Hallo,
nachfolgend habe ich eine Anfrage in diesen Bereich noch mal gestellt.
Ich habe jetzt insgesamt 187 Stunden alle möglichen Gesetzeswerke und Verordnungen durchgesehen um mein Problem zu lösen.
Gutes Beispiel:
Ein Fahrtenbuch , was ist das genau ?
In den steuerrechtlichen Vorschriften ist genau definiert was die Anspruchsvoraussetzungen an ein Fahrtenbuch sind.
Also was muss da drin stehen damit es als Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird.
Dies kann jeder interessierte nachlesen und hat damit die Möglichkeit auch rechtssichere Angaben zu machen.
Welche Software wird akzeptiert , wenn handschriftlich wie muss das Buch geheftet sein, kann es aus losen Blättern bestehen ?
Nun hat die
Arge bzw. die
BA die steuerlichen Vorschriften für nicht anwendbar erklärt bei der Einkommensberechnung für Selbständige.
Es wäre nun eine Pflicht der
Arge , zu erläutern was ein Fahrtenbuch ist und welche Angaben in diesem enthalten müssen.
Dies wiederum hat durch eine Verordnung bzw. durch ein Gesetz zu erfolgen.
Nur so kann der Selbständige rechtssicher seine Angaben in einem Fahrtenbuch machen.
Was ist denn nun ein Fahrtenbuch das frist und formgerecht eingereicht werden kann?
Im Streitfall wird also ins Gesetz / Verordnung geschaut bzw. in die Kommentierung.
Dort ist dann aufgeführt was ein Fahrtenbuch ist und welche Angaben es enthalten muss.
(Name des Fahrers ?, Kennzeichen ? , Abfahrtzeit ? , Ankunftszeit ? Zweck der Reise ? usw)
Nun entsteht z.b. das Problem, was ist eine Betriebsfahrt?
Karl Heinz fährt mit seinem Wagen von zu Hause / Firma zu einem Freund übers Wochenende. Im Wohnort des Freundes verteilt er aber auch Werbeflyer für seine Firma.
Ist es nun eine Betriebsfahrt oder eine Privatfahrt ?
Auch dies ist in den steuerrechtlichen Vorschriften geregelt aber diese sind ja nicht mehr anwendbar, also wo dann die Definition herholen ?
Wenn es aber keine Definition für diese Dinge gibt dann entscheidet der Sachbearbeiter willkürlich und das ist in Deutschland verboten da der Bürger dann keine Möglichkeit hat die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichtes zu überprüfen.( Willkürverbot)
Ich werde mich am Wochenende noch mal hinsetzen und an meine
Arge schreiben.
Ich werde ihr eine Frist von 2 Wochen setzen .
Nach Ablauf der Frist werde ich gegen die
Arge klagen, weil diese mir bis zum heutigen Tage die Herausgabe der für die Ausstellung einer
EKS relevanten Vorschriften bzw den Verweis auf diese Vorschriften verwehrt.
Sollten wieder erwarten keine Vorschriften existieren werde ich meine Stunden die ich bisher aufwenden musste auch mit 49,00 € pro Std. in Rechnung stellen müssen.
Und zwar dem Sachbearbeiter der unterschrieben hat das bei einer Nichtausfüllung der
EKS die Leistung eingestellt wird.
Denn so wie es aussieht hat er etwas von mir gefordert was ich nicht erfüllen kann da es nicht rechtlich einwandfrei durchführbar ist.
Hier noch mal meine gestrige Anfrage: Hallo,
sagt mal hat schon mal einer von euch eine Definition der Begriffe für die
EKS von der
Arge bekommen ? oder einen Verweis auf die Rechtgrundlagen?
Ich hänge immer noch an dem Punkt das für das berechnen des Einkommens eines Selbständigen die steuerlichen Vorschriften nicht mehr anzuwenden sind.
Aber alle Begrifflichkeiten wie zum Beispiel:
- Betriebseinnahmen
- Firmenfahrten
- Firmenfahrzeug
- Betriebsausgaben
- Gewinn
- usw .
sind doch nur im den Steuerlichen Vorschriften rechtsverbindlich erklärt und aufgeführt.
Alleine die Ausführungen was alles eine Betriebseinnahme ist, ist schon gigantisch.
Nun wird gesagt das das die steuerlichen Vorschriften keine Anwendung mehr finden.
Es wird ja nicht gesagt es sind nur einige §§ aus dem Steuerrecht nicht mehr anwendbar, sondern die Steuerlichen Vorschriften sind nicht mehr anwendbar.
Und wie gesagt erst aus den Steuerrechtlichen Vorschriften ergibt sich zum Beispiel was eine Betriebseinnahme ist.
Nun suche ich seit Wochen ob es irgendwo in den Sozialgesetzbüchern eine eigene Definition zu dieser Thematik gibt.
Das ist aber Negativ.
Es muß doch von der
Arge eine eigene rechtsverbindliche Definition dann für die gesammten Begriffe geben die sonst durch die steuerlichen Vorschriften geregelt waren.
Helft mir da mal weiter.
Ich habe den Verdacht das das richtiges Gepfusche ist, wie damals bei den Motorradhelmen.
Die älteren konnen sich vieleicht noch daran erinnern das der Gesetzgeber eine neue ECE Norm einführte und die alte Norm außer Kraft setzte.
Nachdem die Industrie mit der Herstellung der neuen Helme nicht nachkam würde die neue ECE Norm wieder außerkraft gesetzt allerdings die alte Norm auch nicht wieder in Kraft gesetzt.
Ich weiß das noch genau als ich von den Scheriffs angehalten wurde weil ich einen uralt Römerhelm auf dem Kopf hatte und ich ein Bußgeld zahlen sollte. Mir wurde erklärt das es in Deutschland eine Helmpflicht gebe und wenn die neue ECE Norm auch erstmal außer Kraft wäre dann würde natürlich die alte Norm wieder gelten.
Nun das Gericht gab mir damals Recht da es keine anwendbare Norm gab und der Gesetzgeber hier geschlampt hatte.
