Elterliche Besuch im Ausland

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Huepftierchen

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Hallo zusammen,

ich hätte da paar Fragen und vieleicht könnt ihr mir helfen, tips geben was ich darf und was mich von GruSi zusteht eigendlich :)

1. Problen :

Ich würde gerne meine Eltern besuchen gehen für 3- 4 Wochen, die ich über 11 Jahren nicht mehr gesehen habe im Ausland. Meine Eltern leben beide dort und sind Rentner und deshalb können die mich hier nicht in Deutschland besuchen. Davon abgesehen , hätte ich nicht den dafür benötigten Schlafplatz um sie zu quartieren :) Davon abgesehen , geht es meiner Muter zur Zeit auch nicht gut, weil ihr Bruder vor 2-3 Monaten gestorben ist und sie psychisch ziemlich angeschlagen ist . Ich beziehe aufstockende GruSi zu meiner Erwerbsminderungsrente . Wenn ich wegfahren würde und die von der GruSi das aufstockende Kürzen würden, dann könnte ich nicht mehr meine Tefonrechnung bezahlen und die Raten, was ich zurückzahlen muss wegen dem Darlehn was ich damals bekommen habe , wegen der Mietkaution was ich in monatlichen Raten zurück zahle.


Könnte ihr mich da bisschen beraten wie die Gesetzeslage ist ?


2. Problem:

Ich habe die griechische Staatsangehörigkeit noch und muss meinen Pass verlängern lassen. Das würde mich alle 5 Jahre 84,40 EURO kosten.

Meine Frage jetzt, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt ob die GruSi das bezahlen könnte ??!!

Mein Lebensunterhalt von den beiden Einnahmen was ich habe, reicht gerade soweit das ich durch den Monat durchkomme!



3. Problem :


Ich war vor kurzem beim Zahnarzt und meine Zähne sind ziemlich schlecht und mein Zahnarzt riet mir zu einer Proffessionellen Zahnreinigung , was mir 75 Euro mich kosten würde. Da bei mir auch eine Parodontosebehandlung bei mir durchgeführt werden müsste , muss unbedingt erst die Zahnreinigung gemacht werden weil vorher machen die nichts.

Ich bin auch schwere Diabetikerin und muss regelmässig viele Tabletten dafür einnehmen Ich nahm ausserdem in den letzten Jahren auch Antiepileptika ein sowie Tabletten gegen meine "dissotiativen psychischen Anfälle" ! Ich putze regelmässig meine Zähne, aber diese Behandlung muss unbedingt gemacht werden, weil ich schon mir alles schon weh tut bei Zähne putzen und ich schon wackelige Zähne habe.

Die Krankenkasse zahlt leider nichts für die Reinigung. Meine letzte Hoffnung besteht darin, ob die GruSi irgendwie mir dies bezahlt und ob es eine Möglichkeit gebe das sie dies bezahlt und ob es diese Möglichkeit gibt ??

Für gute Tips meiner 3 Problemen würde ich euch sehr dankbar sein :)

Liebe grüsse
Dat Huepftierchen
 
R

Ramblin Man

Gast
Hallo @Hüpftierchen!!

Leider kenn ich mich in den Paragrafen bezüglich des Problemes mit der Reise zu Deinen Eltern nicht aus und hoffe, das können Andere gut hier.

Vom Bauchgefühl wäre mir unter allen Umständen diese Reise aber so wichtig, dass ich sie in jedem Fall machen würde.
Ich denke (ich kann mich aber auch irren), dass , wenn Du die Reise einfach machst, das weniger auffallen würde als im SGB2 , wo man ja alle Nasen lang und ungebetenen "Einladungen" konfrontiert wird.

Probleme könnte es dann geben, wenn

1. Gerade Dein jährlicher Folgeantrag auf Grusi (3.Kapitel?) SGB 12 anstehen würde und Du dann für irgendwelche Rückfragen nicht zur Verfügung stündest.


2.Wenn Du die Reise anmeldest, dass man Dich fragt, wo die Mittel dazu herkommen, da man im SGB12 nur sowas um 1600€ inkl.Auto besitzen darf.

3.Wenn eine Verlängerung der EU Rente anstünde und die DRV dann auf den Trichter käme, dass Du ja ganz schön mobil wärest (ich weiss nicht, warum Du die EU Rente bekommst), die Typen sind dort nämlich mit Vorsicht zu geniessen.


