hallo
umzug im laufenden bewilligtemleistungszeitraum.
für den letzten monat (neue wohnung) wurde keine miete überwiesen, wegen
fehlender untermieterlaubnis.
habe allerdings kein aufhebung bzw. änderungsbescheid bekommen.
über die einstellung der kdu muss ich doch informiert werden durch einen solchen
bescheid, oder nicht.
auch in meinem neuen weiterbewilligungbescheid wird mir die kdu verweigert
wegen der fehlenden untermieterlaubnis.
ich werde widerspruch gegen den bewilligungsbescheid einlegen.
aber wie kann ich auf die eigestellte zahlung der kdu für den letzten monat des alten
bewilligungszeitraums reagieren, ohne einen bescheid über die zahlungseinstellung
und deren begründung dazu.
sollte ich auch einen eA beim sozialgericht stellen.
mit welcher begründung.
_____
LSG Niedersachsen-Bremen · Beschluss vom 22. Juni 2006 · Az. L 8 AS 165/06 ER
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2006 - Az. L 8 AS 165/06 ER
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Keine Pflicht zur Vorlage einer Untermieterlaubnis! | Sozialberatung Kiel
umzug im laufenden bewilligtemleistungszeitraum.
für den letzten monat (neue wohnung) wurde keine miete überwiesen, wegen
fehlender untermieterlaubnis.
habe allerdings kein aufhebung bzw. änderungsbescheid bekommen.
über die einstellung der kdu muss ich doch informiert werden durch einen solchen
bescheid, oder nicht.
auch in meinem neuen weiterbewilligungbescheid wird mir die kdu verweigert
wegen der fehlenden untermieterlaubnis.
ich werde widerspruch gegen den bewilligungsbescheid einlegen.
aber wie kann ich auf die eigestellte zahlung der kdu für den letzten monat des alten
bewilligungszeitraums reagieren, ohne einen bescheid über die zahlungseinstellung
und deren begründung dazu.
sollte ich auch einen eA beim sozialgericht stellen.
mit welcher begründung.
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LSG Niedersachsen-Bremen · Beschluss vom 22. Juni 2006 · Az. L 8 AS 165/06 ER
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2006 - Az. L 8 AS 165/06 ER
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