EM Rentenantrag abgelehnt, wie nun weiter gehen ?

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Lil`Devil

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Hallo, meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde duch den beauftragten Sachverständigen Arzt des Sozialgerichtes nicht statt gegeben und
Ich werde jetzt gefragt ob ich dagegen Widerspruch erheben möchte

wobei Ich eventuell auf Kosten der Sache sitzen bleiben werde da Ich keine Rechtsschutzversicherung habe wenn Ich jetzt ein weiteres Gutachten durch einen von mir ausgesuchten Arzt erstellen lasse.

Der VDK der mich mich dahin in Sache vertritt würde einen Antrag auf Kostenübernahme stellen bei der Landeskasse wobei nicht vorher gesagt werden kann ob dem statt gegeben wird.

Kosten wären 500-1500 euro die ich erstmal vorstrecken müsste und event. Mehrkosten müssten später auch noch gezahlt werden.
Wie soll Ich mich nun entscheiden oder was tuen,

Ich bin zu 60% Schwerbehindert aufgrund meines Rechten Beines und kann natürlich laut Gutachter noch 6 Stunden mit diversen Einschränkungen arbeiten.

Mein Hausarzt hatt mir schon attestiert das meine Grenze unter 3 Stunden liegen würde was aber auch nichts brachte.
Soll Ich es nun beruhen lassen und in 1 Jahr wieder einen Antrag stellen oder ?
 

Doppeloma

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Hallo Lil`Devil,

Es wäre nett wenn du deine Anfragen etwas übersichtlicher gestaltest und ein paar Absätze und Leerzeilen einfügst ...

Hallo, meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde duch den beauftragten Sachverständigen Arzt des Sozialgerichtes nicht statt gegeben und Ich werde jetzt gefragt ob ich dagegen Widerspruch erheben möchte

Du bist also bereits am Sozialgericht mit deinem Antrag auf EM-Rente, ein wenig mehr Hintergrund-Infos wären schon ganz interessant.

Wann hast du den Antrag gestellt, wann musste Widerspruch eingelegt werden (gegen die Ablehnung der EM-Rente) womit wurde die Ablehnung begründet, wer hat dir geholfen bisher ???

Warst du mal in einer med. Reha, wurdest du nach der Antragstellung von der DRV begutachtet, welche deiner Ärzte wurden angeschrieben ???
Welche Fachrichtung wurde vom Gericht beauftragt für das aktuelle Gutachten, gegen ein Gutachten KANN man keinen Widerspruch einlegen. :icon_evil:

Da kann man eine Gegendarstellung schreiben, aber in der Regel nützt das dann auch nicht mehr viel, wenn die gerichtlich beauftragten Gutachter sich der DRV anschließen, dann kann man das Verfahren eigentlich mit Rücknahme der Klage beenden.

Der Richter wird sich IMMER an dieses Gutachten halten und deine Klage sonst abweisen.

wobei Ich eventuell auf Kosten der Sache sitzen bleiben werde da Ich keine Rechtsschutzversicherung habe wenn Ich jetzt ein weiteres Gutachten durch einen von mir ausgesuchten Arzt erstellen lasse.

Es sind ja nicht nur die Kosten die für ein eigenes Gutachten auflaufen werden, das Gericht muss auch zustimmen, dass du einen Gutachter noch selbst beauftragen darfst und kennst du Gutachter die dafür geeignet wären ... den musst du ja auch erst mal finden.

Der VDK der mich mich dahin in Sache vertritt würde einen Antrag auf Kostenübernahme stellen bei der Landeskasse wobei nicht vorher gesagt werden kann ob dem statt gegeben wird. Kosten wären 500-1500 euro die ich erstmal vorstrecken müsste und event. Mehrkosten müssten später auch noch gezahlt werden.

Das glaube ich eher NICHT, dass diese Kosten von irgendeiner offiziellen Stelle übernommen werden, ich weiß nicht was der VDK dir da für unbegründete Hoffnungen macht.

In der Regel hilft so ein "Privat-Gutachten" (nach § 109 SGG) auch nicht wirklich weiter, denn die DRV wird es als "Gefälligkeits-Gutachten" auch wieder in Zweifel ziehen ...

Ich kenne einige EM-Renten-Antragsteller die sich so ein Gutachten "geleistet" haben (aus der eigenen Tasche oder weil sie Rechtsschutz-Versichert waren), die EM-Rente hat damit auch KEINER :icon_evil:durchbekommen am Gericht.

