Startbeitrag
- Mitglied seit
- 17 Mrz 2011
- Beiträge
- 529
- Bewertungen
- 54
Ein frohes neues Jahr,
wir haben bei uns eine etwas komplizierte Situation.
Ich bekomme ALG 2 für die Bedarfsgemeinschaft, meine Frau ist bis Februar in der Elternzeit. Danach könnte sie in ihrem alten Job anfangen, ABER wir haben keine Kinderbetreuung. Unser Kinderladen nimmt erst ab 1 1/2 Jahre und wir haben nicht mal einen Kita Gutschein d.h. schnell eine Kita zu finden wird nahezu unmöglich.
Nun müsste ich dann das Kind zwei Tage die Woche betreuen, ABER ich muss ja auch dem JC zur Verfügung stehen. Meine selbständige Tätigkeit ist nur nebenbei und das JC weist mir ja sicher Termine usw zu.
Worst Case wäre meine Frau verzichtet auf die Arbeit und dann liegt sie auch dem Staat auf der Tasche.
Ist also die Frage was wir machen können ?
Vielen Dank für eure Hilfe .
wir haben bei uns eine etwas komplizierte Situation.
Ich bekomme ALG 2 für die Bedarfsgemeinschaft, meine Frau ist bis Februar in der Elternzeit. Danach könnte sie in ihrem alten Job anfangen, ABER wir haben keine Kinderbetreuung. Unser Kinderladen nimmt erst ab 1 1/2 Jahre und wir haben nicht mal einen Kita Gutschein d.h. schnell eine Kita zu finden wird nahezu unmöglich.
Nun müsste ich dann das Kind zwei Tage die Woche betreuen, ABER ich muss ja auch dem JC zur Verfügung stehen. Meine selbständige Tätigkeit ist nur nebenbei und das JC weist mir ja sicher Termine usw zu.
Worst Case wäre meine Frau verzichtet auf die Arbeit und dann liegt sie auch dem Staat auf der Tasche.
Ist also die Frage was wir machen können ?
Vielen Dank für eure Hilfe .