hartaber4
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Münder verweist im Lehr- und Praxiskommentar SGB XII zu § 30 Abs. 5 SGB XII in der Form der 9. Auflage 2012 (Krankenkost) bei dem Abschnitt Rechtsfolgen, Art der Erkrankung und Höhe des Mehrbedarfs u.a. auf die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen".
Dort u.a. in Rn 28:
Hinsichtlich der Art der Erkrankung und der Höhe der Krankenkostzulage sollten nach Gesetzesmaterialien (BT-Dr. 15/1516, 57) " die hierzu vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge entwickelten und an typisierten Fallgestaltungen hernagezogen werden" können.
In den Jahren 2005 ff. kam es zu unterschiedlichen Aufdfassungen hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Empfehlungen (vgl. dazu Münder in LPK-SGB II § 21 Rn 28).
Infolge dieser Dieskussion hat der DV am 01.10.2008 neue Empfehlungen zur Gewährung von KrKostZulagen in der Sozialhilfe veröffentlicht (NDV 2008, 503 ff.)
S. 13 der PDF z.B. :
Regelwerte für Krankenkostzulagen bei
(a) konsumierenden Erkrankungen, gestörter
Nährstoffaufnahme bzw. Nährstoffverwertung
10 % des Eckregelsatzes
(b) Niereninsuffizienz, die mit einer
eiweißdefinierten Kost behandelt wird
10 % des Eckregelsatzes
(c) Niereninsuffizienz mit Dialysediät
20 % des Eckregelsatzes
(d) Zöliakie, Sprue
20 % des Eckregelsatzes.
PDF der o.a. Empfehlungen hier als Anhang
Dort u.a. in Rn 28:
Hinsichtlich der Art der Erkrankung und der Höhe der Krankenkostzulage sollten nach Gesetzesmaterialien (BT-Dr. 15/1516, 57) " die hierzu vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge entwickelten und an typisierten Fallgestaltungen hernagezogen werden" können.
In den Jahren 2005 ff. kam es zu unterschiedlichen Aufdfassungen hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Empfehlungen (vgl. dazu Münder in LPK-SGB II § 21 Rn 28).
Infolge dieser Dieskussion hat der DV am 01.10.2008 neue Empfehlungen zur Gewährung von KrKostZulagen in der Sozialhilfe veröffentlicht (NDV 2008, 503 ff.)
S. 13 der PDF z.B. :
Regelwerte für Krankenkostzulagen bei
(a) konsumierenden Erkrankungen, gestörter
Nährstoffaufnahme bzw. Nährstoffverwertung
10 % des Eckregelsatzes
(b) Niereninsuffizienz, die mit einer
eiweißdefinierten Kost behandelt wird
10 % des Eckregelsatzes
(c) Niereninsuffizienz mit Dialysediät
20 % des Eckregelsatzes
(d) Zöliakie, Sprue
20 % des Eckregelsatzes.
PDF der o.a. Empfehlungen hier als Anhang