Mal hat die DRV das nicht anerkannt und mal war auch dieser Gutachter der Meinung, dass keine EM-Rente nötig ist, die machen sich ja eine eigene Meinung und dürfen sich nicht von dir beeinflussen lassen.

Es war also verschwendete Zeit und verschwendetes Geld ...

Wie soll Ich mich nun entscheiden oder was tuen, Ich bin zu 60% Schwerbehindert aufgrund meines Rechten Beines und kann natürlich laut Gutachter noch 6 Stunden mit diversen Einschränkungen arbeiten.

Da bist du nicht der Einzige, dem es so geht, mit einem kranken Bein kann man doch JEDE sitzende Beschäftigung ausüben, mit krankem Rücken auch, so wurde es bei meinem Männe auch immer wieder "begutachtet" ...

Ein GdB hat keine Bedeutung für die EM-Rente, es gibt Menschen mit GdB 100 und mehreren Merkzeichen , die Vollzeit arbeiten an einem geeigneten Arbeitsplatz.

Den 1. EM-Renten-Antrag mussten wir auch am SG (Klage-Rücknahme) verloren geben, dann war er erneut in einer Spezialklinik und mit diesem Klinik-Bericht wurde direkt ein neuer Antrag auf EM-Rente gestellt.
Das war gute 6 Monate nach der Verhandlung zum 1. EM-Rentenantrag.

Mein Hausarzt hatt mir schon attestiert das meine Grenze unter 3 Stunden liegen würde was aber auch nichts brachte.

Es ist zwar wichtig, dass dein Arzt hinter dir steht aber was die eigenen Ärzte so attestieren hat bei der DRV nur sehr wenig Bedeutung, bei Gericht leider oft auch aber das ist unterschiedlich ... kommt sehr auf den Richter an.

Die DRV MUSS akzeptieren (wollen), dass du unter 3 Stunden Erwerbsfähig bist, wer das sonst so sehen möchte, ist denen ziemlich EGAL ...

Soll Ich es nun beruhen lassen und in 1 Jahr wieder einen Antrag stellen oder ?

Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, solltest du die Klage spätestens zurück nehmen, wenn dir der Richter das vorschlägt, denn ein "verlorener" Prozess (bei Klage-Abweisung) ist eher ungünstig in deiner Renten-Akte für einen neuen Antrag.

Damit gilt dieses 1. Renten-Verfahren als hätte es nie stattgefunden und du kannst jederzeit einen neuen Antrag stellen, es beginnt ALLES bei NULL ...

Es wäre natürlich sehr gut wenn du dann noch ein paar medizinische "Waffen" mehr zu bieten hast, als nur deinen Hausarzt, meinen Männe hat die Schmerztherapeutin erst mal in die Klinik eingewiesen, damit er ganz neue Befunde zu seinen Problemen für den 2. EM-Renten-Antrag in der Hand hatte.

Er musste später noch einmal zur DRV -Begutachtung und danach bekam er seinen Bescheid zur EM-Rente ... nun sogar direkt bis zur Altersrente, knapp 1 Jahr nach dem gescheiterten Gerichtsverfahren (wo er ja angeblich noch Vollzeit Erwerbsfähig gewesen sein soll).

Ganz so "einfach" wie ich das jetzt hier schreibe, war es zwar auch nicht, aber letztlich war es die richtige Entscheidung, das 1. Verfahren am Gericht nach dem missratenen gerichtlichen Gutachten zu beenden. :first:

MfG Doppeloma
 

Kikaka

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@ doppeloma
-Mein Schwager ist in ähnlicher Situation

-nach Widerspruch gegen Ablehnung der EM-Rente wurde Klage erhoben,
ein weiteres Gutachten stützte die Meinung der DRV ,das mein Schwager voll erwerbsfähig sei.
-Schwager ist beim VdK Mitglied,
der Rechtsanwalt schlägt nun die Einschaltung eines weiteren Gutachters vor,dies sei die letzte Chance ...
-Mein Schwager muß 1500-2000 € vorschießen,Gericht wurde vom Rechtsanwalt zwecks Zustimmung bereits angeschrieben.
-Wenn das nach Deiner Meinung rausgeschmissenes Geld ist,
-wie kann man das jetzt stoppen ?
-VdK anrufen und widerrufen ?
 

saurbier

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Also ich muß mich da Doppeloma mal wieder voll anschließen.

