EM Rente rückwirkend, Anspruch?

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Multimal

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Hallo zusammen,

Darf das Jobcenter die rückwirkende EM Rente (seit Ende 2015, da 38000€) für die ganze Bedarfsgemeinschaft mit dem Rententräger verrechnen oder nur der Anteil, den ich vom Jobcenter erhalten habe?

Außerdem ist es so, dass das Jobcenter, seit der Mitteilung über die Beantragung der EM Rente, die Bescheide bzw Zahlungen nie als Darlehen deklariert haben. Haben die dann überhaupt einen Anspruch auf diese rückwirkende Zahlung oder nicht? Habe so etwas mal gelesen...

Danke euch und liebe Grüße
Multimal
 

Helga40

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1. Natürlich. Deine Rente wäre bei rechtzeitiger Zahlung durch die DRV ja nicht nur auf deinen Bedarf, sondern auch auf den deiner restlichen Familie angerechnet worden, so dass alle weniger oder gar kein ALG 2 erhalten hätten.

2. Für ein Darlehen gab es gar keine Rechtsgrundlage. Genau wegen solcher Vorausleistungen anderer Sozialleistungsträger (das JC hat im Prinzip ja nur Vorschuss für die Rentenkasse gezahlt) gibt es die in §§ 102 SGB X normierten Erstattungsverfahren.

Gibt es einen Grund, wieso du meinst, das Recht auf eine quasi "Doppeltzahlung" zu haben?
 

Multimal

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Danke Helga. Nein, keinen bestimmten Grund. Wie gesagt, ich hab's gelesen, deswegen wollte ich lieber noch mal nachfragen.
Nun hab ich's verstanden, schade drum..

Liebe Grüße
 

Helga40

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Na ja, gelesen. Das dürfte die Rechtsprechung des Rentensenats des BSG vor x Jahren gewesen sein. Da war im SGB II damals was nicht sauber. Du kannst dir sicher sein, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich die Lücke geschlossen hat, so dass die Höhe der Erstattung auch die Ansprüche der Mitglieder der BG umfassen.
 
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