ilse oberstar
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 19 Januar 2013
- Beiträge
- 32
- Bewertungen
- 14
Hallo liebe Community,
da ihr mir schon letztes Jahr hier im Forum so gut geholfen habt, wende ich mich heute mit einem neuen Problem an euch und hoffe auf ein paar gute Ratschläge.
Zu meiner Situation:
Seit 2009 bin ich schwerwiegend chronisch krank mit psychischer Erkrankung und Reizdarmsyndrom. Seit dem 01.11.2012 beziehe ich eine befristete Rente wg. voller Erwerbsminderung, dazu noch aufstockend Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Die EM-Rente war ohne eine vorhergehende Reha bewilligt worden und ist befristet bis zum 31.01.2015.
Anfang Oktober bin ich aufgrund meines Verlängerungsantrags erneut "fachärztlich begutachtet" worden. Dazu muss ich noch ausführen, dass die Untersuchung ein großer Witz war. Ohne überhaupt zur Ärztin (Psychiaterin) vorgelassen zu werden, sollte ich zunächst im Beisein der Sprechstundenhilfe einen schriftlichen Test mit Dauer von ca. 2 Stunden machen. "Wir starten mit einer Konzentrationsübung", sagte die gute Dame - mehr ist mir über die Einzelheiten, den Aufbau, den Sinn und die Auswertung eines solchen Tests nicht bekannt. Ich wurde auch vor dem Termin nicht darauf hingewiesen, dass ein Test stattfinden würde. Zudem hätte mein Beistand nicht dabei sein dürfen. Aus diesen Gründen habe ich den Test komplett verweigert - das anschließende Gespräch mit der Psychiaterin (natürlich erst zwei Stunden später) verlief entsprechend "freundlich" und deshalb wahrscheinlich auch sehr subjektiv. Mit der Begutachtung bin ich insgesamt nicht einverstanden, wollte aber abwarten, was passieren würde.
Gestern erhielt ich von der DRV ein "Angebot von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" nebst Rehabilitationsantrag. Diesen soll ich nun wohl "freiwillig" ausfüllen und innerhalb von drei Wochen zurücksenden. Ob die Reha ambulant oder stationär werden soll, ist mir nicht bekannt - man kann im Antragsformular auch nichts entsprechend ankreuzen.
Fragen:
1. Bin ich dazu gezwungen, den Antrag auszufüllen und selber die Reha zu beantragen?
2. Mein behandelnder Psychiater hatte in seinem Befundbericht an die DRV leider eine medizinische Reha empfohlen (obwohl man sich vorher lange Zeit einig war, dass dies für meinen Fall unsinnig wäre - z.B. käme ich wahrscheinlich in eine "Wandergruppe" oder dergleichen). Nun aber, da die Therapie bisher keine Ergebnisse gebracht hat, hat er wahrscheinlich als "letzten Strohhalm" die Reha empfohlen. Ergänzend hat er aber dazu geschrieben: "am besten ambulant und sehr Wohnortnah. Patient diesbzgl. nihilistisch". Aufgrund meiner persönlichen Probleme (psychischer und psychosomatischer Natur) will ich eine STATIONÄRE Reha um jeden Preis vermeiden, dies hatte ich auch der Gutachterin im Gespräch mitgeteilt - ich hatte meine Gründe genannt und mein Beistand war als Zeuge anwesend. Muss das von der DRV auf jeden Fall berücksichtigt werden?
3. Falls die Ärztin meine Begründungen für die Ablehnung einer STATIONÄREN Reha aber gar nicht im Gutachten erwähnt hat - kann ich dies der DRV selber noch schriftlich mitteilen? Wird das gewertet?
4. Im Internet bin ich auf den Satz gestoßen: "Dem Grundsatz ambulant vor stationär ist Rechnung zu tragen." Muss damit auf jeden Fall zuerst eine AMBULANTE Reha versucht werden, bevor man mich zu einer STATIONÄREN Reha zwingen kann? (Ich wohne in Köln. Ambulante Angebote sollte es hier auf jeden Fall geben).
5. Außerdem habe ich gefunden: "Ebenso wie die stationäre Rehabilitation geht auch die ambulante medizinische Rehabilitation von einem ganzheitlichen Ansatz aus." Bedeutet das, dass ich nicht mehr mit einer STATIONÄREN Reha rechnen muss, wenn die "AMBULANTE Reha ohne Erfolg bleibt?
6. Was kann ich sonst noch tun, um eine STATIONÄRE Reha auf jeden Fall zu verhindern bzw. zu verweigern?
7. Verletze ich meine "Mitwirkungspflicht", wenn ich zwar zur AMBULANTEN Reha bereit wäre, mir aber nur die STATIONÄRE Reha angeboten wird und ich diese Form ablehne?
8. Was kann passieren, wenn ich meine Mitwirkungspflicht verletze und meine Rente gesperrt wird? Müsste das Sozialamt "einspringen" damit ich nicht obdachlos werde? Oder würde ich von der DRV einfach wieder zurück zum Jobcenter abgeschoben, da ich eine Reha ja verweigere und somit anscheinend wieder arbeitsfähig bin? Hätte ich in diesem Fall wieder Anspruch auf ALG II?