Wenn beim Klageverfahren der Gerichtsgutachter sich der DRV anschließt dürfte das ganze eine aussichtlose Sache sein, leider.

Da kann man nur den Rat geben das Verfahren einzustellen und nach 1 Jahr bzw. nach einem neuerlichen gesundheitlichen Rückschlag bzw. neuerlichen negativen Befunden das ganze neu anzugehen.

@Kikaka

Nun ja, daß Anwälte sich auf solche Klagen gerne einlassen, dürfte sicherlich im Verdienst zu suchen sein. Wenn dies nun der VdK -Anwalt war, verwundert mich das schon.

Wie man da nun vorgeht, müßte man mit dem Anwalt klären.

Solange der Gutachter noch nicht tätig war, müßte dies wohl noch rückgängig zu machen gehen, am Gericht zumindest dürfte es nicht scheitern.

Hier stelle ich mir jedoch die Frage, welche Aussichten der VdK -Anwalt deinem Schwager in Aussicht gestellt hat, wenn doch bereits zwei unabhängige Begutachtungen (DRV und Gerichtsgutachter) zum selben Ergebnis (das er noch Arbeiten kann) kamen. Was mag da der Anwalt sehen.


Grüße saurbier
 
E

ExUser3761116

Gast
Doppeloma hat den einen Weg doch schon erklärt.
Und zwar Klage zurück ziehen, falls die Chancen halt schlecht sind...und später Neuantrag.
Den ,,109er,, würd ich in der ersten Instanz bei ,,Aussichtslosigkeit,, nicht verballern.
Ich denke, wenn man keinen Wald-u.Wiesengutachter nimmt, sondern einen bekannteren Spezialisten, dann sollte der auch Würdigung finden.
 

Kikaka

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-Ich war beim letzten Treff als Begleitung dabei.
Anwalt wörtlich :
" Der Gutachter ist bekannt dafür.Das ist typisch für Ihn.
Aber ich kann Ihnen einen Gutachter empfehlen,der erst neulich ein Gutachten von diesem Gutachter vor Gericht zerlegt hat.....Kostet ca 1500-2000 €...
-und nu ?
 

AsbachUralt

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Ich bin zu 60% Schwerbehindert aufgrund meines Rechten Beines und kann natürlich laut Gutachter noch 6 Stunden mit diversen Einschränkungen arbeiten.

Und da liegt das Problem. bei der EMR kommt es eben auf die gesamte Leistungsfähigkeit an, ein krankes Bein alleine wird da wohl nicht reichen. Schließlich gibt es ja viele Tätigkeiten auf die Dich die DRV verweisen kann. Ob man so einen Arbeitsplatz dann wirklich findet, ist erstmal uninteressant für die DRV .

Es gibt ja Beispielsweise auch Blinde, Arm- oder Bein Amputierte oder Querschnitts Gelähmte die trotzdem einer Vollzeit Tätigkeit nachgehen.
 

Doppeloma

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Hallo Kikaka,

es ist nicht so günstig (und auch nicht besonders fair, dem TE dieses Themas gegenüber) jetzt eine Nebendiskussion um den Fall deines Schwagers zu beginnen ...

Bitte mach ein eigenes Thema dazu auf (oder führe ein begonnenes weiter), wenn du dazu ausführliche Antworten noch haben möchtest.

ein weiteres Gutachten stützte die Meinung der DRV ,das mein Schwager voll erwerbsfähig sei.

Wenn dieses Gutachten vom Gericht beauftragt wurde (§ 106 SGG) dann übernimmt der Richter in der Regel auch die Ansichten SEINES Gutachters (bei Männe ein reiner Orthopäde).

"Sonst hätte er den ja nicht beauftragen brauchen" war der Hinweis in Männes Verhandlung dazu und es "passte" dann eben auch alles sehr gut zu dem einzigen DRV -Gutachten (ebenfalls ein reiner Orthopäde) was mal gemacht wurde in diesem 1. Verfahren und zum "positiven" DRV -Reha-Bericht. :icon_neutral:

Die schon vorhandenen Klinikberichte (u.A. Multimodale Schmerzklinik) wurden einfach ignoriert.

Der beauftragte Orthopäde durfte die als "irrelevant" für dieses Verfahren einfach unbeachtet lassen, denn wirklich medizinisch beurteilen KONNTE er das schon fachlich gar nicht.