Wie gesagt, das sind nur Gedanken, die mir durch den Kopf gehen, FACHLICH werden Dir da Andere fundierteres mitteilen können.

Wäre ich selbst in der Situation, so würde cih wahrscheinlich erstmal unabhängige Beratungsstellungen aufsuchen wegen der Reise und die Reise dann zu einem günstigen Zeitpunkt durchführen, an dem irgendwelche Ämtergänge oder Ämternachfragen höchstwahrscehinlich nicht anstünden und die Post von Freunden kontrollieren lassen und für diese Freunde telefonisch oder per Email immer erreichbar sein.

Und die (Planung der) Reise so geheim halten, wie es irgendwie geht und nur den allerengsten Freunden davon etwas sagen.

LG
 

gelibeh

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Mein Zahnarzt hat die Parodontose-Behandlung auch ohne professionelle Zahnreinigung durchgeführt. Da würde ich mich noch mal erkundigen. Für mich hört sich das an, als ob er Dich abzocken will.

Du bekommst nur Grusi , wenn Die Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Bei einer Reise über 4 Wochen ändert sich da, meiner Meinung nach, nichts dran. Und warum sollen die kürzen? Dein Bedarf wird ja nicht geringer.

Zum Pass kann ich nichts sagen.
 

Wolle58

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Also ich würde einfach
an meine Krankenkasse schreiben
mit der Bitte auf Übernahme der Kosten

das Problem schildern Belege dazu
dein Bescheid was für ein Status
ALG 2 oder wie auch immer.
Dann mal warten was kommt
 
D

Don Vittorio

Gast
2. Problem:

Ich habe die griechische Staatsangehörigkeit noch und muss meinen Pass verlängern lassen. Das würde mich alle 5 Jahre 84,40 EURO kosten.

Meine Frage jetzt, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt ob die GruSi das bezahlen könnte ??!!

Mein Lebensunterhalt von den beiden Einnahmen was ich habe, reicht gerade soweit das ich durch den Monat durchkomme!

Das Problem wurde hier schon mehrfach behandelt:

https://www.elo-forum.org/allgemein...rung-tuerkischer-pass-extrem-hohe-kosten.html

https://www.elo-forum.org/alg-ii/67424-ubernahme-beschaffungskosten-reisepass.html
 

hartaber4

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1. Gerade Dein jährlicher Folgeantrag auf Grusi (3.Kapitel?) SGB 12 anstehen würde und Du dann für irgendwelche Rückfragen nicht zur Verfügung stündest.


2.Wenn Du die Reise anmeldest, dass man Dich fragt, wo die Mittel dazu herkommen, da man im SGB12 nur sowas um 1600€ inkl.Auto besitzen darf.


Grusi wäre 4. Kapitel.... (Voraussetzungen u.a. : entweder Erreichen der Altergrenze oder dauerhaft voll erwerbsunfähig).... und dann demnach 2600,00 € Vermögensschonbetrag.

Ferner wird Grusi auch für einen längeren Zeitraum bewilligt (idR 12 Monate, vgl. § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII)



Seit wann ist das Verreisen im SGB XII verboten ?

Mit einer Reise gibt man ja seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" (Gesetzesdeutsch) in Deutschland nicht auf....
 
D

Don Vittorio

Gast

hartaber4

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Allgemein:


§ 30 SGB I Geltungsbereich

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.


(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.


(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
 
S

silka

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Du kannst deine Eltern im Ausland besuchen, keiner hat etwas gegen 3-4 Wochen.
Jede Reise-Auslands-KV geht über 6 Wochen und kostet ca. 8-10,- im Jahr.
Wenn du älter als 60 bist, kostet das ca. 20,- im Jahr.
So eine Versicherung solltest du noch kaufen, falls du keine hast.
Du müßtest die Reise aber selbst bezahlen.
Dein Wohnsitz bleibt, deine EM-Rente bleibt, dein erg. Grusi bleibt.
Es gibt kein Gesetz, daß dir einen Urlaub oder anderen Aufenthalt für ein paar Wochen verbietet.
2. Problem:
Die Grusi zahlt das nicht.
Du kannst bei deinem Einwohnermeldamt/Bürgeramt nachfragen, ob die Stadt solche Gebühren ermäßigt oder erlassen werden. Nimm deinen Grusi -Bescheid vom Sozialamt mit hin.
Wenn du das schon weißt, solltest du jeden Monat mal 1,40€ beiseite legen----für den nächsten Paß in 5 Jahren.
3. Problem :
keine Ahnung.


