Hallo,
ich bin wegen einem Arbeitsunfall erwerbsunfähig und lebe jetzt seit 3 Monate bei meiner Mia im fernen Ausland. Ein Kind ist dieses Jahr auf die Welt gekommen und seitdem bin ich im unentwegten Papierkrieg.
Nun hat mich meine Elterngeldstelle auf meinen Antrag hin angeschrieben, sie benötigen von meinem Mädchen einen Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid über die dem deutschem Mutterschaftsgeld sowie Elterngeld vergleichbaren Leistungen
. Diese gibt es laut Auskunft des örtlichen Bezirksamtes nicht. Wir haben zuvor spasseshalber angefragt (als ob sowas hier geben würde) und uns wurde das dort so mitgeteilt.
- Ich kann ja bei der Behörde um eine Formlose Bestätigung bitten dass Sie hier keine derartigen Leistungen erwarten kann.
Aber erstens stellt sich die Frage ob das der Elterngeldstelle ausreicht. Irgendwas ist ja immer. Evtl. wird dann nach der Überbeglaubigung gefragt, oder die Übersetzung ist nicht koscher genug.
Und zweitens habe ich da starke Zweifel das die Elterngeldstelle das in der Art überhaupt verlangen kann. Die können doch nicht davon ausgehen das überall auf der Welt deutsche Maßstäbe gelten. Die sind meinem Empfinden nach selbst in der Beweispflicht. Immerhin gehts nicht um Europa sondern um fernes Asien. Hier ist absolut gar nichts so wie bei uns, zum Gutem wie zum Schlechten.
Daher bin ich am überlegen ob ich mich erfolgreich gegen die Forderung wehren kann, - habe ich Anspruch auf einen Anwalt um bei einem Rechtsstreit die fraglichen 4 Monate Elterngeld vor Gericht zu erkämpfen? Kann ich die Übersetzungskosten der Elterngeldstelle in Rechnung stellen?
LG
Arun
ich bin wegen einem Arbeitsunfall erwerbsunfähig und lebe jetzt seit 3 Monate bei meiner Mia im fernen Ausland. Ein Kind ist dieses Jahr auf die Welt gekommen und seitdem bin ich im unentwegten Papierkrieg.
Nun hat mich meine Elterngeldstelle auf meinen Antrag hin angeschrieben, sie benötigen von meinem Mädchen einen Bewilligungs oder Ablehnungsbescheid über die dem deutschem Mutterschaftsgeld sowie Elterngeld vergleichbaren Leistungen
- Ich kann ja bei der Behörde um eine Formlose Bestätigung bitten dass Sie hier keine derartigen Leistungen erwarten kann.
Aber erstens stellt sich die Frage ob das der Elterngeldstelle ausreicht. Irgendwas ist ja immer. Evtl. wird dann nach der Überbeglaubigung gefragt, oder die Übersetzung ist nicht koscher genug.
Und zweitens habe ich da starke Zweifel das die Elterngeldstelle das in der Art überhaupt verlangen kann. Die können doch nicht davon ausgehen das überall auf der Welt deutsche Maßstäbe gelten. Die sind meinem Empfinden nach selbst in der Beweispflicht. Immerhin gehts nicht um Europa sondern um fernes Asien. Hier ist absolut gar nichts so wie bei uns, zum Gutem wie zum Schlechten.
Daher bin ich am überlegen ob ich mich erfolgreich gegen die Forderung wehren kann, - habe ich Anspruch auf einen Anwalt um bei einem Rechtsstreit die fraglichen 4 Monate Elterngeld vor Gericht zu erkämpfen? Kann ich die Übersetzungskosten der Elterngeldstelle in Rechnung stellen?
LG
Arun