Elektronische Aktenführung bei den JC, Quittung für eingereichte Unterlagen

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Bettelstudent

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Hallo,

Großauftrag für den EX-Staatskonzern Deutsche Post.
In Köln scannt dieser für die JC des Landes NRW alle von ELO eingereichten Anträge und Unterlagen ein.

Daher ist das Einreichen von Original-Unterlagen nicht nur nicht mehr nötig, sondern kann auch zum Verlust derselben führen, da die Scann-Vorlagen geschreddert werden.

Müßte daher nicht generell beim Einreichen von Unterlagen eine Quittung erstellt werden ?
 

Claus.

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Müßte daher nicht generell beim Einreichen von Unterlagen eine Quittung erstellt werden ?
Konjunkturprogramm für die [hoffentlich bald pleite gehende] Post?

:biggrin: Spaß beiseite: welchen der x möglichen Einreichungswege meinst du?

Ich schätze die Post auch nicht als einen Laden ein der es auf die Reihe kriegen würde, Person X den Eingang der Unterlagen XU zu bestätigen und Person Y den Eingang der Unterlagen YU. Vielmehr würde dann wohl eher X die OU und Y die IU -Sachen bestätigt bekommen.

Mir ist es eher lieber wenn die das Zeug so wenig als nur irgendstmöglichst in die Hand nehmen. Einfach Förderband - Scanner - und gut.
Ich halte es eh schon für kritisch, daß so ein schlampiges Privatunternehmen so heikle Informationen in die Hand bekommt. ... wollte man im großen Stil höchstpersönliche Daten abgreifen - dann wäre dort der allerbeste Ort. Ist in meinen Augen ein riesiges schwarzes Loch /ein völlig unkontrollierter Bereich.

Die per Post eingesandten Unterlagen gehen m.W.n. auch noch nicht direkt hinterm Scanner in den Schredder. Sondern werden, wegen der Angst vor unwiederbringlichen Originalen, erst nach 6 Wochen vernichtet.
Mich würde entsprechend genauso tierisch interessieren, wer, wo, wie, dieses 6-Wochen-Archiv führt. Einfach alles in einen großen Seecontainer rein und den im Fall der Fälle in einer Halle auskippen und richtiggehend mit einer Schaufel nach den Zeugnissen o.ä. umgraben, wäre wohl zu einfach für uns^^ .

Tip meinerseits: zukünftig auf jedes Fitzelchen die BG -Nr. draufschreiben. Und ggf. sogar drauf achten, daß die Papiere eine maschinentaugliche Größe und Beschaffenheit haben [z.B. das dämliche Papier von AU -Bescheinigungen dürfte für Förderbänder ein Leibgericht darstellen].
 
Z

ZarMod

Gast
Daher ist das Einreichen von Original-Unterlagen nicht nur nicht mehr nötig,
sondern kann auch zum Verlust derselben führen, da die Scann-Vorlagen geschreddert werden.
Wenn das "Einreichen nicht mehr nötig" ist, kann es auch nicht "zum Verlust derselben" führen.
GF JC Gelsenkirchen meinte:
Seit dem Sommer hat das Jobcenter seine Kunden darauf hingewiesen, keine Original-Unterlagen mehr einzureichen,
damit diese nach dem Scannen und der sechswöchigen Aufbewahrungsfrist
nicht vernichtet werden. (Quelle:waz.de)
Und wie kommst Du darauf, daß sämtliche Vorlagen geschreddert werden?
Weisung 201604031 vom 18.04.2016 – Einführung der eAkte im Rechtskreis SGB II auf Basis § 50 Abs. 3 SGB II meinte:
Bei der Einführung der eAkte müssen deswegen gE-spezifische Verfahren abgestimmt werden,
die sicherstellen, dass diese Unterlagen nicht an den Scandienstleister gesandt werden
(z. B. ausschließliche Digitalisierung von Kopien) bzw. die ausschließen,
dass ggf. bei der DPAG eingegangene Originale vernichtet werden (rechtzeitige Originalanforderung) Quelle: con.arbeitsagentur.de
Müßte daher nicht generell beim Einreichen von Unterlagen eine Quittung erstellt werden ?
Hast Du soviel Vertrauen, Orginale per Post zu übersenden (davon ist abzuraten), erübrigt sich eine Quittung.
Wenn Du sie persönlich einreichst, genügt die Vorlage, um die Dokumente hinterher wieder mitzunehmen.
Die Vorlage selbst würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.
 

0zymandias

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Man findet in der BA -Broschüre Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, PDF-Seite 17, ergänzend:
In der Regel genügt es, wenn Sie Originalunterlagen zur Einsichtnahme vorlegen oder Kopien einreichen. Bundesweit wird derzeit die elektronische Akte in den Jobcentern eingeführt. Das heißt, dass die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen digitalisiert werden. Nach Ablauf von 8 Wochen werden Ihre Unterlagen datenschutzkonform vernichtet. Sollten Sie versehentlich Originalunterlagen eingereicht haben, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, teilen Sie dies bitte sofort Ihrem Jobcenter mit. Eine Rückforderung der Originalunterlagen ist nur innerhalb von 8 Wochen ab Einreichung möglich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragsabgabe unterstützen Sie bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen gerne.
 

