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Hallo!
Ich habe zig Fragen...
Vorweg oder mittenrein: Die Elternzeit endet mit dem 3. Geburtstag meines Kindes im April. Im Moment beziehen wir ALG2. Infolge Insolvenz bin ich gleichzeitig seit April diesen Jahres arbeitslos. Ab August bekommen wir eine Vollzeitstelle im Kindergarten. Ab Februar könnten wir eine Nachmittagsstelle (12.00 bis 16.00 Uhr) bekommen. Ich suche aber defintiv eine Vollzeit-Arbeitsstelle.
Ich blicke bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes nicht durch. Denn zum einen ist da die Elternzeit, zum anderen die Kündigung, dann hatte ich während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und war in dem Jahr länger arbeitsunfähig erkrankt und aus der LFZ. Wie spielt das in die Fristen rein? Spielt es in die Fristen hinein? Entgegenhalten könnte ich, daß auch während der Zeit ohne LFZ durch den AG ja das Arbeitsverhältnis bestanden hat und daß Frauen mit Beschäftigungsverbot arbeitenden Kolleginnen gleichgestellt sind, das jeweils nach der Gesetzeslage. Knackpunkt für mich ist diese Kündigung in der Elternzeit, ist ordnungsgemäß im zweiten Anlauf erfolgt... fehlen mir da womöglich dann Zeiten?
Dann sehe ich Schwierigkeiten wegen der Berechnung der Höhe des ALG. Ich stehe dem Arbeitsmarkt vollzeitig ab August zur Verfügung. Ich suche zwar schon, kann aber hinsichtlich der Unterbringung meines Kindes mit Eintritt erst ab Sommer auftreten. Sicher kann ich da ein zwei Monate mithilfe von Bekannten überbrücken, keinesfalls aber ein halbes Jahr.
Um ehrlich zu sein, ich hab halt Bammel, daß ich wegen des halben Kindergartenplatzes auch nur halbes ALG bekomme und das obwohl ich nach ner Vollzeitstelle suche- hab über 15 Jahre vollzeitig eingezahlt. Andererseits hab ich schon gelesen, daß man mit einfachen Kniffen aus ner Teilzeittätigkeit heraus, mit teilzeitigen Beiträgen ne Vollzeit-Förderung bekommen kann. Nicht besonders gerecht. Familien und besonders Frauen werden da teilweise stiefmütterlich behandelt.
Ich weiß gar nicht, ob ich meine weitergehenden Fragen öffentlich formulieren kann, möchte keine Schwierigkeiten - hab genug in den letzten drei Jahren erlebt...-
Ja jedenfalls soll mein Kind in den Kindergarten, um sich einzugewöhnen, damit wir planbarere Zeiten haben. Ich bin "mit ALG2" auf der Arbeitsplatzsuche, habe keinen Anspruch auf ALG1 , weil ich das Kind nicht unterbringe nach Einschätzung der ARGE und nun bringe ich es unter und am Ende würde das ALG1 unter das ALG2-Niveau gerechnet, wenn man die Stundenzahl zugrundlegen würde, die mein Kind ab Februar untergebracht wäre. Suchen würde ich aber trotzdem eine Vollzeitstelle.
Vielleicht könnt Ihr mir einen Tipp geben, wohin ich gehen könnte, um mich unabhängig beraten zu lassen. Zur ARGE und zur Bundesagentur gehe ich nicht, weil die mich schon genug angefeindet haben.
Viele Grüße
Katrin
Ich habe zig Fragen...
Vorweg oder mittenrein: Die Elternzeit endet mit dem 3. Geburtstag meines Kindes im April. Im Moment beziehen wir ALG2. Infolge Insolvenz bin ich gleichzeitig seit April diesen Jahres arbeitslos. Ab August bekommen wir eine Vollzeitstelle im Kindergarten. Ab Februar könnten wir eine Nachmittagsstelle (12.00 bis 16.00 Uhr) bekommen. Ich suche aber defintiv eine Vollzeit-Arbeitsstelle.
Ich blicke bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes nicht durch. Denn zum einen ist da die Elternzeit, zum anderen die Kündigung, dann hatte ich während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und war in dem Jahr länger arbeitsunfähig erkrankt und aus der LFZ. Wie spielt das in die Fristen rein? Spielt es in die Fristen hinein? Entgegenhalten könnte ich, daß auch während der Zeit ohne LFZ durch den AG ja das Arbeitsverhältnis bestanden hat und daß Frauen mit Beschäftigungsverbot arbeitenden Kolleginnen gleichgestellt sind, das jeweils nach der Gesetzeslage. Knackpunkt für mich ist diese Kündigung in der Elternzeit, ist ordnungsgemäß im zweiten Anlauf erfolgt... fehlen mir da womöglich dann Zeiten?
Dann sehe ich Schwierigkeiten wegen der Berechnung der Höhe des ALG. Ich stehe dem Arbeitsmarkt vollzeitig ab August zur Verfügung. Ich suche zwar schon, kann aber hinsichtlich der Unterbringung meines Kindes mit Eintritt erst ab Sommer auftreten. Sicher kann ich da ein zwei Monate mithilfe von Bekannten überbrücken, keinesfalls aber ein halbes Jahr.
Um ehrlich zu sein, ich hab halt Bammel, daß ich wegen des halben Kindergartenplatzes auch nur halbes ALG bekomme und das obwohl ich nach ner Vollzeitstelle suche- hab über 15 Jahre vollzeitig eingezahlt. Andererseits hab ich schon gelesen, daß man mit einfachen Kniffen aus ner Teilzeittätigkeit heraus, mit teilzeitigen Beiträgen ne Vollzeit-Förderung bekommen kann. Nicht besonders gerecht. Familien und besonders Frauen werden da teilweise stiefmütterlich behandelt.
Ich weiß gar nicht, ob ich meine weitergehenden Fragen öffentlich formulieren kann, möchte keine Schwierigkeiten - hab genug in den letzten drei Jahren erlebt...-
Ja jedenfalls soll mein Kind in den Kindergarten, um sich einzugewöhnen, damit wir planbarere Zeiten haben. Ich bin "mit ALG2" auf der Arbeitsplatzsuche, habe keinen Anspruch auf ALG1 , weil ich das Kind nicht unterbringe nach Einschätzung der ARGE und nun bringe ich es unter und am Ende würde das ALG1 unter das ALG2-Niveau gerechnet, wenn man die Stundenzahl zugrundlegen würde, die mein Kind ab Februar untergebracht wäre. Suchen würde ich aber trotzdem eine Vollzeitstelle.
Vielleicht könnt Ihr mir einen Tipp geben, wohin ich gehen könnte, um mich unabhängig beraten zu lassen. Zur ARGE und zur Bundesagentur gehe ich nicht, weil die mich schon genug angefeindet haben.
Viele Grüße
Katrin