Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe.
Ich habe vom 21.02.09 bis zum 08.06.09 Verletztengeld bezogen. Am 30.06.09 ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen.
Ich habe also ALG1 beantragt und es wurde bewilligt ohne die Monate März und Mai zu berücksichtigen.
Im März habe ich die Zuschläge für Februar erhalten und im Mai gab es eine Einmalzahlung (Mitarbeiterbonus).
Mein Widerspruch wurde in einen Überprüfungsantrag geändert und zumindest wurden die Zuschläge anerkannt.
Ich habe also einen neuen Bescheid bekommen und wieder Widerspruch wegen dem fehlenden Monat Mai eingelegt.
Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung:
"Der Bemessungszeitraum umfasst die Entgeltabrechnungszeiträume vom 01.07.2008 bis 20.02.2009 und 09.06.09 bis 30.06.09."
Eine weitere Begründung fehlt. Komisch dabei ist, dass die Entgeltabrechnung vom Monat März ja nachträglich berücksichtigt wurde. Auch der Hinweis von mir auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht vom 24.05.2000 bezüglich Einmalzahlungen, wurde ignoriert.
Für die Einmalzahlung habe ich im Übrigen auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Soll ich dagegen angehen oder hat die BA recht? Wenn sich eine Klage lohnt: gibt es hier irgendwo eine Hilfe, die erklärt, was ich machen muss?!?
Vielen Dank schonmal.
LG
Carinaa
ich bräuchte mal eure Hilfe.
Ich habe vom 21.02.09 bis zum 08.06.09 Verletztengeld bezogen. Am 30.06.09 ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen.
Ich habe also ALG1 beantragt und es wurde bewilligt ohne die Monate März und Mai zu berücksichtigen.
Im März habe ich die Zuschläge für Februar erhalten und im Mai gab es eine Einmalzahlung (Mitarbeiterbonus).
Mein Widerspruch wurde in einen Überprüfungsantrag geändert und zumindest wurden die Zuschläge anerkannt.
Ich habe also einen neuen Bescheid bekommen und wieder Widerspruch wegen dem fehlenden Monat Mai eingelegt.
Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung:
"Der Bemessungszeitraum umfasst die Entgeltabrechnungszeiträume vom 01.07.2008 bis 20.02.2009 und 09.06.09 bis 30.06.09."
Eine weitere Begründung fehlt. Komisch dabei ist, dass die Entgeltabrechnung vom Monat März ja nachträglich berücksichtigt wurde. Auch der Hinweis von mir auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht vom 24.05.2000 bezüglich Einmalzahlungen, wurde ignoriert.
Für die Einmalzahlung habe ich im Übrigen auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Soll ich dagegen angehen oder hat die BA recht? Wenn sich eine Klage lohnt: gibt es hier irgendwo eine Hilfe, die erklärt, was ich machen muss?!?
Vielen Dank schonmal.
LG
Carinaa