Elternzeit der Frau endet im Februar und kein Kita Platz - Ich müsste Kind betreuen aber auch dem JC zur Verfügung

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Rächerchen

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Ein frohes neues Jahr,

wir haben bei uns eine etwas komplizierte Situation.

Ich bekomme ALG 2 für die Bedarfsgemeinschaft, meine Frau ist bis Februar in der Elternzeit. Danach könnte sie in ihrem alten Job anfangen, ABER wir haben keine Kinderbetreuung. Unser Kinderladen nimmt erst ab 1 1/2 Jahre und wir haben nicht mal einen Kita Gutschein d.h. schnell eine Kita zu finden wird nahezu unmöglich.

Nun müsste ich dann das Kind zwei Tage die Woche betreuen, ABER ich muss ja auch dem JC zur Verfügung stehen. Meine selbständige Tätigkeit ist nur nebenbei und das JC weist mir ja sicher Termine usw zu.

Worst Case wäre meine Frau verzichtet auf die Arbeit und dann liegt sie auch dem Staat auf der Tasche.

Ist also die Frage was wir machen können ?

Vielen Dank für eure Hilfe .
 

TazD

Super-Moderation
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Habt ihr es schon mal bei einer Tagesmutter versucht?
Wie viel Zeit wäre denn noch bis zum Alter von 1 1/2 Jahren zu überbrücken?
Habt ihr entsprechende Ablehnungen von den Kitas bei euch, dass kein Platz zur Verfügung steht?
 

Rächerchen

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Wir haben nicht mal einen Kita Gutschein, weil die Arbeits-Situation noch unklar war. Meiner Frau wurden nur 10 Stunden angeboten, die lehnte sie ab.

Kurz vor Sylvester kündigte dann eine Kollegin und sie kann nun doch mehr Stunden haben.

Nun müssen wir Kita Gutschein besorgen und dann eine Kita / Tagesmutter, haben aber schon rum geschaut. Februar ist ein doofer Monat meinte man zu uns.

Überbrücken müssten wir bis August.

Muss sich das Arbeitsamt/JC überlegen - ein halber Arbeitsloser weiterhin oder zwei.
 
E

ExUser 2606

Gast
Wenn das Jüngste Kind noch keine drei Jahre alt ist, muss doch die Betreuugsperson gar nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen. Das sollte also kein Problem sein, dass Du die Betreuung übernimmst und wenn Du dann noch durch die Selbständigkeit den Bedarf minderst, obwohl Du gar nicht musst, kann das JC froh sein.
 

Rächerchen

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Das stimmt sogar. :peace: Bin jetzt halbes Jahr freigestellt. Mit EGV .

Alles gut gelaufen. Ist auch der einzige Paragraf der eine Freistellung erlaubt.

Danke nochmal.
 
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