Hallo liebe Foren-Mitglieder,
habe am 04.01.2019 einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Jetzt erhalte ich auch den Widerspruchsbescheid vom 04.01.2019, zugestellt am 08.01.2019.
Was bedeutet dies für das Eilrechtsschutzverfahren?
Grüße beimi
habe am 04.01.2019 einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Jetzt erhalte ich auch den Widerspruchsbescheid vom 04.01.2019, zugestellt am 08.01.2019.
Was bedeutet dies für das Eilrechtsschutzverfahren?
Grüße beimi