EM-Rente zum September 2017 ab Mai 2018 gezahlt,Grundsicherung wurde jetzt rückwirkend beantragt,wird das verrechnet?

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FloBS

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Guten Tag,

ende letzten Monats habe ich den Rentenbescheid bzw. die Rentenbestätigung für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

Diese wird rückwirkend zum September 2017 ab Mai 2018 gezahlt.

Nachdem ich den Rentenbescheid erhielt, habe ich umgehend einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.

Bisher habe ich noch keinen Bescheid bzgl. des Grundsicherungsantrags bekommen.

Das Job Center wird sicherlich das ALGII für die Monate ab September 2017 zurück fordern, deshalb steht vermutlich im Rentenbescheid, dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird.

Die Differenz zwischen Nachzahlung der Rentenversicherung und gezahlten Leistungen des Jobcenters ist nicht unerheblich, bekomme ich für diesen Zeitraum Grundsicherung rückwirkend gezahlt, oder wird die Rente mit dem ALGII irgendwie verrechnet?

Gruß

Florian
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @FloBS

Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet.

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!!oder "Rückwirkend Grundsicherung " sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...


schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-und...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 
E

ExUser 2606

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Rente und ALG II werden Monat fuer Monat verrechnet. Hast Du in einem Monat mehr AlG II erhalten, als Du jetzt Rente bekommst, so muss das JC auf den Differenzbetrag verzichten.
 
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