Hallo legende88,
mal ergänzend zu den bisherigen Antworten gehe ich zunächst in deinen ersten Beitrag zurück ...
Heute hatte ich Gutachtertermin bei AA. Wegen organischer Krankheit nach einen Unfall bin ich 100 Schwerbehinderte und habe Pflegestufe 2.
Ich denke mal dazu gibt es eine Vorgeschichte, denn ich nehme mal stark an, du wurdest nach langer Krankheit aus dem Krankengeld "ausgesteuert" und in diesem Zusammenhang erfolgte diese Begutachtung beim ÄD der AfA ... ???
Ergebnis: volle Erwerbsminderung.
Volle Erwerbsminderung kann nur die Rentenkasse rechtlich verbindlich feststellen, nun interessiert mich ob du wegen dieser ärztlichen Erkenntnisse den Reha-Antrag an die DRV gestellt hast, das heißt die AfA hätte dich dazu aufgefordert einen Antrag auf Reha oder EM-Rente zu stellen.
Bis zur Entscheidung der Rentenkasse würde die AfA dann noch ALGI gemäß § 145 SGB III zahlen müssen ... ist das soweit korrekt erkannt oder hast du diese Reha "freiwillig" (also ohne amtliche Aufforderung) beantragt ... das ist wichtig für das weitere Vorgehen, es wäre also nett wenn du das klar beantworten würdest.
Ich wurde selbst nach langer Krankheit aus dem Krankengeld ausgesteuert und habe dann ALGI gemäß "Nahtlosigkeit" bezogen, daher ist mir das Prozedere mit dem ÄD der AfA dabei bekannt und auch die Folgen unterschiedlicher Ergebnisse dieser Begutachtungen.
Mir wurde damals auch bescheinigt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in (andere) Arbeit vermittelbar sei (ich hatte noch einen Arbeitsplatz, wie sieht das bei dir aus ???) und dann wurde ich schriftlich aufgefordert eine EM-Rente zu beantragen.
Meiner Gesundheit und meinem Empfinden kam das damals entgegen also habe ich diesen Antrag gestellt bei der DRV ... leider wurde der (trotz eindeutigem AfA-Gutachten) abgelehnt von der DRV, allerdings hebe ich nicht mal einen Teil deiner umfassenden Gesundheitsprobleme aufzuweisen und habe auch keinen GdB 100 oder eine Pflegestufe ...
Inzwischen bekomme ich seit gut 2 Jahren die volle EM-Rente (bin aktuell 63 Jahre), aber das wäre eine andere lange Geschichte, die jetzt hier zu weit führen würde, jedenfalls hätte ich mich mit knapp 60 damals nicht mehr in einer neuen / anderen Berufstätigkeit sehen können, denn die vorhandene Arbeit sollte ich ja nicht mehr machen.
In zwei Jahren möchte ich wieder arbeiten (wenn es geht natürlich). Aber Gutachter möchte mich als Arbeitsabfall zu klassifizieren, weil ich Anspruch auf ALG 1 habe und er behauptet, dass kein Arbeitgeber später mich wegen meiner Krankheit und Alter (62) braucht.
Du schreibst selbst dazu "wenn es geht", also bist du dir doch selbst deiner Sache gar nicht so sicher, dass es wirklich noch mal möglich sein wird in ca. 2 Jahren (also mit 64 ) beruflich neu durchzustarten ... ich glaube kaum, dass der "Gutachter" das so geschrieben hat wie das jetzt hier rüber kommen soll, aber letztlich interessiert dieses AfA-Gutachten sowieso Niemanden wirklich außerhalb der AfA ...
Es sei denn du hast bereitwillig irgendwelche Schweigepflichtentbindungen unterschrieben, damit der ÄD das an die DRV weiterleiten kann, weil er es selbst für so besonders wichtig hält, denn die DRV interessiert sich im Allgemeinen nicht sonderlich für diese Gutachten und die Empfehlungen darin.
