Letztes Jahr wurde mir gesagt, ich würde evtl. Einstiegsgeld bekommen, da ich ab Januar einen Teilzeitjob bekam. Ich bekomme aber noch etwas über 40 Euro vom Jc. Auf den Restanspruch sollte ich letztens verzichten, dann würde ich 6 Monate Einstiegsgeld bekommen . Die Tage wurde mir per Tel. mitgeteilt, das ich zuviel pro Stunde verdienen würde, und so keinen Anspruch auf Einstiegsgeld hätte.
Ich komme mir langsam verarscht vor.
Im Internet fand ich : Wer eine eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen will, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst und die Anspruchsvoraussetzungen für ALG II erfüllt, kann prinzipiell Einstiegsgeld erhalten.
Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, über deren Gewährung der Fallmanager beziehungsweise der Jobcenter-Mitarbeiter entscheidet. Es besteht folglich kein einklagbarer Rechtsanspruch auf die ergänzend zum Hartz IV-Regelsatz gezahlten Beträge.
Für die Gewährung von Einstiegsgeld prüft Jobcenter-Mitarbeiter im individuellen Fall, ob die angestrebte Arbeit geeignet ist, um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Fällt die Prüfung positiv aus, obliegt auch die Höhe des Einstiegsgeldes – innerhalb eines bestimmten Rahmens – dem Ermessen des Jobcenter-Mitarbeiters.
Kann man da überhaupt was versuchen? wenn Einstiegsgeld nicht einklagbar ist.
Ich komme mir langsam verarscht vor.
Im Internet fand ich : Wer eine eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen will, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst und die Anspruchsvoraussetzungen für ALG II erfüllt, kann prinzipiell Einstiegsgeld erhalten.
Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, über deren Gewährung der Fallmanager beziehungsweise der Jobcenter-Mitarbeiter entscheidet. Es besteht folglich kein einklagbarer Rechtsanspruch auf die ergänzend zum Hartz IV-Regelsatz gezahlten Beträge.
Für die Gewährung von Einstiegsgeld prüft Jobcenter-Mitarbeiter im individuellen Fall, ob die angestrebte Arbeit geeignet ist, um die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Fällt die Prüfung positiv aus, obliegt auch die Höhe des Einstiegsgeldes – innerhalb eines bestimmten Rahmens – dem Ermessen des Jobcenter-Mitarbeiters.
Kann man da überhaupt was versuchen? wenn Einstiegsgeld nicht einklagbar ist.
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