Hallo zusammen,
Darf das Jobcenter die rückwirkende EM Rente (seit Ende 2015, da 38000€) für die ganze Bedarfsgemeinschaft mit dem Rententräger verrechnen oder nur der Anteil, den ich vom Jobcenter erhalten habe?
Außerdem ist es so, dass das Jobcenter, seit der Mitteilung über die Beantragung der EM Rente, die Bescheide bzw Zahlungen nie als Darlehen deklariert haben. Haben die dann überhaupt einen Anspruch auf diese rückwirkende Zahlung oder nicht? Habe so etwas mal gelesen...
Danke euch und liebe Grüße
Multimal
Darf das Jobcenter die rückwirkende EM Rente (seit Ende 2015, da 38000€) für die ganze Bedarfsgemeinschaft mit dem Rententräger verrechnen oder nur der Anteil, den ich vom Jobcenter erhalten habe?
Außerdem ist es so, dass das Jobcenter, seit der Mitteilung über die Beantragung der EM Rente, die Bescheide bzw Zahlungen nie als Darlehen deklariert haben. Haben die dann überhaupt einen Anspruch auf diese rückwirkende Zahlung oder nicht? Habe so etwas mal gelesen...
Danke euch und liebe Grüße
Multimal