Hallo zusammen,
sitze grade über einer Klageerhebung und frage mich ob es sinnvoller ist normal, oder vorab einstweilig zu beantragen.
Angenommen es wird einstweilig angeordnet, das JC habe einen Betrag von 100,- monatlich zu zahlen, kann das JC die Gesamtsumme bei einem späteren Unterliegen meinerseits dann zurückfordern?
Ist ein einstweiliger Antrag ohne Rückzahlungsverpflichtung möglich?
Danke für Hinweise
im Grünen
sitze grade über einer Klageerhebung und frage mich ob es sinnvoller ist normal, oder vorab einstweilig zu beantragen.
Angenommen es wird einstweilig angeordnet, das JC habe einen Betrag von 100,- monatlich zu zahlen, kann das JC die Gesamtsumme bei einem späteren Unterliegen meinerseits dann zurückfordern?
Ist ein einstweiliger Antrag ohne Rückzahlungsverpflichtung möglich?
Danke für Hinweise
im Grünen