Hallo Lil`Devil,
Es wäre nett wenn du deine Anfragen etwas übersichtlicher gestaltest und ein paar Absätze und Leerzeilen einfügst ...
Hallo, meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde duch den beauftragten Sachverständigen Arzt des Sozialgerichtes nicht statt gegeben und Ich werde jetzt gefragt ob ich dagegen
Widerspruch erheben möchte
Du bist also bereits am Sozialgericht mit deinem Antrag auf EM-Rente, ein wenig mehr Hintergrund-Infos wären schon ganz interessant.
Wann hast du den Antrag gestellt, wann musste
Widerspruch eingelegt werden (gegen die Ablehnung der EM-Rente) womit wurde die Ablehnung begründet, wer hat dir geholfen bisher ???
Warst du mal in einer med. Reha, wurdest du nach der Antragstellung von der
DRV begutachtet, welche deiner Ärzte wurden angeschrieben ???
Welche Fachrichtung wurde vom Gericht beauftragt für das aktuelle Gutachten, gegen ein Gutachten
KANN man keinen
Widerspruch einlegen.
Da kann man eine Gegendarstellung schreiben, aber in der Regel nützt das dann auch nicht mehr viel, wenn die gerichtlich beauftragten Gutachter sich der
DRV anschließen, dann kann man das Verfahren eigentlich mit Rücknahme der Klage beenden.
Der Richter wird sich
IMMER an dieses Gutachten halten und deine Klage sonst abweisen.
wobei Ich eventuell auf Kosten der Sache sitzen bleiben werde da Ich keine Rechtsschutzversicherung habe wenn Ich jetzt ein weiteres Gutachten durch einen von mir ausgesuchten Arzt erstellen lasse.
Es sind ja nicht nur die Kosten die für ein eigenes Gutachten auflaufen werden, das Gericht muss auch zustimmen, dass du einen Gutachter noch selbst beauftragen darfst und kennst du Gutachter die dafür geeignet wären ... den musst du ja auch erst mal finden.
Der
VDK der mich mich dahin in Sache vertritt würde einen Antrag auf Kostenübernahme stellen bei der Landeskasse wobei nicht vorher gesagt werden kann ob dem statt gegeben wird. Kosten wären 500-1500 euro die ich erstmal vorstrecken müsste und event. Mehrkosten müssten später auch noch gezahlt werden.
Das glaube ich eher
NICHT, dass diese Kosten von irgendeiner offiziellen Stelle übernommen werden, ich weiß nicht was der
VDK dir da für unbegründete Hoffnungen macht.
In der Regel hilft so ein "Privat-Gutachten" (nach § 109 SGG) auch nicht wirklich weiter, denn die
DRV wird es als "Gefälligkeits-Gutachten" auch wieder in Zweifel ziehen ...
Ich kenne einige EM-Renten-Antragsteller die sich so ein Gutachten "geleistet" haben (aus der eigenen Tasche oder weil sie Rechtsschutz-Versichert waren), die EM-Rente hat damit auch
KEINER 
durchbekommen am Gericht.
Mal hat die
DRV das nicht anerkannt und mal war auch dieser Gutachter der Meinung, dass keine EM-Rente nötig ist, die machen sich ja eine eigene Meinung und dürfen sich nicht von dir beeinflussen lassen.
Es war also verschwendete Zeit und verschwendetes Geld ...
Wie soll Ich mich nun entscheiden oder was tuen, Ich bin zu 60% Schwerbehindert aufgrund meines Rechten Beines und kann natürlich laut Gutachter noch 6 Stunden mit diversen Einschränkungen arbeiten.
Da bist du nicht der Einzige, dem es so geht, mit einem kranken Bein kann man doch
JEDE sitzende Beschäftigung ausüben, mit krankem Rücken auch, so wurde es bei meinem Männe auch immer wieder "begutachtet" ...
Ein
GdB hat keine Bedeutung für die EM-Rente, es gibt Menschen mit
GdB 100 und mehreren
Merkzeichen , die Vollzeit arbeiten an einem geeigneten Arbeitsplatz.
Den 1. EM-Renten-Antrag mussten wir auch am
SG (Klage-Rücknahme) verloren geben, dann war er erneut in einer Spezialklinik und mit diesem Klinik-Bericht wurde direkt ein neuer Antrag auf EM-Rente gestellt.
Das war gute 6 Monate nach der Verhandlung zum 1. EM-Rentenantrag.
Mein Hausarzt hatt mir schon attestiert das meine Grenze unter 3 Stunden liegen würde was aber auch nichts brachte.
Es ist zwar wichtig, dass dein Arzt hinter dir steht aber was die eigenen Ärzte so attestieren hat bei der
DRV nur sehr wenig Bedeutung, bei Gericht leider oft auch aber das ist unterschiedlich ... kommt sehr auf den Richter an.
Die
DRV MUSS akzeptieren (wollen), dass du unter 3 Stunden Erwerbsfähig bist, wer das sonst so sehen möchte, ist denen ziemlich
EGAL ...
Soll Ich es nun beruhen lassen und in 1 Jahr wieder einen Antrag stellen oder ?
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, solltest du die Klage spätestens zurück nehmen, wenn dir der Richter das vorschlägt, denn ein "verlorener" Prozess (bei Klage-Abweisung) ist eher ungünstig in deiner Renten-Akte für einen neuen Antrag.
Damit gilt dieses 1. Renten-Verfahren als hätte es nie stattgefunden und du kannst jederzeit einen neuen Antrag stellen, es beginnt
ALLES bei
NULL ...
Es wäre natürlich sehr gut wenn du dann noch ein paar medizinische "Waffen" mehr zu bieten hast, als nur deinen Hausarzt, meinen Männe hat die Schmerztherapeutin erst mal in die Klinik eingewiesen, damit er ganz neue Befunde zu seinen Problemen für den 2. EM-Renten-Antrag in der Hand hatte.
Er musste später noch einmal zur
DRV -Begutachtung und danach bekam er seinen Bescheid zur EM-Rente ... nun sogar direkt bis zur Altersrente, knapp 1 Jahr nach dem gescheiterten Gerichtsverfahren (wo er ja angeblich noch Vollzeit Erwerbsfähig gewesen sein soll).
Ganz so "einfach" wie ich das jetzt hier schreibe, war es zwar auch nicht, aber letztlich war es die richtige Entscheidung, das 1. Verfahren am Gericht nach dem missratenen gerichtlichen Gutachten zu beenden.
MfG Doppeloma