Steckrübe
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Wenn ein ELO Geld in bar bzw. per Überweisung nach § 11a SGB II erhält ist dieses ja nicht zu berücksichtigendes Einkommen.
Soweit, so gut. Dennoch ein paar Fragen dazu.
1. In Absatz 4 heißt es: "Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären." Was bedeutet "freie Wohlfahrtspflege" im Detail? Dass darunter z.B. Caritas und Diakonie fallen ist, so glaube ich, selbsterklärend. Aber wie schaut es z.B. mit einem e.V. aus, der Menschen in Notlagen hilft? Ist das auch die freie Wohlfahrtspflege?
2. In Absatz 5 heißt es: "Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit [...]" Was sind diese "anderen"? Natürliche Personen? Firmen? Vereine?
3. Muss ein Zufluss nach § 11a trotzdem gemeldet werden?
Soweit, so gut. Dennoch ein paar Fragen dazu.
1. In Absatz 4 heißt es: "Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären." Was bedeutet "freie Wohlfahrtspflege" im Detail? Dass darunter z.B. Caritas und Diakonie fallen ist, so glaube ich, selbsterklärend. Aber wie schaut es z.B. mit einem e.V. aus, der Menschen in Notlagen hilft? Ist das auch die freie Wohlfahrtspflege?
2. In Absatz 5 heißt es: "Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit [...]" Was sind diese "anderen"? Natürliche Personen? Firmen? Vereine?
3. Muss ein Zufluss nach § 11a trotzdem gemeldet werden?