G
Gelöschtes Mitglied 64655
Gast
Folgende Konstellation.
Ein EM-Rentner mit Pflegestufe II lebt in einem Pflegeheim.
Er hat folgende Einnahmen, eine EM-Rente und Pflegestufe II.
Die Differenz zu den Kosten des Pflegeheims abzüglich seines Eigenanteils
zahlt das Sozialamt.
Er hat seine Wohnung nicht aufgegeben und in der
Wohung ist ein Untermieter.
Er hat also Einnahmen aus Vermietung.
In der Natur der Sache liegt es das die Mietbilanz monatlich schwankt.
Der Untermieter zahlt nicht taggenau pünktlich, es gibt Erstattungen
oder Nachzahlungen wie Nebenkosten.
Das Sozialamt betrachtet jeden Monat einzeln.
Macht er Minus geht dies ersatzlos verloren. Macht er
Plus wird die Differenz von der Zahlung an das Pflegeheim abgezogen.
Der Antrag, wie in der Steuererklärung auch jährlich vorzugehen,
wird nicht berückischtigt?
So korrekt? Oder gibt es einen Anspruch auf jährliche Abrechnung?
Ein EM-Rentner mit Pflegestufe II lebt in einem Pflegeheim.
Er hat folgende Einnahmen, eine EM-Rente und Pflegestufe II.
Die Differenz zu den Kosten des Pflegeheims abzüglich seines Eigenanteils
zahlt das Sozialamt.
Er hat seine Wohnung nicht aufgegeben und in der
Wohung ist ein Untermieter.
Er hat also Einnahmen aus Vermietung.
In der Natur der Sache liegt es das die Mietbilanz monatlich schwankt.
Der Untermieter zahlt nicht taggenau pünktlich, es gibt Erstattungen
oder Nachzahlungen wie Nebenkosten.
Das Sozialamt betrachtet jeden Monat einzeln.
Macht er Minus geht dies ersatzlos verloren. Macht er
Plus wird die Differenz von der Zahlung an das Pflegeheim abgezogen.
Der Antrag, wie in der Steuererklärung auch jährlich vorzugehen,
wird nicht berückischtigt?
So korrekt? Oder gibt es einen Anspruch auf jährliche Abrechnung?