Hatte im Oktober Termin mit EGV in der Hand raus. Wurde natürlich nicht mit mir geklärt.
Da war ein Fehler und ich bekam eine neue. Nun muss ich die bis zum 29.11. abgeben (was ich ja nicht muss, da sie eh noch einen Formfehler hat).
Wenn ich endlich mal das große Los gezogen habe, habe ich vielleicht (ich hoffe es so sehr) einen Job ab 1.12. und da liegt das Problem.
Falls ich den Job hoffentlich bekomme, dann möchte ich Einstiegsgeld beantragen (hat er mir erzählt im Oktobertermin), aber ich habe die EGV ja nicht unterschrieben, ist das Vorausssetzung?
Wobei die EGV Formfehler hat. Ausgestellt im November, nach der ersten Rückgabe und Bewerbungen aber schon ab Oktober - haha.
Und reicht ein Antrag auf Einstiegsgeld, es muss ja vor Arbeitsaufnahme genehmigt werden vermute ich, oder kann auch nach Arbeitsaufnahme genehmigt werden, Hauptsache vorher beantragt?
Dann noch eine Frage, blicke da nicht durch. Sohn hat momentan Bafög und Kindergeld bekommt noch 130,- vom Amt.
Wenn er Glück hat bekommt er einen 450,- Job und er wäre raus.
Momentan bekommt er auch noch 130,- Mietzuschuss. Mir würde ja das Kindergeld abgezogen dann. So, und wenn ich z.B. 1100,- netto verdiene bin ich auch raus, oder wie funktioniert die Rechnerei dann?
Bedarf ich 762,- Sohn (18) 676,-. Wir wären dann raus, oder gilt dann jeder für sich selbst? Momentan ja noch BG.
Da war ein Fehler und ich bekam eine neue. Nun muss ich die bis zum 29.11. abgeben (was ich ja nicht muss, da sie eh noch einen Formfehler hat).
Wenn ich endlich mal das große Los gezogen habe, habe ich vielleicht (ich hoffe es so sehr) einen Job ab 1.12. und da liegt das Problem.
Falls ich den Job hoffentlich bekomme, dann möchte ich Einstiegsgeld beantragen (hat er mir erzählt im Oktobertermin), aber ich habe die EGV ja nicht unterschrieben, ist das Vorausssetzung?
Wobei die EGV Formfehler hat. Ausgestellt im November, nach der ersten Rückgabe und Bewerbungen aber schon ab Oktober - haha.
Und reicht ein Antrag auf Einstiegsgeld, es muss ja vor Arbeitsaufnahme genehmigt werden vermute ich, oder kann auch nach Arbeitsaufnahme genehmigt werden, Hauptsache vorher beantragt?
Dann noch eine Frage, blicke da nicht durch. Sohn hat momentan Bafög und Kindergeld bekommt noch 130,- vom Amt.
Wenn er Glück hat bekommt er einen 450,- Job und er wäre raus.
Momentan bekommt er auch noch 130,- Mietzuschuss. Mir würde ja das Kindergeld abgezogen dann. So, und wenn ich z.B. 1100,- netto verdiene bin ich auch raus, oder wie funktioniert die Rechnerei dann?
Bedarf ich 762,- Sohn (18) 676,-. Wir wären dann raus, oder gilt dann jeder für sich selbst? Momentan ja noch BG.