EM Rente bzw.Schwerbehindertenrente oder beides gleichzeitig beantragen, geht das überhaupt ??? ?

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aspirin

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Liebe Forumsmitglieder,
bin neu hier und möchte kurz nach einer Einschätzung fragen.Ich bin jahrgang 1955 und habe fast 44 Jahre körperlich schwer gearbeitet.Leider bin ich 2016 erkrankt und werde im April von der Krankenkasse ausgesteuert.Schwerbehinderung Gdb 60 liegt vor.Meine Frage ist,sollte ich schon sofort eine Rente mit schwerbehinderung beantragen (5,6 Prozent Abzüge )oder besser
dann zum Arbeitsamt.Hier könnte ich eine EM Rente beantragen.Wird aber vielleicht auch nicht genehmigt.Oder kann man beide Renten beantragen und abwarten .Kann ich falls die EM
nicht erfolgreich ist immer noch die Schwerbehinderterente nehmen oder ist der Zug dann abgefahren ?
Vielleicht hatte schon jemand eine ähnliche Problemstellung.

Vielen lieben Dank

aspirin
 

Doppeloma

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Hallo aspirin, :welcome:

bin neu hier und möchte kurz nach einer Einschätzung fragen.Ich bin jahrgang 1955 und habe fast 44 Jahre körperlich schwer gearbeitet.

Dann dürften zumindest die erforderlichen (mindestens 35 Jahre "Wartezeit" für Schwerbehinderten-Rente) Versicherungsjahre kein Problem mehr darstellen.

Leider bin ich 2016 erkrankt und werde im April von der Krankenkasse ausgesteuert.Schwerbehinderung Gdb 60 liegt vor.

Dann solltest du nach der Aussteuerung versuchen noch so lange wie möglich ALGI in Anspruch zu nehmen, damit deine Abzüge bei der Rente für Schwerbehinderte ganz wegfallen werden ...

Du solltest ja einen Anspruch auf bis zu 24 Monate ALGI erworben haben, wenn du vor deiner Krankheit nicht Arbeitslos gewesen bist und schon (länger) ALGI bezogen hast.

Bist du noch in deinem letzten Arbeitsverhältnis, dann "ruht" das, bis es weitere Entscheidungen (einen Renten-Bescheid z.B.) geben würde, denn dort kannst du ja offenbar nicht wieder die Arbeit aufnehmen ???

Kündigen musst du also auch nicht um ALGI nach der Aussteuerung zu bekommen, du musst dich aber mit deinem "Restleistungsvermögen" trotzdem der Vermittlung zur Verfügung stellen.
Es ist aber nicht anzunehmen, dass man dich ernsthaft noch in (andere) Arbeit vermitteln kann nach so langer Krankheit und mit den Einschränkungen, die dann der ärztliche Dienst (ÄD ) der AfA zunächst für die Arbeitsvermittlung festzustellen hat.

Dazu kannst du hier schon Einiges nachlesen, du solltest dich nicht zu früh bei der AfA melden, dann lassen die dir keine Ruhe mehr. :icon_evil:

Je nach konkretem Datum ist Ende März / Anfang April früh genug, dich dort zu melden, du bekommst ohnehin erst ENDE April das erste ALGI gezahlt für die restlichen April-Tage ab dem Tag X nach der Aussteuerung.

Meine Frage ist,sollte ich schon sofort eine Rente mit schwerbehinderung beantragen (5,6 Prozent Abzüge )oder besser dann zum Arbeitsamt.

Kommt darauf an was finanziell für dich die bessere Lösung wäre, wenn deine Rente wegen Schwerbehinderung (jetzt schon) höher ist als dein ALGI sein wird (ca. 60 % vom letzten Netto-Einkommen ohne Zuschläge), dann kannst du auch bald auf ALGI verzichten und lieber gleich die Rente beantragen.

Hast du recht aktuelle Unterlagen dazu (Renteninformation) wo ungefähre Beträge drin stehen, du kannst dir das auch online oder von einer DRV Beratungsstelle mal ausrechnen lassen ???

Hier könnte ich eine EM Rente beantragen.Wird aber vielleicht auch nicht genehmigt.

Die EM-Rente kannst du auch nur bei der DRV beantragen und wenn du der AfA (nach der Aussteuerung) erklärst, dass du zum Tag X die Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen wirst, dann verlangt man (wahrscheinlich) nicht mehr, dass du EM-Rente beantragen sollst ...

Oder kann man beide Renten beantragen und abwarten

Wenn man es doch schriftlich) verlangen sollte (bei der AfA ) dann kannst du auch gleichzeitig EM-Rente und "ersatzweise" Rente für Schwerbehinderte beantragen, das ist durchaus möglich.

In der Regel sollte die DRV dann auch die (für dich) "bessere" Rente bewilligen müssen und in deinem Alter ist auch nicht (mehr) anzunehmen, dass man dir noch EM-Rente bewilligen wird, das siehst du sicher richtig.

