tonitester
Elo-User*in
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keine Ahnung, bei JC machen die was sie wollen...Wie will der SB wissen, welche Massnahme gesundheitlich zumutbar ist?
JA der SB hat Kenntnis davon, der SB muss? meine Leistungsfähigkeit und Einschränkungen feststellen lassen, nur wann?Wenn die Erwerbsfähigkeit ungeklärt ist, ist weder eine Vermittlung noch irgendwelche Maßnahmen möglich. Voraussetzung ist das der SB Kenntnis davon hat das es gesundheitliche Probleme (nicht exakt was) gibt. In den Fall muss der SB die Leistungsfähigkeit und Einschränkungen für die nächsten 6 Monate durch den ÄD feststellen lassen.
Das du exakt den gleichen Beitrag schon in einem anderen Trööt gepostet hast verlinke ich auf meine dortige Antwort:Der SB müsste auch ohne meine Unterlagen (Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtsentbindungen/Ärzliche Unterlagen) den ÄD einschalten,
wenn er Kenntnis davon hat, das ich gesundheitliche Probleme habe?
exakt nicht, aber schon sehr ähnlich, weil ähnlicher Fall! dann geht es nur hier weiter...Das du exakt den gleichen Beitrag schon in einem anderen Trööt gepostet hast verlinke ich auf meine dortige Antwort:
Einleitung eines ärtztlichen Gutachten und EGV mit Pflicht zur Teilnahme und Einreichung von Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtsentbindungen erhalten. Bitte um Prüfung.
und er drohte mir bereits schonmal, dass die EGV ansonsten per VA kommt Das ist doch keine ernstzunehmende Drohung. Sogar einfacher. Es muss das gleiche drinstehen, wie in der verhandelten egv. Nur das man gegen einen VA angehen kann, gegen die eigene Unterschrift im egv nur ganz ganz...www.elo-forum.org
also wie immer JC macht was es will, da ELOs kein/kaum rechte haben...So ganz ist das nicht richtig. Die Schweigepflichtentbindung ist zwar freiwillig aber dennoch muss man schon mitwirken um das Gutachten zu ermöglichen. Im Klartext heißt das entweder man gibt eine Schweigepflichtentbindung ab (siehe Muster von @gila ) oder man übersendet dem ÄD (nicht JC) entsprechende Befundberichte zu den Erkrankungen.
Theoretisch muss man zwar in der Tat nur der Untersuchung zur Verfügung stehen aber die Erfahrung zeigt das nicht wenige JC dann die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung einstellen. Das ist zwar rechtlich nicht wirklich haltbar aber erst einmal fehlt einem das Geld und man muss zum SG. Somit muss jeder abwägen was für ein Risiko er gehen will.
Nein man hat schon Rechte aber nicht jeder hat die Kraft diese auch durchzusetzen.also wie immer JC macht was es will, da ELOs kein/kaum rechte haben...
Welches Muster ?Muster nicht vorhanden? es kommt nur...
hatte im anderen Beitrag auf @gila geklickt, bin davon ausgegangen das das verlinkt ist...Nein man hat schon Rechte aber nicht jeder hat die Kraft diese auch durchzusetzen.
Welches Muster ?
Meinst du das :
Auch in dem Leitfaden steht mehrmals, dass der SB den Umschlag nicht öffnen darf und er sogar den Kunden darauf hinweisen muss, dass der Umschlag nicht geöffnet werden darf. Und trotzdem machen sie es! Ungeheuerlich!Dazu kannst du dir einmal den Praxisleitfaden zur Einschaltung des ärztlichen Dienstes anschauen. Das ist die Arbeitsanweisung der AFA wie die Sachbearbeiter vorgehen sollen.
genau das ist mein Problem,Auch in dem Leitfaden steht mehrmals, dass der SB den Umschlag nicht öffnen darf und er sogar den Kunden darauf hinweisen muss, dass der Umschlag nicht geöffnet werden darf. Und trotzdem machen sie es! Ungeheuerlich!
Wenn die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist kann/darf gar keine EGV abgeschlossen werden. § 15 Abs.1 SGB IIund wenn der SB die Erwerbsfähigkeit mittels EGV/ EGVA feststellen lassen möchte? wird nichts vom ELO unterschrieben!
Genau dazu raten wir hier ja auch immer. Persönlich habe ich es nie anders gemacht als alles direkt an den ÄD zu geben. Den Praxisleitfaden habe ich nur rein informativ eingestellt aber es sollte jedem klar sein das alles was dort steht aus Sicht der AFA beschrieben ist und nur zu deren Gunsten dargestellt wird. Aber es ist immer gut zu wissen nach welchen Vorgaben der SB arbeiten muss weil man sich das auch zu Nutze machen kann wenn es zum eigenen Vorteil ist.ich will, wenn es nötig wird, meine Unterlagen nur dem ÄD geben (per Post oder persönlich) niemals dem SB/ JC
Der SB würde dann einfach einen "Auftrag" für ÄD erstellen, ohne RFB usw.Wenn die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist kann/darf gar keine EGV abgeschlossen werden. § 15 Abs.1 SGB II
Der SB erteilt dem äD einen Auftrag. Dann bekommst Du einen Termin für die Untersuchung. Das ist ähnlich wie eine Einladung mit Sanktionsandrohung 10% für 3 Monate bei Nichterscheinen ohne wichtigen Grund.Der SB würde dann einfach einen "Auftrag" für ÄD erstellen, ohne RFB usw.
ich bekomme das per Post oder beim nächsten Termin ?
Quelle!Ich bestehe auch darauf das der Rasen blau ist und nicht grün !
Wenn der ÄD darauf besteht hat er dafür eine Rechtsgrundlage zu benennen. Kann er das nicht hat er Pech gehabt.
Du hingegen kannst darauf verweisen das, dass Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und die Abgabe einer Schweigepflichtentbindung freiwillig ist. Beides fällt nicht unter die Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff SGB I. Der Ärztliche Dienst muss somit auf Vorbefunde verzichten und das Leistungsvermögen sozusagen durch eigene Untersuchung ermitteln.
Bei der Klärung des Sachverhalts bestehen Mitwirkungspflichten, denen Leistungsberechtigte beispielsweise durch Vorlage eigener Befundunterlagen nachkommen können oder indem sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen oder ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden (§ 60 SGB I). Obwohl von den Mitwirkungspflichten umfasst, hat dies alles jedoch freiwillig zu geschehen. Wer diese Auskunftserteilung verweigert, hat zu einem amtsärztlichen Untersuchungstermin zu erscheinen (§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III) und soll sich den erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen (§ 62 SGB I).
Weigert der ÄD sich diese Untersuchung ohne Fragebogen durchzuführen ist dies nicht dein Problem und kann dir nicht angelastet werden solange du grundsätzlich bereit bist dich dort untersuchen zu lassen.
Das kannst du so mitteilen.