Falls du wirklich mal meinst wieder arbeiten zu wollen und zu können wird dich auch dieses "Gutachten" nicht daran hindern können dir eine Arbeit zu suchen und die aufzunehmen, schließlich brauchst du das nicht deinen Bewerbungen beifügen ...
Dass man bei Arbeitgebern (AG) mit 60 + und diversen Gesundheitlichen Problemen nicht gerade willkommen ist wirst du dann schneller als dir lieb ist selber feststellen, zudem könnte dich ein AG mit Schwerstbehinderung (GdB 100) nach 6 Monaten kaum noch kündigen, was konkret stellst du dir denn selbst vor dann noch arbeiten zu können.
Wir kennen ja deinen Beruf und die Möglichkeiten dafür nicht aber leicht wird es ganz sicher nicht werden überhaupt was zu finden ... selbst in unserem Alter gibt es genug Lebens- und berufserfahrene Leute (die noch deutlich gesünder sind) die seit Jahren arbeitslos sind und nicht mehr eingestellt werden ...
Er möchte mich als psychischgestörte Persönlichkeit zu klassifizieren und hat
folgende Empfehlungen geschrieben (obwohl ich psychosomatisch absolut gesund
bin):
1.Einschaltung Berufspsychologischer Service
2.Einschaltung Technischer Beratungsdienst
3.Suchtberatung
4.Psychosoziale Beratung
5.Sozialpsychiatrischer Dienst.
Dann schreibe eine Beschwerde / Gegendarstellung (aber bitte sachlich) und schicke das nach Nürnberg zur Zentrale, die meisten dieser Empfehlungen können ohnehin nur freiwillig umgesetzt werden aber wenn sie völlig unzutreffend sind für dich, dann solltest du das ruhig auch bei der AfA mitteilen ... welcher Teil des Gutachtens ist denn das ???
E-Mail:Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Per Mail geht so was immer am schnellsten und sende das Gutachten als Anhang mit ... was passierte denn bisher als Ergebnis dieser Begutachtung, hast du irgendwelche Schreiben / Aufforderungen /Bescheide bekommen von der AfA ???
Wird dir aktuell ALGI gezahlt (seit wann und wie lange hast du noch Anspruch) ???
Meine Fragen:
1.Wie kann ich mich währen?
siehe oben ...
2.Kann ich Widerspruch schreiben?
Nein, das ist eine ärztliche Stellungnahme und kein Bescheid, Widerspruch ist nur möglich wenn sie ein nachfolgender Bescheid auf diese Begutachtung bezieht und du dagegen Widerspruch einlegen musst.
Z.B. Ablehnung / Aufhebung des ALGI Leistungsbescheides, mit Hinweis auf diese Begutachtung, weil du nicht in Arbeit vermittelt werden kannst (fehlende Verfügbarkeit) ... da müsste man dann die genauen Begründungen (Rechtsgrundlagen) kennen ...
3.Was bedeuten diese fünf Empfehlungen?
Im Prinzip
NICHTS, denn das ist alles freiwillig, du brauchst keine dieser Stellen aufsuchen oder ihre "Hilfe" in Anspruch nehmen wenn du das nicht willst ... schon gar nicht wenn du die aufgeführten Probleme gar nicht hast.

Es sind "Empfehlungen" nicht weniger aber auch nicht mehr ...
Ich kann dir auch "empfehlen" deine Vorstellungen zu Arbeitsaufnahme in 2 Jahren mal zu überdenken und den Arbeitsmarkt (Stellen-Anzeigen) zu beobachten, was da vielleicht für dich in Frage kommen könnte ... ob du das tun wirst und tun möchtest ist ganz alleine deine Entscheidung.
Hier kommen wir der Sache dann schon etwas näher, jedenfalls wenn du bereit bist die bisherigen Fragen zu beantworten ...