Claus.

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dass ggf. bei der DPAG eingegangene Originale vernichtet werden (rechtzeitige Originalanforderung)
Ich würde ja drauf wetten daß sich die DPAG diese "Zusatzleistung" ´Suchen und Herausgeben der Originale´ teuer bezahlen lässt.
Dann dürfte sich die Lust der JCs zum Erteilen eines solchen Suchauftrages wohl ziemlich schnell arg in Grenzen halten ...

Der Vertrag zwischen dem Verwaltungswasserkopf und der DPAG ist mal wieder geheim, oder?
[Schon um zu vertuschen was alles vergessen worden ist?]

Hast Du soviel Vertrauen, Orginale per Post zu übersenden (davon ist abzuraten)
Vertrauen hin oder her - die Gruppe der informierten Elo´s dürfte sich m.M.n. viell. grad mal im Bereich von 1,5% bewegen.
Der Rest glaubt noch an die Richtigkeit des Staatshandelns; oder an seine Ohnmacht und ´das muß so ...´.

Was machen eigentlich diejenigen, die keinen Kopierer haben? Oder bestenfalls zwischen 8 und 18 Uhr an einen rankommen (und das am besten noch ´im Lottogeschäft 2 Dörfer weiter´)?
Einfach immer nur verweisen auf "im Blödmarkt gibts für 40€ einen MFP"?
 

Aurora

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Deutsche Post scannt Schriftstücke für die JC

Hallo,

ich hatte gerade ein Telefonat (ich lass mir das aber auch noch mal schriftlich bestätigen) mit einem Mitarbeiter der Bundesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Einführung der eAkte bei den JC .
Im Verlauf des Gesprächs sicherte er mir zu, dass die Datenschutzlinien auch beim Scandienstleister strikt eingehalten werden würden. Dieser Scandienstleister sei eine 100% Tochterfirma der dt. Post.
Wir erinnern uns hoffentlich noch alle an den Datenskandal bei der deutschen Post . Und dieser Firma vertraut das JC zumindest in Sachsen Anhalt (bundesweit ist mir nicht bekannt, kam auch nicht zur Sprache) die Sozialdaten aller Erwerbslosen an?
 

Fairina

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AW: Deutsche Post scannt Schriftstücke für die JC

Zuerst einmal: Datenpannen kommen überall vor.
2. Das die JC dafür externe Dienste in Anspruch nehmen, ist eine ....
3. Wer sagt, das die 100%Tochter hier in Deutschland sitzt. DAS würde ich dann viel eher erkunden wollen. Denn leider ist das bei allen möglichen Organisationen, Firmen, Behörden leider der Fall, das vieles ins Ausland verlagert wird, teilweise weltweit.
 

Fairina

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AW: Deutsche Post scannt Schriftstücke für die JC

Wieso schreibt man Anträge mit der Hand wenn man im Net unterwegs sein kann?!!!!
Und wenn man soviel Wert auf Datenschutz legt, dann würde ich nicht im JC kopieren. Kopierer kann man auslesen.
Als SB würde ich mich auch verulkt vorkommen mit x Anträgen mit der Hand geschrieben.
 

Aurora

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AW: Deutsche Post scannt Schriftstücke für die JC

Wieso schreibt man Anträge mit der Hand wenn man im Net unterwegs sein kann?!!!!
Und wenn man soviel Wert auf Datenschutz legt, dann würde ich nicht im JC kopieren. Kopierer kann man auslesen.
Als SB würde ich mich auch verulkt vorkommen mit x Anträgen mit der Hand geschrieben.

Ich habe keinen Drucker. Und es ist nicht vorgeschrieben wie Anträge zu stellen sind. Und per Mail kommuniziere ich nicht mit dem JC .
 
R

Rübennase

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Bedeutet dies jetzt man muss einen WBA nicht original unterschrieben einreichen? Es reicht eine Kopie? Ein WBA von mir kam nämlich mal zurück weil die Unterschrift nicht original sondern ausgedruckt war.
 

Aurora

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Bedeutet dies jetzt man muss einen WBA nicht original unterschrieben einreichen? Es reicht eine Kopie? Ein WBA von mir kam nämlich mal zurück weil die Unterschrift nicht original sondern ausgedruckt war.

Soweit ich weiß musst du es original unterschreiben. Nach aktueller Sachlage (soweit von mir verstanden) schicken die das dann zur Post, die scannen das ein, schreddern 6 Wochen später dein Original und das Amt arbeitet mit dem Scan.
 
E

ExitUser

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ein WBA ist eine persönliche erklärung, da geht ohne unterschrift nichts.

für die fristwahrung dürfte ein vorab-fax aber ausreichend sein.

also im prinzip wie bei einem "normalen" (erst)antrag oder einer "normalen" änderungsmitteilung auch.
 
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