Im Voraus vielen Dank für alle Antworten!
da ihr mir schon letztes Jahr hier im Forum so gut geholfen habt, wende ich mich heute mit einem neuen Problem an euch und hoffe auf ein paar gute Ratschläge.
Zu meiner Situation:
Seit 2009 bin ich schwerwiegend chronisch krank mit psychischer Erkrankung und Reizdarmsyndrom. Seit dem 01.11.2012 beziehe ich eine befristete Rente wg. voller Erwerbsminderung, dazu noch aufstockend Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Die EM-Rente war ohne eine vorhergehende Reha bewilligt worden und ist befristet bis zum 31.01.2015.
Anfang Oktober bin ich aufgrund meines Verlängerungsantrags erneut "fachärztlich begutachtet" worden. Dazu muss ich noch ausführen, dass die Untersuchung ein großer Witz war. Ohne überhaupt zur Ärztin (Psychiaterin) vorgelassen zu werden, sollte ich zunächst im Beisein der Sprechstundenhilfe einen schriftlichen Test mit Dauer von ca. 2 Stunden machen. "Wir starten mit einer Konzentrationsübung", sagte die gute Dame - mehr ist mir über die Einzelheiten, den Aufbau, den Sinn und die Auswertung eines solchen Tests nicht bekannt. Ich wurde auch vor dem Termin nicht darauf hingewiesen, dass ein Test stattfinden würde. Zudem hätte mein Beistand nicht dabei sein dürfen. Aus diesen Gründen habe ich den Test komplett verweigert - das anschließende Gespräch mit der Psychiaterin (natürlich erst zwei Stunden später) verlief entsprechend "freundlich" und deshalb wahrscheinlich auch sehr subjektiv. Mit der Begutachtung bin ich insgesamt nicht einverstanden, wollte aber abwarten, was passieren würde.
Gestern erhielt ich von der DRV ein "Angebot von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" nebst Rehabilitationsantrag. Diesen soll ich nun wohl "freiwillig" ausfüllen und innerhalb von drei Wochen zurücksenden. Ob die Reha ambulant oder stationär werden soll, ist mir nicht bekannt - man kann im Antragsformular auch nichts entsprechend ankreuzen.
Fragen:
1. Bin ich dazu gezwungen, den Antrag auszufüllen und selber die Reha zu beantragen?
2. Mein behandelnder Psychiater hatte in seinem Befundbericht an die DRV leider eine medizinische Reha empfohlen (obwohl man sich vorher lange Zeit einig war, dass dies für meinen Fall unsinnig wäre - z.B. käme ich wahrscheinlich in eine "Wandergruppe" oder dergleichen). Nun aber, da die Therapie bisher keine Ergebnisse gebracht hat, hat er wahrscheinlich als "letzten Strohhalm" die Reha empfohlen. Ergänzend hat er aber dazu geschrieben: "am besten ambulant und sehr Wohnortnah. Patient diesbzgl. nihilistisch". Aufgrund meiner persönlichen Probleme (psychischer und psychosomatischer Natur) will ich eine STATIONÄRE Reha um jeden Preis vermeiden, dies hatte ich auch der Gutachterin im Gespräch mitgeteilt - ich hatte meine Gründe genannt und mein Beistand war als Zeuge anwesend. Muss das von der DRV auf jeden Fall berücksichtigt werden?
3. Falls die Ärztin meine Begründungen für die Ablehnung einer STATIONÄREN Reha aber gar nicht im Gutachten erwähnt hat - kann ich dies der DRV selber noch schriftlich mitteilen? Wird das gewertet?
4. Im Internet bin ich auf den Satz gestoßen: "Dem Grundsatz ambulant vor stationär ist Rechnung zu tragen." Muss damit auf jeden Fall zuerst eine AMBULANTE Reha versucht werden, bevor man mich zu einer STATIONÄREN Reha zwingen kann? (Ich wohne in Köln. Ambulante Angebote sollte es hier auf jeden Fall geben).
5. Außerdem habe ich gefunden: "Ebenso wie die stationäre Rehabilitation geht auch die ambulante medizinische Rehabilitation von einem ganzheitlichen Ansatz aus." Bedeutet das, dass ich nicht mehr mit einer STATIONÄREN Reha rechnen muss, wenn die "AMBULANTE Reha ohne Erfolg bleibt?
6. Was kann ich sonst noch tun, um eine STATIONÄRE Reha auf jeden Fall zu verhindern bzw. zu verweigern?
7. Verletze ich meine "Mitwirkungspflicht", wenn ich zwar zur AMBULANTEN Reha bereit wäre, mir aber nur die STATIONÄRE Reha angeboten wird und ich diese Form ablehne?
8. Was kann passieren, wenn ich meine Mitwirkungspflicht verletze und meine Rente gesperrt wird? Müsste das Sozialamt "einspringen" damit ich nicht obdachlos werde? Oder würde ich von der DRV einfach wieder zurück zum Jobcenter abgeschoben, da ich eine Reha ja verweigere und somit anscheinend wieder arbeitsfähig bin? Hätte ich in diesem Fall wieder Anspruch auf ALG II?
Im Voraus vielen Dank für alle Antworten!