Ich habe von DRV Schreiben bekommen dass mein Rehaantrag vom 02.02.2015 in
Rentenantrag umgewandelt ist.Rehaeinrichtung hat unter 3 Stunden meine Arbeitsfähigkeit zurzeit klassifiziert
Das besagt, dass die Rentenkasse dich für
VOLL Erwerbsgemindert hält (
Erwerbsfähig UNTER 3 Stunden, das ist was anderes als Arbeits-Unfähigkeit) und daher eine med. Reha nicht mehr für sinnvoll ansieht, der Rententräger hat also in deinem falle bereits bestätigt, dass eine volle Erwerbsminderung vorliegt.
Deine Aufgabe ist es jetzt mit diesem Schreiben einen Antrag auf Rente wegen voller EM zu stellen, denn die Rentenkasse schreibt das nicht einfach nur so "zum Spaß", sondern will man dich berenten will, dafür ist aber in der Regel noch der Formularantrag zu stellen und einzureichen.
Wenn die Aufforderung zum Reha-Antrag bereits durch die AfA erfolgt ist, dann hast du keine Wahl und musst diesen Antrag stellen, nach Feststellung von voller EM durch den Rententräger kann die AfA das ALGI jederzeit einstellen, wenn du das nicht tust, bis zur Nachholung deiner Mitwirkung zumindest (§ 66 SGB I).
Aber auch dann wenn du die Reha freiwillig wolltest wirst du bald kein Geld mehr bekommen, wenn du die EM-Rente nicht beantragst obwohl (von der DRV !!!) klar schriftlich festgestellt wurde, dass du (zumindest aktuell)
NICHT mehr in Arbeit vermittelt werden
KANNST wegen voller EM...
Gutachter vom AA auch.Ich habe schriftliche Teil B bekommen wo diese Empfehlungen stehen.
Was der dazu festgestellt hat kannst du im Prinzip "vergessen" und seine Empfehlungen ebenfalls, denn das schreiben der DRV setzt
ALLE anderen "Gutachten" außer Kraft und auch die AfA ist daran gebunden ...
Eine Beschwerde kannst du dir eigentlich schenken, denn den Antrag auf EM-Rente
MUSST du jetzt stellen, du bist verpflichtet vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen und zu beantragen, sonst kann das die AfA auch "ersatzweise" für dich tun ...
Vergleiche ...
Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Quelle
§ 145 SGB III Minderung der Leistungsfähigkeit
Du meinst ja aktuell selbst, dass du noch ungefähr 2 Jahre benötigen wirst um wieder Arbeitsfähig / Erwerbsfähig zu sein, da ist die AfA für die Zahlung deines Lebensunterhaltes aber nicht zuständig, also nimm die EM-Rente an, die man dir förmlich "vor die Füße legt" und wenn du in 2 Jahren meinst arbeiten zu können und zu wollen, dann such dir den passenden Job dafür.
Auch zu einer vollen EM-Rente darf man bis 450 Euro im Monat dazu verdienen (Minijob), vielleicht stellst du ja dann schnell fest, dass die Entscheidung der DRV gar nicht so falsch gewesen ist ...
Es kommt nicht sehr oft vor, dass die DRV so "unkompliziert" eine volle EM anerkennt, da wird es auch genug gewichtige medizinische Gründe dafür geben ... Mancher muss jahrelang darum kämpfen, das anerkannt zu bekommen, ich gehörte auch zu denen wo das "etwas länger" gedauert hat und erst am Sozialgericht entschieden wurde ...
Was mir gerade noch einfällt ist die Möglichkeit für dich in Rente für Schwerbehinderte zu gehen, hast du die dafür nötigen 35 Jahre ("Wartezeit" / Versicherungszeit) erfüllt bei der DRV solltest du unbedingt eine Vergleichsrechnung einfordern, damit dir die höhere Rente dann bewilligt und gezahlt wird ...
Ich verstehe nicht, was manche Menschen sich antun, obwohl sie (wahrscheinlich) längst in Rente sein könnten und ihre Ruhe hätten sich um ihre Gesundheit zu kümmern ...
Alles Gute für dich ...
MfG Doppeloma