sperrzeitereignis (also Auflösung deines Arbeitsvertrages) als verjährt zu betrachten.

Dafür gibt es durchaus auch gesetzliche Regelungen im SGB III, aber die sind dir wahrscheinlich auch zu kompliziert, es sind ja seither deutlich mehr als 12 Monate vergangen, das spielt bei der AfA jetzt wirklich keine Rolle mehr. :icon_evil:

Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis, dass dein AG dir deswegen nicht selber kündigen wollte ???

Im November 2015 bekam ich den Bescheid (nach Antrag durch Aufforderung meiner Krankenkasse) der DRV ,
das ich rückwirkend (Februar 2015) volle Erwerbsminderungsrente erhalte, die jetzt noch bis Oktober 2018 läuft.

Ich nehme mal an die KK hatte dich aufgefordert eine Med. Reha bei der DRV zu beantragen und das wurde dort (als sinnlos für deine Erwerbsfähigkeit) abgelehnt und dir daher eine EM-Rente bewilligt.

Falls meine EMR nicht verlängert werden sollte, muss man sich ja beim Arbeitsamt arbeitslos melden, oder?

Darum solltest du dir aktuell noch gar keine so großen Gedanken machen, die DRV wird dir rechtzeitig (meist 4 - 5 Monate vor Ablauf der Befristung) ein Formular dafür zuschicken und vielleicht auch Befund-Formulare für deine Ärzten schon mit dabei legen.

Das Problem wird dann aber sein, das meine Ärzte der Meinung sind das ich dann nicht schon wieder arbeiten kann. Es hat sich auch nichts an meiner Krankheit verbessert.

Wenn deine Ärzte das so einschätzen und du in der ganzen Rentenzeit auch weiter regelmäßig in Behandlung gewesen bist, wird das kein besonderes Problem sein, dir das auch schriftlich zu bestätigen... :icon_evil:

Mitgeschickte Befund-Formulare lässt du dann ausfüllen und wenn Keine dabei sind kannst du trotzdem was Aktuelles bei deinen Ärzten ausdrucken lassen und dem Antrag dann schon (in Kopie) beifügen.

Zusätzlich kann die DRV dich auch noch zu einem Gutachter und / oder in eine Reha schicken, um über deinen Verlängerungs-Antrag besser entscheiden zu können.
Das muss aber alles nicht so sein, oft wird auch einfach weiter verlängert und du bekommst bald den Bescheid dazu von der DRV wie lange die EM-Rente nun weiter gezahlt wird.

Die erste Verlängerung geht meist recht problemlos "über die Bühne" und dann hast du wieder bis zu 3 Jahren deine Ruhe ... Manchmal wird auch schon ohne Befristung weiter verlängert, dafür kommt es aber auch etwas auf dein Lebens-Alter an (Renten-Nah ?) und auf die Schwere deiner Erkrankungen.

Was passiert denn dann???

In deinem Falle ist es eher unwahrscheinlich, dass du dir jetzt schon Gedanken um Verzögerung oder gar Ablehnung der Verlängerung machen solltest, du nimmst dir damit nur zu früh schon die Zeit, dich um deine Genesung zu kümmern.

Und mal angenommen, ich müsste mich wirklich arbeitslos melden, inwiefern würde dann das Arbeitsamt noch die Aufhebungsvereinbarung interessieren???

Das "Arbeitsamt" heißt inzwischen "Agentur für Arbeit" (AfA ) und du meldest dich auch nicht "arbeitslos", sondern beantragst ALGI nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeit) weil du die Verlängerung deiner EM-Rente noch nicht erhalten hast und die Zahlung deiner EM-Rente im November enden wird.

Du bist aber immer noch in deiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt, stellst dich aber mit deinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Diesen Begriff (und die Erklärungen dazu) wirst du hier in vielen Beiträgen wiederfinden, wo es um Aussteuerung aus dem Krankengeld geht.

Da brauchst du dich wirklich erst Ende Oktober / Anfang November bei der AfA melden (wenn überhaupt erforderlich), denn man wird dir auch anraten abzuwarten, ob der Bescheid nicht doch noch rechtzeitig vorliegen wird ...und dann läuft ja deine Renten-Zahlung (wahrscheinlich) weiter.

Bekommst du natürlich schon eher eine Ablehnung der Verlängerung von der DRV , dann solltest du Widerspruch einlegen, damit diese Entscheidung noch mal überprüft werden muss, damit wäre wohl schon klar, dass du das Geld von der AfA im November auch benötigen wirst.

Ich denke aber schon, dass du rechtzeitig vorher den neuen Bewilligungs-Bescheid von der DRV bekommen wirst und der Weg zur AfA gar nicht erforderlich ist ...
Spätestens im Mai / Juni solltest du diese Post von der DRV erhalten und wenn du dann nicht mehr warten möchtest, kannst du das Formular auch im Internet finden und fertig machen.

Ich hatte zunächst auch eine EM-Rente mit Befristung und bekam schon nach weniger als 2 Wochen den Bescheid zur Verlängerung, sogar direkt bis zur Altersrente, allerdings war ich da auch schon Ü 60.

kann man das evlt. auch nachlesen???

Für den Fall, dass du doch noch zur AfA musst, solltest du dich mit den Themen und Beiträgen zu "Aussteuerung " und "§ 145 SGB III" intensiver befassen (und rechtzeitig deine Fragen dazu stellen), der Vorgang wäre bei Ablauf der EM-Rente dann fast genau so.

Du müsstest dir aber ab dem 01.11.2018 auch wieder eine AU -Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen lassen, denn deine EM-Rente endet ja am 31.10. wenn sie nicht vorher schon mit einem neuen Bescheid darüber hinaus verlängert wird, dann hat sich das ALLES bis zum nächten Mal erledigt. :idea:

Bleibe bitte mit allen weiteren Fragen dazu hier in diesem Thema, damit der Überblick über dein Problem nicht verloren geht.

MfG Doppeloma
 

Honig im Kopf

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Hallo Doppeloma,
wollte mich mal wieder melden.

Ich habe mit Hilfe eines Versichertenältesten der DRV den Antrag zur Verlängerung der EMR gestellt, das war Ende Mai 2018.
Und Ende Juni 2018 habe ich Antwort erhalten, das meine EMR bis Oktober 2020 weiter bewilligt wird.

Die Erleichterung und "Freude" war riesengroß, leider hielt dieses Gefühl nicht lange an.
Mir geht es halt nicht gut und Freude ist ein ganz ganz ganz seltenes Gefühl.

Ganz liebe Grüße
 
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