Dein Schriftdeutsch ist ausgezeichnet, vor allem die Orthografie.
 
D

Don Vittorio

Gast
Du kannst bei deinem Einwohnermeldamt/Bürgeramt nachfragen, ob die Stadt solche Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.


Da ist aber nicht die Stadt zuständig sondern die Griechische Botschaft.

Wobei Huepftierchen den Pass ja auch bei ihrem Besuch in GR verlängern lassen könnte,das wäre eventuell billiger als bei der Botschaft.
 

hartaber4

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Zu den Passkosten:


Ein Bezieher von Grundsicherungsleistungen hat keinen Anspruch auf Passbeschaffungskosten, wenn er vor Antragstellung bei der Behörde durch Zahlung der Passkosten seinen Bedarf bereits gedeckt hat und ihm ein weiteres Zuwarten möglich und zumutbar war

(SG Stuttgart Urteil vom 20.04.2009, Az.: S 21 SO 8669/07).

Der Kläger bezieht Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Den Antrag auf Übernahme der Kosten für einen neuen Reisepass und für Passbilder lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, dass die Kosten für Passbilder im Regelsatz enthalten seien. Zudem seien Leistungen nicht für die Vergangenheit zu gewähren, wenn der Leistungsbezieher seinen Bedarf bereits aus eigenen Mitteln gedeckt habe. Auch das Gericht hat die Klage unter Verweis auf den Grundsatz „keine Sozialhilfe für die Vergangenheit“ abgelehnt. Danach wird nur der aktuelle Bedarf gedeckt, da die staatliche Hilfe nur zur Behebung der gegenwärtigen Notlage gedacht ist. Eine rückwirkende Leistungsgewährung scheide daher aus.
 

hartaber4

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Ich würde jetzt mal annehmen, dass das SozA sagt:

(Kurzversion)

Ist im Regelsatz enthalten (Ansparmodell).... und ggf. Darlehen.

Ich kriege meinen Reisepass auch nicht zu "SGB XII -Konditionen".....
 

ZynHH (R.i.P.)

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Ich würde jetzt mal annehmen, dass das SozA sagt:

(Kurzversion)

Ist im Regelsatz enthalten (Ansparmodell).... und ggf. Darlehen.

Ich kriege meinen Reisepass auch nicht zu "SGB XII -Konditionen".....
DU wirst höchstens gefragt, wozu du den wohl brauchst....wenn du doch kein Geld hast ihn zu kaufen.....:icon_mrgreen: kannste auch nicht damit ausreisen...:popcorn:
 

hartaber4

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du bist nicht Grieche, oder?


Nö.... aber meinst du die Rechtslage sähe dann anders aus ?


Es gab schon siebenunddrölfzig Diskussionen darum... und so weit ich mich erinnere, haben die Sozialgerichte genau diese Schallplatte (A-Seite Ansparmodell und B-Seite Darlehen) aufgelegt.....
 
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Don Vittorio

Gast
Ich habe die griechische Staatsangehörigkeit noch und muss meinen Pass verlängern lassen. Das würde mich alle 5 Jahre 84,40 EURO kosten.

Dir würde übrigens auch ein griechischer Personalausweis als EU-Bürger reichen,ein Pass ist nicht notwendig:

Erforderliche Unterlagen

gültiger Pass oder gültige ID-Karte

Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht (EU/EWR) - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de
 

ZynHH (R.i.P.)

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Vielleicht weil bis vor nicht allzulanger Zeit der Aufenthaltstitel im Reisepass eingetragen wurde und für 3.Staaten Angehörige immer noch wird??
Aber nicht bei Hartaber4....beachte das durchgehend in Kapitel geschriebene DU....:popcorn: wir lassen Hedwig-Holzbeiner auch ohne Stempel in unsere schöne Stadt....jedenfalls bis zum P&R-Parkplatz..:icon_mrgreen:

 
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