Hi @ all,
ob ich hier richtig bin weiss ich nicht, aber ich versuchs mal.
Die Arge hat im Jahre 2008 Einstiegsgeld (50% der Regelleistung) nur für einen sv-pflichtigen Job bei einer Zeitarbeitsfirma gewährt.
Nun habe ich ab 01.03.2009 einen sv-pflichtigen job (19,25St wöchentlich) in einem privaten Unternehemen. Steht mir Einstiegsgeld zu ?
Am 01.02.09 wurde mir ein Job in der Landwirtschaft (spargelstechen, etc. ) angeboten, aber auf freiwilliger Basis. Durch diese Tätigkeit hätte ich 550,-€ mehr zu meinem Regelsatz. (Die 550€ setzt sich aus dem Lohn, dem anrechnungsfreien Betrag und dem Einstiegsgeld zusammen).
Es kann doch nicht wahr sein, dass hier Einstiegsgeld nur für zeitarbeit oder Maßnahmen der Arge gewährt wird.
Das ist meines Erachtens eine Ungleichbehandlung, oder sehe ich das falsch?
Über hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
LG
ob ich hier richtig bin weiss ich nicht, aber ich versuchs mal.
Die Arge hat im Jahre 2008 Einstiegsgeld (50% der Regelleistung) nur für einen sv-pflichtigen Job bei einer Zeitarbeitsfirma gewährt.
Nun habe ich ab 01.03.2009 einen sv-pflichtigen job (19,25St wöchentlich) in einem privaten Unternehemen. Steht mir Einstiegsgeld zu ?
Am 01.02.09 wurde mir ein Job in der Landwirtschaft (spargelstechen, etc. ) angeboten, aber auf freiwilliger Basis. Durch diese Tätigkeit hätte ich 550,-€ mehr zu meinem Regelsatz. (Die 550€ setzt sich aus dem Lohn, dem anrechnungsfreien Betrag und dem Einstiegsgeld zusammen).
Es kann doch nicht wahr sein, dass hier Einstiegsgeld nur für zeitarbeit oder Maßnahmen der Arge gewährt wird.
Das ist meines Erachtens eine Ungleichbehandlung, oder sehe ich das falsch?
Über hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
LG