Hallo miteinander,
ich habe ein Problem: Ich bin 24 (werde im Oktober diesen Jahres 25), habe im Januar diesen Jahres eine Lehre erfolgreich abgeschlossen, bin aber schon seit Juni letzten Jahres arbeits- und ausbildungssuchend gemeldet auf der Agentur für Arbeit. Zurzeit beziehe ich ALG 1, welches aber am 09.04.14 ausläuft. Um weiterhin Geld zu bekommen habe ich mich also letzten Donnerstag auf der für mich zuständigen ARGE gemeldet, um Hartz IV zu beantragen. Da ich aber noch unter 25 bin und bei meinen Eltern (wieder) wohne müsste eine Bedarfsgemeinschaft gegründet werden, also Antragstellung quasi nicht nur von mir sondern auch meiner beiden Elternteile.
Heute zum Frühstück fragte mich mein Vater, was eigentlich längerfristig mein Plan wäre. So im Allgemeinen. Neben Ausbilungs- bzw. Arbeitssuche. Ich sagte ihm, dass ich vorhabe, zu meiner Freundin nach NRW (ich wohne in Sachsen) zu ziehen in den nächsten 2 Monaten. Das war allerdings gefundenes Fressen für ihm, denn darauf meinte er, dass er sich nicht den ganzen Zettelscheiß antue, für 2 Monate. Auf mein Argument, dass er auch viel zum Ausfüllen hätte wenn ich den ALG2-Antrag stellen würde wenn ich schon bei meiner Freundin wohnen würde sagte er nichts weiter. Seiner Meinung nach geht es ihm nicht einmal um das pure Nichtwollen des Ausfüllens sondern auch um die finanziellen Nachteile, die meinen Eltern durch meinen Antrag entstehen. Sie sind alles andere als reich....haben aber 2 Bausparverträge, erwarten eine große Rückzahlung von der Steuererklärung....und wenn ich zur Bedarfsgemeinschaft gehören würde, würde natürlich die ARGE kräftig die Hand aufhalten bzw. kaum etwas zahlen, da ja auf dem Papier genug Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes da wäre. Mein Vater ist leider Langzeitarbeitsloser und meine Mutter die einzige Verdienerin. Und das oben genannte hätten sie alles schon durch gehabt. So hat sinngemäß mein Vater von der ARGE einmal ganze 50 Euro monatlich bekommen....und nach einem viertel Jahr eine Nachzahlung von 250 Euro leisten müssen (warum auch immer).
Ich erzähle es nur nach, keine Ahnung wie das alles bei meinen Eltern aussieht bzw. aussah.
Jetzt weiß ich ja, dass rechtlich gesehen meine Eltern dazu verpflichtet werden mir Unterhalt zu zahlen, dass sie eigentlich den Antrag ausfüllen müssen. Aber sie weigern sich. Und nein, ich werde meine Eltern deswegen nicht verklagen. Auch wenn das wahrscheinlich der einzige Rat sein wird, den ich von der ARGE bekommen würde.
Nun die eigentliche Frage: Meine Freundin hat ein Haus (welches sie noch ein Weilchen abbezahlen muss). Kann ich nun einfach meinen jetzigen Hartz IV Antrag revidieren, zu meiner Freundin ziehen (mietfrei) und den Antrag dann wohnhaft bei ihr stellen? Müssen da meine Eltern in genau den gleichen Umfang wie es oben der Fall wäre jegliche Auskunft über Einkünfte der ARGE übermitteln?
Vielen Dank für euren Rat!
ich habe ein Problem: Ich bin 24 (werde im Oktober diesen Jahres 25), habe im Januar diesen Jahres eine Lehre erfolgreich abgeschlossen, bin aber schon seit Juni letzten Jahres arbeits- und ausbildungssuchend gemeldet auf der Agentur für Arbeit. Zurzeit beziehe ich ALG 1, welches aber am 09.04.14 ausläuft. Um weiterhin Geld zu bekommen habe ich mich also letzten Donnerstag auf der für mich zuständigen ARGE gemeldet, um Hartz IV zu beantragen. Da ich aber noch unter 25 bin und bei meinen Eltern (wieder) wohne müsste eine Bedarfsgemeinschaft gegründet werden, also Antragstellung quasi nicht nur von mir sondern auch meiner beiden Elternteile.
Heute zum Frühstück fragte mich mein Vater, was eigentlich längerfristig mein Plan wäre. So im Allgemeinen. Neben Ausbilungs- bzw. Arbeitssuche. Ich sagte ihm, dass ich vorhabe, zu meiner Freundin nach NRW (ich wohne in Sachsen) zu ziehen in den nächsten 2 Monaten. Das war allerdings gefundenes Fressen für ihm, denn darauf meinte er, dass er sich nicht den ganzen Zettelscheiß antue, für 2 Monate. Auf mein Argument, dass er auch viel zum Ausfüllen hätte wenn ich den ALG2-Antrag stellen würde wenn ich schon bei meiner Freundin wohnen würde sagte er nichts weiter. Seiner Meinung nach geht es ihm nicht einmal um das pure Nichtwollen des Ausfüllens sondern auch um die finanziellen Nachteile, die meinen Eltern durch meinen Antrag entstehen. Sie sind alles andere als reich....haben aber 2 Bausparverträge, erwarten eine große Rückzahlung von der Steuererklärung....und wenn ich zur Bedarfsgemeinschaft gehören würde, würde natürlich die ARGE kräftig die Hand aufhalten bzw. kaum etwas zahlen, da ja auf dem Papier genug Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes da wäre. Mein Vater ist leider Langzeitarbeitsloser und meine Mutter die einzige Verdienerin. Und das oben genannte hätten sie alles schon durch gehabt. So hat sinngemäß mein Vater von der ARGE einmal ganze 50 Euro monatlich bekommen....und nach einem viertel Jahr eine Nachzahlung von 250 Euro leisten müssen (warum auch immer).
Ich erzähle es nur nach, keine Ahnung wie das alles bei meinen Eltern aussieht bzw. aussah.
Jetzt weiß ich ja, dass rechtlich gesehen meine Eltern dazu verpflichtet werden mir Unterhalt zu zahlen, dass sie eigentlich den Antrag ausfüllen müssen. Aber sie weigern sich. Und nein, ich werde meine Eltern deswegen nicht verklagen. Auch wenn das wahrscheinlich der einzige Rat sein wird, den ich von der ARGE bekommen würde.
Nun die eigentliche Frage: Meine Freundin hat ein Haus (welches sie noch ein Weilchen abbezahlen muss). Kann ich nun einfach meinen jetzigen Hartz IV Antrag revidieren, zu meiner Freundin ziehen (mietfrei) und den Antrag dann wohnhaft bei ihr stellen? Müssen da meine Eltern in genau den gleichen Umfang wie es oben der Fall wäre jegliche Auskunft über Einkünfte der ARGE übermitteln?
Vielen Dank für euren Rat!