Hallo schubertbonn,
ist ja wirklich klasse mit dieser Nahtlosigkeit. Ich war auch etwas erstaunt über die Nachricht vom VdK.
Der VDK hat (überwiegend) keine blasse Ahnung von § 145 SGB III und die "Empfehlung" oben, des AfA-SB doch lieber gleich Hartz 4 zu beantragen ist eine bodenlose Frechheit.
JEDE beitragsbasierte Lohnersatzleistung hat schon gesetzlich Vorrang vor einer staatlichen Sozial-Leistung und zudem bekommt gar nicht jeder auch "so einfach" ALGII, weil die AfA nicht zahlen will ... das ist ja keine persönliche Einzelleistung mehr, unabhängig von eventuellem Partner-Einkommen oder (gemeinsam) vorhandenen Vermögenswerten.
Die JobCenter wollen nämlich als Erstes eine Bescheinigung der AfA, dass dort keine Ansprüche mehr bestehen, da können mir die AfA - SB auch nicht weismachen wollen, dass sie das nicht genau wissen, man versucht leider inzwischen mit allen "unlauteren" Mitteln den Ausgesteuerten möglichst schnell abzuschieben und abzuwimmeln, besonders wenn der Antrag auf EM-Rente bereits im Widerspruch oder in der Klage ist.
Ich staune immer wieder wie "unbekannt" die Nahtlosigkeit angeblich bei der AfA so ist, das gibt es schon länger als 30 Jahre, damals war das noch § 125 SGB III und nach erster Ablehnung eines Antrages auf EM-Rente wurde immer schon versucht das Verfahren als "abgeschlossen" anzusehen und die Zahlung von ALGI möglichst zu beenden.
Dazu gab es dann schon sehr viele Gerichtsurteile (ein sehr Bekanntes vom BSG 1999) die zumindest das "schwebende Rentenverfahren" bestätigt haben und damit die Pflicht der AfA (damals noch Arbeitsamt) das ALGI entsprechend weiter zu zahlen, auch bei Widerspruch und Klage im Rentenverfahren, es ist eben noch
NICHTS abschließend entschieden bei der DRV.
Gerade diese "Wartezeit" auf eine (wirklich) endgültige Entscheidung der DRV (zur Erwerbsfähigkeit) soll ja mit dem ALGI nach §145 SGB III "nahtlos" überbrückt werden, natürlich gilt das auch nur bis dieser persönliche Anspruch an die AfA dann ebenfalls abgelaufen ist.
Was lernen die bei der AfA eigentlich für ihren Job, so unheimlich viele §§ sind es doch gar nicht im SGB III und immerhin kommt 145 noch
VOR §159 SGB III (Sperren) und den kennen die ganz genau, auch bis zum § 309 SGB III (Meldepflicht) sind sie schon gekommen, es sei denn sie lesen selbst nicht, was sie da in die Einladung zum Meldetermin drucken ...
Wenn es nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen, genau so "blöde" haben die sich bei mir schon 2009 gestellt, da "wusste" angeblich (zumindest in der Leistungsabteilung später bei der Antragsabgabe) noch Niemand was davon, dass es so was im SGB III überhaupt gibt ... komisch die SB, die mich aufgenommen hat beim Erstbesuch schien ganz gut Bescheid zu wissen, ob das wohl daran lag, dass ich meinen Männe als Beistand dabei hatte.
Das war nun wieder für diese SB "ungewohnt", dass sie erst einen zweiten Stuhl holen musste für meinen "Kerl wie ein Baum", nun wusste sie wohl nicht mehr wie weit sie so gehen sollte / konnte mit irgendwelchen Fehlinformationen ... jaja, mein Männe kann "sehr bedrohlich wirken", dabei ist der ganz harmlos und froh wenn ihm Keiner was tut ...
Nun gut, ich warte ab, bis der Einladungstermin von der Afa kommt.
Genau und wenn du jemanden mitnehmen kannst als Beistand wäre das besonders gut ...
§ 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände
der soll nur gut zuhören und fleißig Protokoll führen ...
Letzte, abschließende Frage: Macht die Afa nicht evtl. Probleme, wenn ich den Bewerbungen, falls ich welche schreiben muß, darauf hinweise, daß eine EM-Rente beantragt wurde?
Da wäre ich vorsichtig zumal das einen "potenziellen" AG auch nicht zu interessieren hat welche Anträge du so irgendwo gestellt hast und welche gesundheitlichen Einschränkungen du hast, du brauchst dich ja nur mit den noch vorhandenen Fähigkeiten und gesundheitlichen Möglichkeiten auf "passende" Stellen bewerben.
Was aus diesen Gründen nicht gehen kann ist schon nach § 140 SGB III gar nicht zumutbar also brauchst du dich dort auch nicht bewerben ... das gleiche gilt für den Einkommensbereich / Entfernung zum Arbeitsort usw...
Gib keine Telefon-Nummer an in den Bewerbungen, das zwingt die AG dir schriftlich zu antworten, wird dem SB nicht gefallen, ist aber deine freie Entscheidung, inzwischen soll man sogar Geburtstag und Foto weg lassen dürfen, aber dafür fehlen mir gerade die rechtlichen Grundlagen, hat irgendwas mit der Gleichbehandlung der Bewerber unabhängig von Alter / Geschlecht und Aussehen zu tun...
Im Lebenslauf ist es natürlich auch sehr praktisch, wenn man noch einen Arbeitsplatz hat, den man dann erst zum XX (meist in mehreren Monaten) kündigen kann um die Arbeit ab YY dann aufzunehmen, so hat es meist sogar noch einen positiven Effekt in der bisherigen Firma eine "Kartei-Leiche" zu sein.
Ansonsten wirst du dann wohl hinschreiben müssen, dass du seit XY leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig gewesen bist und auch ab YX den letzten Job verloren hast ...

Ab Ü 50 hält sich das Interesse an der Einstellung älterer Mitarbeiter die schon längere Zeit "raus" sind ohnehin in engen Grenzen, darum ist das Geburts-Datum vielleicht doch "ganz praktisch" ...
Mach eine "Spar-Bewerbung" (Lebenslauf / Anschreiben) für den notwendigen Bedarf und biete im Anschreiben an weitere umfassende Unterlagen zu deinem beruflichen Werdegang gerne zu einem Vorstellungstermin mitzubringen ...
Du bist natürlich sehr interessiert und freust dich schon auf die Einladung.
Wenn deine SB das bemängelt hat sie Pech gehabt, es gibt kaum noch AG die deine Unterlagen zurück senden werden, wenn sie kein Interesse an dir haben und du hast schließlich auch keinen "Dukaten-Ka**er" zu Hause ... das kostet alles
DEIN Geld, was die AfA nur bei "Überschreitung der Belastungsgrenzen" auf Antrag erstatten muss.
Schriftlich ist ohnehin besser, dann kannst du Reisekosten für den Vorstellungstermin bei der AfA beantragen, besonders wenn das weiter entfernt wäre ... telefonische Einladungen kannst du ja nicht bei der AfA vorlegen und die Bestätigung dass der AG die Kosten dafür nicht übernehmen wird, steht meist schon in der Einladung zum Gespräch ...
MfG Doppeloma