Ebenso wie die diversen Berichte / Befunde der behandelnden Ärzte (Kardiologen / Schmerztherapie/ Lungenfacharzt / HNO usw).
Da kommt man LEIDER NICHT mehr gegen an. :icon_evil:

-Schwager ist beim VdK Mitglied,
der Rechtsanwalt schlägt nun die Einschaltung eines weiteren Gutachters vor,dies sei die letzte Chance ...

Ich sehe das NICHT als Chance, Männe hatte sogar eine Anwältin dabei damals, die hat auch nichts getaugt ...

Es gab noch mehrere Stellungnahmen gegen dieses gerichtliche Gutachten, die habe ALLE ich alleine geschrieben, sie hat das nur weitergereicht ... der Gutachter wurde von Antwort zu Antwort unverschämter und unsachlicher ...

In der Verhandlung war eigentlich schon ALLES klar als wir den Saal betreten haben, entweder Klage-Rücknahme ODER die Klage wird abgewiesen ...

-Mein Schwager muß 1500-2000 € vorschießen,Gericht wurde vom Rechtsanwalt zwecks Zustimmung bereits angeschrieben.

Das Gericht muss ja auch den vorgeschlagenen Gutachter dann akzeptieren und "vereidigen" ... davon hängt ja ab, ob das überhaut gemacht wird und dann muss der Gutachter das auch machen "wollen" ...

Anwalt wörtlich :
" Der Gutachter ist bekannt dafür.Das ist typisch für Ihn.
Aber ich kann Ihnen einen Gutachter empfehlen,der erst neulich ein Gutachten von diesem Gutachter vor Gericht zerlegt hat.....Kostet ca 1500-2000 €...
-und nu ?

Ganz ehrlich muss der Gutachter den Auftrag gar nicht haben wollen, der Richter muss den auch nicht haben wollen (wenn er schon dafür bekannt ist Gerichts-Gutachter zu zerlegen :bigsmile:), und JEDER Fall ist anders ... das kann auch ein Anwalt medizinisch gar nicht beurteilen (wollen), ob das wieder funktioniert.

Ehe dein Schwager nicht wirklich von dem "begutachtet" wurde KANN auch KEIN Anwalt irgendwas "garantieren" wollen ...
Ich kenne auch Fälle wo soweit alles "klar" war und es dann keinen Gutachter gab der das letztlich übernehmen wollte, es ging um ein Spezialgebiet und alle angeschriebenen Gutachter haben es letztlich abgeleht das Gegengutachten zu übernehmen.

Dazu kann man ja keinen Arzt zwingen, auch nicht gegen viel Geld ... :icon_evil:

-Wenn das nach Deiner Meinung rausgeschmissenes Geld ist,
-wie kann man das jetzt stoppen ?

Die Verantwortung für euer eigenes Handeln müsst ihr immer noch selbst tragen, man kann jederzeit ein laufendes Gerichts-Verfahren durch Klage-Rücknahme beenden, das ist die ALLEINIGE Entscheidung des Klägers ...

-VdK anrufen und widerrufen ?

So ganz bestimmt NICHT, das muss schriftlich und nachweislich erfolgen, was denn "widerrufen" ???
Der VDK soll (bisher) die Interessen des Klägers vertreten und wenn man das nicht mehr möchte, sollte man denen das schon rechtssicher und schriftlich mitteilen.

Das "Mandat" (für den VDK ) wird entzogen und die Klage-Rücknahme kann man dem Gericht auch selber (schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens) mitteilen, geht sogar zur Aufnahme beim Rechtspfleger (Rechts-Antragsstelle) persönlich zu regeln.

Mein Psychiater hat mir damals auch gesagt, dass er mir einen guten Psychiater-Kollegen empfehlen könne, wenn ich mal ein Privat-Gutachten benötigen würde für die EM-Rente ...

Habe dankend auf das Angebot verzichtet, schon weil ich mir das finanziell gar nicht hätte leisten können und "Garantien" gibt es damit auch KEINE ... :icon_evil:

Meine gerichtlichen Begutachtungen waren letztlich realistisch und der Richter hat das Ergebnis dann auch für seine Entscheidung sehr schnell übernommen, ich musste nur noch zustimmen, als danach der Vergleich von der DRV angeboten wurde (damit die den Prozess nicht verlieren :bigsmile:).

MfG Doppeloma
 
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