Noturnus
Elo-User*in
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Vermutlich wegen eines Zustellfehlers der Post ist der Weiterbewilligungsbescheid an das JC zurückgeschickt worden. Daraufhin wurden die Leistungen vom JC sofort gestoppt. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es eine (Rechts-) Grundlage gibt, nach der die Leistungen zunächst weiterzuzahlen sind, wenn eine Änderung selbst für das JC selber unwahrscheinlich ist? Ansonsten könnte das JC ja anschließend auch einen Änderungsbescheid/ eine Rückforderung erstellen. Änderungen gab es bei mir jedoch nicht, wie von mir im Antrag angegeben.