Guten Tag,
ende letzten Monats habe ich den Rentenbescheid bzw. die Rentenbestätigung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.
Diese wird rückwirkend zum September 2017 ab Mai 2018 gezahlt.
Nachdem ich den Rentenbescheid erhielt, habe ich umgehend einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Bisher habe ich noch keinen Bescheid bzgl. des Grundsicherungsantrags bekommen.
Das Job Center wird sicherlich das ALGII für die Monate ab September 2017 zurück fordern, deshalb steht vermutlich im Rentenbescheid, dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird.
Die Differenz zwischen Nachzahlung der Rentenversicherung und gezahlten Leistungen des Jobcenters ist nicht unerheblich, bekomme ich für diesen Zeitraum Grundsicherung rückwirkend gezahlt, oder wird die Rente mit dem ALGII irgendwie verrechnet?
Gruß
Florian
ende letzten Monats habe ich den Rentenbescheid bzw. die Rentenbestätigung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.
Diese wird rückwirkend zum September 2017 ab Mai 2018 gezahlt.
Nachdem ich den Rentenbescheid erhielt, habe ich umgehend einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Bisher habe ich noch keinen Bescheid bzgl. des Grundsicherungsantrags bekommen.
Das Job Center wird sicherlich das ALGII für die Monate ab September 2017 zurück fordern, deshalb steht vermutlich im Rentenbescheid, dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird.
Die Differenz zwischen Nachzahlung der Rentenversicherung und gezahlten Leistungen des Jobcenters ist nicht unerheblich, bekomme ich für diesen Zeitraum Grundsicherung rückwirkend gezahlt, oder wird die Rente mit dem ALGII irgendwie verrechnet?
Gruß
Florian