EM-Rente (Arbeitsmarktrente in BG) sofortige Anrechnung jetzt Versorgungslücke

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Cat Ballou

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Hallo erst einmal,

ich informiere mich hier schon länger, durch mitlesen diverser Themen. Nun habe ich aber selbst ein (für mich) größeres Problem, mit dem ich allein überfordert bin.

Ich bekomme rückwirkend ab 10.2017 eine volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) und bin mit meinem Mann in einer BG . Den Bescheid habe ich beim JC eingereicht und direkt am nächsten Tag einen Änderungsbescheid im Briefkasten gehabt. Rente ist gering und muss aufgestockt werden.

Ab April 2018 wird die Rente erstmalig an mich ausgezahlt. Nun erhalten wir laut neuem Bescheid für April schon die gekürzte Hartz 4 Leistung. Rente ja aber erst Ende April. Uns fehlen dann ca. 420,- Euro. Es gibt kein Schonvermögen oder andere Einnahmen. Ich dachte immer Einkommen wird erst angerechnet wenn es auf dem Konto ist, also tatsächlich zur Verfügung steht.

Was kann ich jetzt machen? Widerspruch gegen den Bescheid (ist das so zulässig was das JC gemacht hat?) oder kann ich ein Darlehen beantragen? Mir ist schon ganz schlecht wenn ich mir vorstelle es fehlen am Monatsanfang gute 420,- Euro.

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

Grüße Cat Ballou
 

saurbier

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Hallo Cut Ballou,

das ist keineswegs einfach zu beantworten, denn du befindest dich bei JC .

Seitens des BSG ( Urteil vom 12.12.2017, B 11 AL 27/16 R) liegt hier ein aktuelles Urteil vor (siehe Angang) zur Anwendung von § 101 SGB VI, dass genau diesen Umstand betrifft, nur leider ist der Kläger dort ein Arbeitsloser der eben rückwirkend EMR wurde.

Nach § 101 Abs. 1a SGB VI müsste die DRV nach aktuellem Recht bei Arbeitslosen sofort zahlen, ohne Wartezeit.

Da du dich jedoch im Leistungskreis des JC befindest (BG ), ist dies leider nicht so einfach zu beantworten.

Ich würde dir hier dringend empfehlen einen Fachanwalt aufzusuchen.

Ich vermute mal, dass du ja bisher einer Arbeit nach gegangen bist und demzufolge bisher ja einen Leistungsanspruch seitens der AfA hattest, welcher wegen dem geringen Einkommen aufgestockt wurde. Wäre dies der Fall, dann müsste nach meiner "Einschätzung" (ich bin ja kein Jurist) die Rente sofort gezahlt werden und dann im Rahmen der BG berücksichtigt werden.

Eine mögliche Kausalität muss aber ein Fachanwalt aufklären.

Übrigens noch eins am Rande. Du bist ja durch die BG im Leistungskreis des JC , da kann es dir durchaus passieren, dass du als Arbeitsmarktrenter auch zur Vermittlung von denen ran gezogen wirst. Bitte bedenke, die Vermittlung bei der AfA sieht rechtlich anders aus, als die vom JC , denn für die bist du trotz der Arbeitsmarktlagen Beurteilung durch die AfA immer noch zwischen 3 bis 6 Std./tägl. arbeitsfähig und kannst vermittelt werden. Da bleibt dir nur auf deine gesundheitlichen Einschränkungen zu behaaren und mögliche Angebote genau zu prüfen, welche eh zuvor von der DRV auf Durchfürbarkeit zu prüfen sind. Arbeitsmarktrenter und JC sind auch hier im Forum ein leidiges Thema.


Grüße saurbier
 

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  • BSG Urteil vom 12.12.2017, B 11 AL 27_16 R.pdf
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Cat Ballou

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Hallo saurbier und vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe mir das Urteil mal angesehen, leider bin ich in solchen Dingen nicht wirklich gut und habe maximal die Hälfte verstanden. Ich glaube aber das passt für mein Problem nicht.

Also die Rente wird ab 10.2017 gewährt und praktisch auch sofort gezahlt. Es gibt eine Nachzahlung von 10.2017-03.2018. Die wird einbehalten und dann ja mit ALG I und hartz 4 verrechnet, wird nichts übrig bleiben für mich. Mein letztes ALG I war 11.2017 und danach schon komplett hartz 4 . Da leider alles etwas gedauert hat mit der Rente.

Mein Problem ist nun eigentlich der April. Hartz 4 wird ja zum Monatsanfang gezahlt und die Rente zum Monatsende. Die Rente wurde aber schon bedarfsmindernd für April angerechnet und ich bekomme Anfang April nur den aufstockenden Betrag. Ich dachte die Rente wird erst angerechnet wenn das Geld praktisch für mich verfügbar, also auf dem Konto ist.

Kann ich für diesen einen Monat ein Darlehen beantragen oder war diese Anrechnung vor Auszahlung rechtswidrig und ich muss Widerspruch einreichen? Die können doch nicht jemanden der krank und schwerbehindert ist vier Wochen hungern lassen (hoffe ich zumindest).

Von den Problemen der Arbeitsmarktrentner habe ich hier schon einiges gelesen :icon_sad: Habe ich das richtig verstanden: wenn das JC ein Arbeitsangebot hätte kann ich denen sagen es muss erst von der DRV geprüft werden?

Grüße Cat Ballou
 
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