laura 2222
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Mein Ehemann bezieht seit April 2018 ALG 2, ich selbst habe KEINEN Leistungsanspruch, da ich noch studiere. Vor einigen Tagen habe ich die Aufforderung bekommen einen Jahreskontoauszug eines Sparvertrages (der zum Zeitpunkt des Antrags beim JC bereits aufgelöst war) und einen Kontoauszug des Geldeingangs in 2017 von 350 € Einnahmen aus Kapitalerträgen einzureichen. Auf meinem Konto ist 2017 nichts eingegangen. Den Eingang der Ersparnisse aus dem Bausparvertrag hat das JC auf den Kontoauszügen bei Antragstellung gesehen, genauso dass die Hälfte (ca. 5000€) bereits abgegeben war. Da der Bausparvertrag bei Antragstellung bereits aufgelöst war, habe ich ihn beim JC natürlich nicht angegeben.
Was haben Einkünfte aus dem Zeitraum vor Leistungsbezug mit dem jetzigen Bezug zu tun? Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Ich habe keine Nachweise mehr, für was ich das Ersparte ausgegeben habe.
Was haben Einkünfte aus dem Zeitraum vor Leistungsbezug mit dem jetzigen Bezug zu tun? Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Ich habe keine Nachweise mehr, für was ich das Ersparte ausgegeben habe.