.......das ist nicht Dein Ernst, wie hast Du darauf reagiert ?klingt pervers, aber bei mir haben die gefragt, warum ich nach 8 Monaten ohne Geld noch lebe, bzw. nicht ohne obdach sei...
Wenn in Deinem Fall also "nur ein zusammenwohnen" stattfindet, wird die Arge diesen Beweis nicht erbringen können.
Heute wieder ein termin bei der agentur, es fehlten angeblich noch angaben zu dem zusatzblatt zur klärung des zusammenlebens und der wohnverhältnisse. Dieses blatt hatte mir freundlicherweise das arbeitslosenzentrum vor abgabe meines antrages zur verfügung gestellt, leider nicht die 3. seite, hier sind lediglich unterschriften zu leisten, meine und die des menschen mit dem man in einer wohnung lebt. Ohne diese würde ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkommen und der antrag könne nicht weiter bearbeitet werden.
Ihre o.g. Aufforderung zur Mitwirkung habe ich heute erhalten. Verwunderlich ist, dass Sie das alte Formular zur Überprüfung des Vorliegens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft beifügen. Die erforderlichen Angaben zur Überprüfung einer Verantwortungs- und Einstandsgemein-schaft habe ich für den Fortzahlungsantrag auf dem aktuellen Zusatzblatt 5 gemacht, und die Kriterien, die die Vermutung einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft widerlegen, ausführlich dargestellt (Kopien nochmals anbei). Die Mitwirkungspflicht ist hierdurch meines Erachtens erfüllt. Ein nochmaliges Ausfüllen eines, zudem älteren, Fragebogens erübrigt sich somit. Sofern Sie Einsicht in die angebotenen Nachweise nehmen möchten, bitte ich um Mitteilung eines Termins zur Einsichtnahme.
Aufgrund der Tatsache, dass eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft auch derzeit nicht vorliegt, lebe ich nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Herrn x. Zur Vorlage von Einkommensnachweisen von Herrn x bin ich daher nicht verpflichtet. Die Vorlage von Unterlagen Dritter fällt zudem nicht in die Mitwirkungspflicht nach §§ 60, 61 SGB I.
kämpfe ja auch in der gleichen sache; antrag wurde am 19.03.07 zur bearbeitung angenommen...mit sämtlichen erklärungen von mir und meinem freund, dass wir zwar in einer wohnung zusammen wohnen, hauptmieter ist mein freund, ich habe einen untermietervertrag, jedoch keine verantwortungs- und einstehensgemeinschaft sind, da jeder für sich seine finanziellen dinge regelt und auch keine gemeinsamen konten existieren, geschweige denn kontovollmachten oder dergleichen.
Nützt irgendwie alles nix, auch im hauptantrag hatte ich mich als allein stehend eingetragen; bin seit november 2005 geschieden.
Heute wieder ein termin bei der agentur, es fehlten angeblich noch angaben zu dem zusatzblatt zur klärung des zusammenlebens und der wohnverhältnisse. Dieses blatt hatte mir freundlicherweise das arbeitslosenzentrum vor abgabe meines antrages zur verfügung gestellt, leider nicht die 3. seite, hier sind lediglich unterschriften zu leisten, meine und die des menschen mit dem man in einer wohnung lebt. Ohne diese würde ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkommen und der antrag könne nicht weiter bearbeitet werden.
Auf die frage wie ich die nächste zeit über die runden kommen soll, an wen ich mich wenden kann weil ich eben kein geld mehr habe und nach einem vorschuss bekam ich die antwort dass er nicht bereit sei mir einen vorschuss auszuhändigen und er auch nicht wisse wohin ich mich wenden könne. Wut im Bauch, unendliche Wut, die hab ich auch.
Genau wie du strümpfchen habe auch ich gestern morgen erstmal meinen termin alleine wahrgenommen, d.h. ich hatte meine freundin als beistand und zeugin dabei, wusste ja nicht was die noch von mir bzw. meinem freund wollten, er ist bis dahin nur als hauptmieter in meinem antrag erwähnt oder besser gesagt als "sonstige person". Einkommensnachweise und sonstige unterlagen von meinem freund liegen dem amt nicht vor; hatte meinem antrag eine erklärung seinerseits beigefügt dass wir keine verantwortungs- und einstandsgemeinschaft sind und jeder für sich wirtschafte, er außerdem sein einkommen ausschließlich für seine bedürfnisse verwende und er nicht bereit und verpflichtet sei für mich aufzukommen. Aufgrund dessen (fehlende einkommensnachweise etc. von meinem freund) meinte der sb gestern, würde der antrag höchstwahrscheinlich abgelehnt. Der vorgesetzte des sb versicherte mir und meinem beistand eine bearbeitung innerhalb einer woche. Liebe grüsse...
Hallo Forum.
Nachdem die ARGE nach einigen bösen Briefen meinerseits von der Forderung, das Original des Hauptmietvertrages einzusehen, Abstand genommen hat (ich wohne zur Untermiete), kommt jetzt die nächste Schikane. Die zurückgehaltene KDU hat die ARGE ohne Angabe von Begründung nachgezahlt, erkennt also die Rechtmässigkeit des Untermietverhältnisses an. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten :
"Zwischenmitteilung zu ihrem Antrag auf ALG II - Sehr geehrte Frau xxx, sie leben seit über einem Jahr gemeinsam mit Herrn xxx in einem Haushalt (mind. seit 01.11.05) Nach einer Gesetzesänderung vom 01.08.06 wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, u.a. vermutet, wenn Personen
1.länger als ein Jahr zusammenleben
2.-4 das übliche
In ihrem Fall ist Punkt 1 erfüllt, deshalb ist es notwendig, dass Sie gemeinsam einen Antrag auf ALG stellen. Den Antrag und die notwendigne Unterlagen sollten Sie schnellstmöglich bis spätestens 05.04.07 bei der ARGE abgeben..."