Hallo,
ich beziehe ALG II, habe ein 3 jährigen Sohn und bin nun in der 16ten Woche schwanger.
Damals bei meinem Sohn waren die 300Euro Elterngeld noch anrechnungsfrei.
Nun hat sich das ja geändert. So wie ich es verstanden habe soll das so sein, dass wenn man nicht neben dem ALG II arbeiten war, die 300Euro Elterngeld angerechnet werden, war man jedoch nebenher noch beschäftigt sollen die 300Euro anrechnungsfrei sein. Richtig?
Wenn nicht, hats sichs erledigt
Wenn doch, nun meine Frage:
Ich habe seit ca. 2 Jahren ein Nebengewerbe. Allerdings kommen da im Monat nur 100-200Euro Gewinn bei rum.
Bekomme ich nun anrechnungsfreies Elterngeld? Oder nicht?
Weil A verdiene ich ja noch nichtmals den Mindessatz von 300Euro und B bin ich selbstständig und nicht angestellt.
Würde das gerne für meine weitere finanzielle Planung in Zukunft wissen.
Danke!
ich beziehe ALG II, habe ein 3 jährigen Sohn und bin nun in der 16ten Woche schwanger.
Damals bei meinem Sohn waren die 300Euro Elterngeld noch anrechnungsfrei.
Nun hat sich das ja geändert. So wie ich es verstanden habe soll das so sein, dass wenn man nicht neben dem ALG II arbeiten war, die 300Euro Elterngeld angerechnet werden, war man jedoch nebenher noch beschäftigt sollen die 300Euro anrechnungsfrei sein. Richtig?
Wenn nicht, hats sichs erledigt

Wenn doch, nun meine Frage:
Ich habe seit ca. 2 Jahren ein Nebengewerbe. Allerdings kommen da im Monat nur 100-200Euro Gewinn bei rum.
Bekomme ich nun anrechnungsfreies Elterngeld? Oder nicht?
Weil A verdiene ich ja noch nichtmals den Mindessatz von 300Euro und B bin ich selbstständig und nicht angestellt.
Würde das gerne für meine weitere finanzielle Planung in Zukunft wissen.
Danke!