Hallöchen 
Ich habe eine Frage bezüglich einstweiliger Anordnung bei Klage gegen das Jobcenter.
Nötiger Kontext:
1.
Ich bin nach Ausbildung seit ein bisschen über 6 Monaten arbeitslos und habe Antrag auf Hartz 4 gestellt. Das Bearbeiten hat mehre Monate gedauert, was meine kleinen Ersparnisse aus der Ausbildung komplett aufgefressen hat. Seit 4 Wochen fließt Geld dank Antrag auf Vorausleistung (hier entdeckt, danke dafür!). Mittlerweile sind auch ein fehlerhafter Bescheid ergangen und ein Widerspruch dazu noch abgelehnt.
Es geht darum wann die Ausbildung endete, man hat mir einfach ein falsches Datum reingeschrieben (fehler Arbeitgeber), zum Widerspruch hat mir der ARbeitgeber ein richtiges Dokument ausgestellt dass die sich getraut haben zu ignorieren. Daher ist Klage nötig, die Aussicht auf Erfolg könnt ihr euch denken.
2.
Ich hab für Dezember einen tollen Arbeitsvertrag, schon unterschrieben und eingetütet
Dafür möchte ich umziehen, Wohnung habe ich schon gefunden.
Für den Umzug habe ich keinen Antrag gestellt, erfüllt einfach nicht die Voraussetzungen.
Aber ich möchte Ihn gerne einfach selber zahlen, ich müsste dort 20 Minuten weniger morgens (Winter->Kalt) mit dem Rad zur Arbeit.
Für diesen Umzug (Doppelmiete etc.) waren meine kleinen Ersparnisse gedacht, die grade in Form ungerechtfertigt einbehaltener Leistung beim Jobcenter rumliegen :´(
Nun die Frage:
Klage reiche ich beim Sozialgericht definitiv ein, brauche ich keinen Anwalt dafür, sämtliche Beweise liegen mir vor, die Musterklagen im Internet sind mir verständlich genug.
Ich möchte aber Wissen ob die Klage auch eine einstweilige Anordnung (hierfür muss ja eigentlich "Not am Mann" sein) enthalten kann, ober ob dies schon dadurch ausgeschlossen ist dass jetzt Leistungen fließen?
Die Notsituation führe ich durch freiwilligen Umzug theoretisch selbst her, andererseits führt diese auch dass Jobcenter durch einbehalten von mehreren über Tausend Euro LEistungen her, was wiederum überhaupt der Grund für die Klage ist.
So, war bisschen lang, scheint aber auch komplex zu sein.
Ich danke fürs Lesen und hoffe jemand hat eine Antwort für mich
Grüße
Griselda
Ich habe eine Frage bezüglich einstweiliger Anordnung bei Klage gegen das Jobcenter.
Nötiger Kontext:
1.
Ich bin nach Ausbildung seit ein bisschen über 6 Monaten arbeitslos und habe Antrag auf Hartz 4 gestellt. Das Bearbeiten hat mehre Monate gedauert, was meine kleinen Ersparnisse aus der Ausbildung komplett aufgefressen hat. Seit 4 Wochen fließt Geld dank Antrag auf Vorausleistung (hier entdeckt, danke dafür!). Mittlerweile sind auch ein fehlerhafter Bescheid ergangen und ein Widerspruch dazu noch abgelehnt.
Es geht darum wann die Ausbildung endete, man hat mir einfach ein falsches Datum reingeschrieben (fehler Arbeitgeber), zum Widerspruch hat mir der ARbeitgeber ein richtiges Dokument ausgestellt dass die sich getraut haben zu ignorieren. Daher ist Klage nötig, die Aussicht auf Erfolg könnt ihr euch denken.
2.
Ich hab für Dezember einen tollen Arbeitsvertrag, schon unterschrieben und eingetütet
Dafür möchte ich umziehen, Wohnung habe ich schon gefunden.
Für den Umzug habe ich keinen Antrag gestellt, erfüllt einfach nicht die Voraussetzungen.
Aber ich möchte Ihn gerne einfach selber zahlen, ich müsste dort 20 Minuten weniger morgens (Winter->Kalt) mit dem Rad zur Arbeit.
Für diesen Umzug (Doppelmiete etc.) waren meine kleinen Ersparnisse gedacht, die grade in Form ungerechtfertigt einbehaltener Leistung beim Jobcenter rumliegen :´(
Nun die Frage:
Klage reiche ich beim Sozialgericht definitiv ein, brauche ich keinen Anwalt dafür, sämtliche Beweise liegen mir vor, die Musterklagen im Internet sind mir verständlich genug.
Ich möchte aber Wissen ob die Klage auch eine einstweilige Anordnung (hierfür muss ja eigentlich "Not am Mann" sein) enthalten kann, ober ob dies schon dadurch ausgeschlossen ist dass jetzt Leistungen fließen?
Die Notsituation führe ich durch freiwilligen Umzug theoretisch selbst her, andererseits führt diese auch dass Jobcenter durch einbehalten von mehreren über Tausend Euro LEistungen her, was wiederum überhaupt der Grund für die Klage ist.
So, war bisschen lang, scheint aber auch komplex zu sein.
Ich danke fürs Lesen und hoffe jemand hat eine Antwort für mich
Grüße
Griselda