Hallo liebe Fories,
kurzer Lebenslauf
2014 Psychosomatische Reha Arbeitsfähig entlassen erlernter Beruf unter 3 h
LTA in Form von einer Umschulung genehmigt bekommen
2015 Umschulung im März begonnen und wurde im Dezember wegen Krankheit durch die DRV beendet
2016 April Wunderheilung durch den MDK
und ALG I beantragt.
Danach erneut bei der DRV gemeldet zwecks Umschulung. Nach mehrmaligem hin und her zwecks Berufswahl sollte ich zu einer Arbeitserprobung, die ich aber wegen Erkältung absagen musste.
Nachdem ich dann im Gespräch mit dem Rehafachberater einen anderen Berufwunsch annahm, bekam ich nach 2 Wochen ein Schreiben von der DRV ich möchte Befundberichte von meinen Hausarzt und Psychiater anfordern.
Letzte Woche bekam ich Post von der DRV
§ 10 SGB VI
Persönliche Voraussetzungen
(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Begründung:
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Hab dann gleich beim VDK angerufen, und mit viel Glück gestern einen Termin bekommen. Die sagte mir ich kann Widerspruch einlegen der mir aber nichts bringen wird da ich nicht garantieren kann, das ich nicht nochmal wegen meiner Krankheit die Umschulung abbrechen werde.
Haben aber dann Widerspruch eingelegt um eine Akteneinsicht zu bekommen worauf sich die DRV da jetzt stützt. Ich habe Kopien von meinen Ärzten bekommen und da steht nichts drinnen was der DRV nicht schon lange bekannt ist.
Auf Anraten vom VDK hab ich dann noch im Termin einen Antrag auf EM-Rente ausgefüllt.
Da im April mein ALG I ausläuft hab ich mich von meinem Hausarzt krankschreiben lassen, damit meine Krankenversicherung weiter läuft.
Nun zu meiner Frage
Ich bin "erst" 41 kann die DRV einfach sagen das bei mir eine Umschulung keinen Sinn mehr macht aufgrund meiner Krankheit ?
Sollte ich die EM-Rente bekommen für ich sag mal 3 Jahre was ist danach mit der Umschulung ? Da bin ich wahrscheinlich zu alt.
Und dann bis zur regulären Rente als Hilfsarbeiter arbeiten ?
Vielen Dank fürs Lesen und evt. Ratschläge
Gruß Ze Fix
kurzer Lebenslauf
2014 Psychosomatische Reha Arbeitsfähig entlassen erlernter Beruf unter 3 h
LTA in Form von einer Umschulung genehmigt bekommen
2015 Umschulung im März begonnen und wurde im Dezember wegen Krankheit durch die DRV beendet
2016 April Wunderheilung durch den MDK

Danach erneut bei der DRV gemeldet zwecks Umschulung. Nach mehrmaligem hin und her zwecks Berufswahl sollte ich zu einer Arbeitserprobung, die ich aber wegen Erkältung absagen musste.
Nachdem ich dann im Gespräch mit dem Rehafachberater einen anderen Berufwunsch annahm, bekam ich nach 2 Wochen ein Schreiben von der DRV ich möchte Befundberichte von meinen Hausarzt und Psychiater anfordern.
Letzte Woche bekam ich Post von der DRV
§ 10 SGB VI
Persönliche Voraussetzungen
(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Begründung:
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Hab dann gleich beim VDK angerufen, und mit viel Glück gestern einen Termin bekommen. Die sagte mir ich kann Widerspruch einlegen der mir aber nichts bringen wird da ich nicht garantieren kann, das ich nicht nochmal wegen meiner Krankheit die Umschulung abbrechen werde.
Haben aber dann Widerspruch eingelegt um eine Akteneinsicht zu bekommen worauf sich die DRV da jetzt stützt. Ich habe Kopien von meinen Ärzten bekommen und da steht nichts drinnen was der DRV nicht schon lange bekannt ist.
Auf Anraten vom VDK hab ich dann noch im Termin einen Antrag auf EM-Rente ausgefüllt.
Da im April mein ALG I ausläuft hab ich mich von meinem Hausarzt krankschreiben lassen, damit meine Krankenversicherung weiter läuft.
Nun zu meiner Frage
Ich bin "erst" 41 kann die DRV einfach sagen das bei mir eine Umschulung keinen Sinn mehr macht aufgrund meiner Krankheit ?
Sollte ich die EM-Rente bekommen für ich sag mal 3 Jahre was ist danach mit der Umschulung ? Da bin ich wahrscheinlich zu alt.
Und dann bis zur regulären Rente als Hilfsarbeiter arbeiten ?
Vielen Dank fürs Lesen und evt. Ratschläge
Gruß Ze Fix