Die können das ja alles sehen in deinem Rentenkonto, welche Renten-Ansprüche du ab welchem Datum erworben hast.

Kann ich falls die EM nicht erfolgreich ist immer noch die Schwerbehinderterente nehmen oder ist der Zug dann abgefahren ?

Das ist auch nacheinander möglich, wenn du diesen Anspruch (und den Schwerbehinderten-Ausweis) hast geht dir das nicht verloren wenn du erst EM-Rente beantragst und die dann abgelehnt wird. :icon_evil:

Alle schon bestehenden Ansprüche auf andere Renten-Arten bleiben natürlich erhalten, wenn man keine EM-Rente bekommen kann, die gibt es ja sowieso nur wenn dich die DRV auch für krank genug halten wird.
Davon sind die meist nicht so schnell zu überzeugen, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Ich war gut Mitte 50 als ich den Antrag stellen musste (nach der Aussteuerung bei der AfA dazu aufgefordert) weil es wirklich nicht mehr ging und musste bis zum Sozialgericht, um nach fast 3 Jahren endlich den Bescheid zu bekommen.

Dieses Jahr stelle ich nun den Antrag auf Übergang in die reguläre Altersrente, das muss ich noch machen, weil da die EM-Rente endet wenn man Altersrente bekommen kann.

Du siehst also, auch damit geht kein anderer Renten-Anspruch verloren und ich kenne mich in den Rentensachen recht gut aus.

MfG Doppeloma
 

aspirin

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Nahtlosigkeit, bis auf Weiteres Krankmeldung erforderlich ?

Liebe Forumsmitglieder,
werde im April von der Kk ausgesteuert.Schreiben habe ich schon bekommen.Bin 62 Jahre alt und werde wahrscheinlich ersteinmal in die Nahtlosigkeit fallen.Muss ich dann die Krankmeldungen beim Arbeitgeber oder bei der AFA abgeben ?Wer schickt den Bogen für die Verdienstbescheinigung zum Arbeitgeber?.Muss ich mich darum kümmern oder macht das die Afa ?

Vielen Dank
aspirin
 

Bitas

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AW: Nahtlosigkeit, bis auf Weiteres Krankmeldung erforderlich ?

Hallo,

die AfA bekommt bei Nathlosikeitsreglung keine AU mehr.
Deinem Arbeitgeber mußt du sie zusenden, der KK auch.
Wenn du EM Antrag stellen willst, mußt du AU bleiben, ansonsten ist es aussichtslos.
Um die Verdienstbescheinigung mußt du dich selber kümmern.
Ca. 2 Wochen vor der Aussteurung bei der AfA Arbeitslos melden, wenn du zu früh gest, nerven die nur.

Gruß
Bitas
 

Doppeloma

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Hallo aspirin,

tust du dir selbst (und uns ALLEN hier) den Gefallen und machst nicht für jede Frage ein neues Thema auf ... das gehört doch zusammen ... :icon_neutral:

werde im April von der Kk ausgesteuert.Schreiben habe ich schon bekommen.Bin 62 Jahre alt und werde wahrscheinlich ersteinmal in die Nahtlosigkeit fallen.

Du "fällst" nicht in die Nahtlosigkeit, das wirst du bei der AfA beantragen müssen, damit du dann auch noch Geld für deinen Lebensunterhalt bekommst wenn die KK nicht mehr zahlt.
Dazu habe ich dir doch schon was geschrieben ... :icon_kinn:

Zudem gibt es hier im Bereich schon hunderte Beiträge dazu, bitte mach dir auch mal die Mühe und lese nach, was dazu schon vielfach geschrieben wurde.

Da wären deine aktuellen Fragen schon komplett beantwortet, hier wird Niemand dafür bezahlt, das immer wieder neu "durchzukauen" ... :icon_evil:

Muss ich dann die Krankmeldungen beim Arbeitgeber oder bei der AFA abgeben ?

Zur AfA NEIN, der AG hat Anspruch darauf, es sei denn du gehst wieder zur Arbeit ...

Sonst fehlst du unentschuldigt und kannst deswegen (aus persönlichen Gründen) entlassen werden ...

Wer schickt den Bogen für die Verdienstbescheinigung zum Arbeitgeber?.Muss ich mich darum kümmern oder macht das die Afa ?

Dazu wurde dir auch schon geantwortet, warum soll sich die AfA darum kümmern müssen, das ist deine Angelegenheit ... das Formular gehört zum regulären Antrag auf ALGI .

Daraus wird dann dein Leistungsbetrag berechnet ...

Bleibe jetzt bitte hier in deinem Thema für weitere Fragen dazu und lies dir auch was durch, was dazu schon geschrieben wurde, die Vorgänge (bei der AfA ) sind für Ausgesteuerte letztlich immer wieder die Gleichen ...

Vielen Dank für dein Verständnis !

MfG Doppeloma
 
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